Vorgehen Privatverkauf Motorrad – Käufer benötigt 35 KW Drosselung

  • Hallo allerseits,


    Ich bin gerade daran mein Motorrad zu verkaufen. Der potentielle Käufer benötigt das Motorrad jedoch mit der 35kw Drosselung.

    Das Umbaukit dazu habe ich noch aus meiner Zeit.


    Mir stellt sich die Frage, wie der Käufer den annulierten Fahrezeugausweis auf 35kw einlösen kann, zumal er dafür zuerst den Umbau bei einem Mech veranlassen müsste.

    Wenn ich den Fahrezeugausweis annuliere und er diesen neu einlöst kann er ja selbst nicht zum Mech damit fahren da noch nicht gedrosselt.


    Vorgehen:

    1. Kaufvertrag wird unterschrieben
    2. Ich annuliere den Fahrzeugausweis beim Strassenverkehrsamt
    3. Übergabe annulierter Fahrzeugausweis an Käufer
    4. Käufer löst Fahrzeug ein?? + Versicherungsnachweis (Oder müsste der Umbau plus einlösen durch einen Mech im vorherein passieren?)


    Hoffe meine Frage ist klar formuliert :grinning_face_with_sweat:


    Danke im Voraus

  • ich rate dir, den töff so zu verkaufen, wie er ist. um alles andere soll sich der käufer kümmern.


    als ich meine xt600 verkaufte, wollte der käufer sie tieferlegen. ich brachte sie zum mech, der den umbau machen würde. käufer und ich tauschten unterschriften und bares aus, dann zog ich von dannen. der mech sagte mir später, dass der käufer die tiefergelegte xt dann doch nicht wollte. perlen vor die säue. wenigstens hatte ich nichts mehr damit zu tun.

  • Würde es so machen wie matti es beschreibt - ausser der Käufer bezahlt so viel mehr, dass sich das wirklich "lohnt" (Zeit ist auch was wert, das kann den Preis somit deutlich erhöhen).

    Alternative: sich mit Mech und MFK verständigen, eventuell kann der Mech das von ihm umgebaute Motorrad ja direkt bei der MFK (in wenigen Fällen wohl sogar selber) "abnehmen" und einen Ausweis direkt auf den neuen Halter ausstellen lassen. Braucht dafür natürlich, wie bei jedem Fahrzeug, einen Versicherungsnachweis vom neuen Halter, der wird ja mittlerweile wohl von allen Versicherungen direkt Online an die MFK zugestellt.


    ich würde erste Version vorziehen, weil dann der Käufer allfällig gewünschte weitere Umbauten oder Zusatzteile(z.B. Sturzbügel, Hauptständer, Gepäckträger oder was auch immer so auf Wunschlisten stehen mag) gleich mit seinem eigenen Mech besprechen und allfällig eintragungspflichtige Umbauten selber verantworten muss.


    Generell stellt sich natürlich die Frage wie scharf man darauf ist selber zur MFK zu gehen (je nach Alter und Zustand des Motorrades kann das schon mal etwas mühsamer werden), allerdings verstehe ich ja auch die Käufer welche gerne ein frisch geprüftes Fahrzeug mit allen Eintragungen haben wollen und nicht irgend ne Kiste wo man nicht so recht weiss ob man die überhaupt durch die MFK bekommt - zumal Fahranfänger sich da sowieso schwer tun würden weil man selber ja gar nicht einschätzen kann was alles eventuell umgebaut bzw. eintragungspflichtig sein könnte. Somit nicht nur eine Frage der 35KW-Eintragung sondern eben generell ob man "freiwillig" zur MFK gehen will.

  • Wenn es nur um die Drosslung geht muss er nicht zur MFK - Bestätigung vom Mech mit FZA ans Strassenverkehrsamt schicken, normal macht das der Mech direkt - und auf neuen Ausweis warten. ähnlich wie bei nachträglichen Anbau von Anhängekupplung bei PWs.

  • Wenn es nur um die Drosslung geht muss er nicht zur MFK - Bestätigung vom Mech mit FZA ans Strassenverkehrsamt schicken, normal macht das der Mech direkt - und auf neuen Ausweis warten. ähnlich wie bei nachträglichen Anbau von Anhängekupplung bei PWs.

    Ich musste zur MFK. Der Experte hat die Drosselung überprüft (optisch) und am Gashahn gedreht - danach die Plombe an der Schraube fotografiert und gut war. (Dass er meine Frau noch dumm angemacht hat, ob sie mit der Maschine gekommen sei und ob sie die grosse Prüfung habe ... obwohl sie 2 Wochen vorher bei ihm die grosse Prüfung mit genau der Maschine (vor Drosselung) gemacht hat, ist nicht relevat - aber zeigt: vor der Abnahme ist die Maschine eine Grosse danach eine kleine..... :grinning_face:

  • …eine grosse Beilagscheibe mit kleinem Loch an den Krümmerflansch, den Überstand abschleifen, fertig.


    Was danach passiert ist und ob der neue Besitzer noch lebt? Keine Ahnung, er hat bar bezahlt und ich habe die Nummer blockiert. :aok:

  • Wenn es nur um die Drosslung geht muss er nicht zur MFK - Bestätigung vom Mech mit FZA ans Strassenverkehrsamt schicken, normal macht das der Mech direkt - und auf neuen Ausweis warten. ähnlich wie bei nachträglichen Anbau von Anhängekupplung bei PWs.

    Ich musste zur MFK. Der Experte hat die Drosselung überprüft (optisch) und am Gashahn gedreht - danach die Plombe an der Schraube fotografiert und gut war. (Dass er meine Frau noch dumm angemacht hat, ob sie mit der Maschine gekommen sei und ob sie die grosse Prüfung habe ... obwohl sie 2 Wochen vorher bei ihm die grosse Prüfung mit genau der Maschine (vor Drosselung) gemacht hat, ist nicht relevat - aber zeigt: vor der Abnahme ist die Maschine eine Grosse danach eine kleine..... :grinning_face:

    Heute Ausweis angekommen ohne vorführen - Luzern

  • Ich musste zur MFK. Der Experte hat die Drosselung überprüft (optisch) und am Gashahn gedreht - danach die Plombe an der Schraube fotografiert und gut war. (Dass er meine Frau noch dumm angemacht hat, ob sie mit der Maschine gekommen sei und ob sie die grosse Prüfung habe ... obwohl sie 2 Wochen vorher bei ihm die grosse Prüfung mit genau der Maschine (vor Drosselung) gemacht hat, ist nicht relevat - aber zeigt: vor der Abnahme ist die Maschine eine Grosse danach eine kleine..... :grinning_face:

    Heute Ausweis angekommen ohne vorführen - Luzern

    Das nennt sich "Kantönligeist"....