Andere Reifendimensionen.

  • Rasch ne Frage. Bin mir gerade unsicher.
    Ich habe auf meiner Ninja vorne Folgende Dimensionen: 120/65 ZR 17


    Nun ist es Zugelassen wen ich Folgende Dimension montieren würde: 120/70 ZR 17 ??

  • Da sonst keiner eine Antwort gibt (bin ich eigentlich der einzige der arbeitet - oder machen die anderen gar nie mehr Pause :grinning_squinting_face: ), will ich es mal versuchen.


    Die Reifendimensionen sind in der Schweiz grundsätzlich frei wählbar, wir haben keine sogenannten Reifenbindungen.


    Ganz so einfach wie das tönt, ist es aber dann eben doch auch nicht, denn der Geschwindigkeits- und Lastindex muss natürlich stimmen, zudem darf der Reifen nirgends scheuern bzw. auch bei voll eingefederter Maschine nirgends auch nur in die Nähe von anderen Teilen kommen - und überprüfen tut das eben der Prüfer bei der MFK. Und alle wissen: wenn der einen schlechten Tag erwischt, dann hat man (mal wieder) einfach Pech gehabt.


    Schliesslich gibt es noch eine weitere Einschränkung welche zumindest gesetzlich geregelt ist: der Reifenumfang darf nämlich nicht grösser sein als Original. Dies stimmt zwar nur bedingt (die offizielle Regel heisst, dass der Tacho in keinem Fall weniger anzeigen darf als die echte Geschwindigkeit, Abweichung gegen oben müsste meines Wissens immer noch bei max. 8 % liegen). Da es Motorräder gibt welche die Geschwindigkeit nicht über den Radumfang (also die Radumdrehung) sondern die Drehzahl bzw. am Ritzel messen, ist meine Aussage betreffend des Reifenumfangs nur bedingt zutreffend - aber zumindest nicht falsch :grinning_squinting_face:


    Dies mal die rechtliche Lage, d.h. ausser man wählt wirklich sehr spezielle Dimensionen (was bei einer Abweichung von 0.5 % des Verhältnisses Reifenbreite zur tiefe wohl kaum zutreffen wird) dürfte das zu keinen Problemen führen.


    Viel problematischer ist leider das Fahrverhalten der hochgezüchteten Sportboliden. Schon nur 0.1 Bar Luftdruckunterschied, eine nicht gut eingestellte Druckstufe oder ein leicht eckig gefahrener Reifen (z.B. lange Autobahnanreise) können zu kuriosem Fahrverhalten führen, ebenfalls können für die Maschine unpassende Reifenpaarungen (z.B. vorne/hinten anderes Produkt bzw. gewisse Reifenprofile) zu unpräzisem Lenkverhalten, schwammigem Fahrgefühl oder bei schnellerer Gangart sogar Kickback und Shimmi führen. Die Reifenempfehlungen der Hersteller sind deshalb nicht nur zum Spass da, sondern sollen das Potenzial des Fahrzeuges voll zur Geltung bringen.


    Wenn der Hersteller Deines Motorrades nichts gegen die "neue" Reifengrösse einzuwenden hat oder diese gar vorschlägt, dann steht einem Wechsel sicherlich nichts entgegen - und bei der MFK dürfte es damit auch zu keinen Problemen kommen.


    Marc

  • *alter Thread... aber das Thema passt zu meiner Frage*



    Wie sieht die Rechtslage eigentlich aus, wenn ich mit einem in der Schweiz zugelassenen Töff mit hier erlaubten, leicht abweichenden Reifendimensionen (vgl. Eröffnungspost) ins Ausland will?


    Wenn ich legal unterwegs sein will, muss ich jetzt am deutschen Grenzübergang die Pneus wechseln? Und hat Österreich die selben Vorschriften wie Deutschland mit den Reifenbindungen/Freigaben?

  • Danke für die Auskunft.


    Ich hätte jetzt schon damit gerechnet, dass deutsche Behörden bei einem Reifen ohne Freigabe die Verkehrs- und Betriebssicherheit in Frage stellen. Auch wenns in anderen Ländern erlaubt ist.


    Bei Wikipedia heissts übrigens: "Die StVO gilt ohne Einschränkungen auch für ausländische Fahrzeuge und Fahrzeugführer."



    :confused_face:

  • Bei Wikipedia heissts übrigens: "Die StVO gilt ohne Einschränkungen auch für ausländische Fahrzeuge und Fahrzeugführer."


    Die technischen Anforderungen an ein Fahrzeug gehören aber nicht in die StVo (was in der CH übrigens SVG heisst :winking_face: ). Das ist eine eigene Abteilung. Heisst hierzulande VTS.


    Gerade bei Reifen sind wir Schweizer gegenüber den Deutschen sehr verwöhnt. Die Deutschen müssen ja für jedes einzelne Motorrad jeden einzelnen Vorderpneu kombiniert mit jedem einzelnen Hinterpneu eine Freigabe bekommen.
    In der Schweiz reicht die Einhaltung der Tragfähigkeit des Pneus passend zum max. Fahrzeuggewicht und ein passendem Geschwindigkeitsindex zur max. Fahrzeuggeschwindigkeit, dann ists erlaubt. Kannst somit im extremfall hinten einen strassenzugelassenen Semislick haben und vorne einen Stollenpneu, ganz legal.


    Aber wie gesagt, die Pneus, die du legalerweise in der CH fährst, darfst du ohne Probleme auch in Deutschland fahren.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Guten Tag Herr Personal Trainer,


    Falls Ihr Motorrad in der Schweiz zugelassen ist, benötigen Sie keine
    Reifenfreigabe. Für Reifenfreigaben die in Deutschland benötigt werden,
    finden Sie die Unterlagen unter http://www.dunlopmotorcycle.de
    Wir hoffen Ihnen mit diesen Angaben dienen zu können.
    Freundliche Grüsse



    Reto Camastral
    Product Manager Motorcycle


    GOODYEAR DUNLOP TIRES SUISSE SA
    Industriestrasse 21
    CH-8604 Hegnau

    Madame ich bin vom STVA. Ich muss Ihre Hupen überprüfen! :grinning_squinting_face: