Zulassung einer Aprilia RS 250

  • Habe schon einmal erwähnt, dass man bei solchen Spielchen aufpassen muss. Hier mal die Abfolge gemäss Strassenverkehrsamt Kt. Zürich , wird anderswo nicht anders geregelt sein.


    Man beachte: das Fahrzeug muss BEI ZUZUG in die Schweiz angemeldet werden, man hat dann ein Jahr Zeit für die Einlösung. Ist zwar nur ein Merkblatt und nicht ganz genau definiert, würde aber schwer davon ausgehen, dass ein Kauf während man bereits Wohsitz in der Schweiz hat nicht mehr möglich ist (wäre ja auch logisch, sonst wrüde jeder bei neu Zugezogenen, und das sind ne Menge Leute, Imprtfahrzeuge bestellen).


    Was wohl möglich wäre: sich ins Ausland abzumelden, dort ein Fahrzeug zu kaufen und es ein oder zwei Jahre später mit in die Schweiz zu nehmen. Ob einem das der Aufwand wert ist (Schriften verlegen, Wohnsitz im Ausland, An- und Abmeldungen bei Pensionskasse und AHV, alle Ausweise umschreiben usw.) ist dann eine andere Geschichte.


    Meines Erachtens dürften dann bei Fahrzeugen welche in der Schweiz in der Form nie zugelassen worden (z.B. wegen Abgasvorschriften) doch noch einige Hürden administrativer Art zu nehmen sein - mit dem Risiko, dass im Ausweis vermerkt wird, dass das Fahrezug in der Schweiz nicht verkauft werden darf!


    Versuchen kann man ja alles, aber ich würde echt nicht damit rechnen so zu einer ganz normalen Zulassung zu kommen, wenn man das Fahrzeug nicht selber als Umzugsgut mitgenommen hat.


    Marc
    P.S.: Achtung bei Steuervergleichen! Gibt Länder in denen man über die Steuern Krankenversichert ist, wenn Du die CH-Krankenkassenprämien sowie die massiv höheren Wohn- und Lebenshaltungskosten gegenrechnest, dann relativieren sich viele Zahlen. Gleiches gilt in Frankreich, auch hier nicht vergessen, dass das steuerbare Einkomen und der damit verbundene Steuersatz nicht mit dem in der Schweiz massgebenden verglichen werden kann. Ob Frankreich oder Deutschland günstiger ist, lässt sich nicht abschliessend und pauschal sagen - aber es haben auch die wenigsten die Möglichkeit einfach so zwischen diversen Ländern zu wählen.


  • wird dann wohl ein typenschein X...


    wenn da ne klausel drin wäre, dass der karren niemals mehr an einen anderen besitzer umgeschrieben werden kann....


    das wär ein weiterer grund mal in bern einzumarschieren und zwar nicht auf die feine englische


    diese wixer

  • uhu!
    Also, bezüglich Umzugsgut: Strassenverkehrsamt Bern (Zentrale) sagte mir, dass ein per Umzugsgut importiertes und zugelassenes Motorrad 1 Jahr Weiterverkaufssperre hat. Aus dem Grund, dass man eben verhindern möchte dass es etwas geschäftliches darstellt und nichts privates. Da war noch etwas, dass man auch nur eine bestimmte Menge mitnehmen kann. Nicht dass man 20 Motorräder kauft und die nach einem Jahr alle weiterverkauft.

  • und ??? hast du die kiste mal zugelassen bekommen ???


    ich hab meine seit letzter woche angemeldet :love:

  • und ??? hast du die kiste mal zugelassen bekommen ???


    ich hab meine seit letzter woche angemeldet :love:

    Hallo Zusammen


    Uuuralt das Thema ich weiss, aber kann mir heute einer sagen, ob eine RS 250 in der Schweiz zugelassen werden kann?


    Gruss René

    Gute Fahrt und Obacht

  • Was ich so mitbekommen habe nur mit Typenschein-Eintrag "X". Wie die Option Einzelabnahme aussieht, wüsste ich nicht.

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol: