Habe schon einmal erwähnt, dass man bei solchen Spielchen aufpassen muss. Hier mal die Abfolge gemäss Strassenverkehrsamt Kt. Zürich , wird anderswo nicht anders geregelt sein.
Man beachte: das Fahrzeug muss BEI ZUZUG in die Schweiz angemeldet werden, man hat dann ein Jahr Zeit für die Einlösung. Ist zwar nur ein Merkblatt und nicht ganz genau definiert, würde aber schwer davon ausgehen, dass ein Kauf während man bereits Wohsitz in der Schweiz hat nicht mehr möglich ist (wäre ja auch logisch, sonst wrüde jeder bei neu Zugezogenen, und das sind ne Menge Leute, Imprtfahrzeuge bestellen).
Was wohl möglich wäre: sich ins Ausland abzumelden, dort ein Fahrzeug zu kaufen und es ein oder zwei Jahre später mit in die Schweiz zu nehmen. Ob einem das der Aufwand wert ist (Schriften verlegen, Wohnsitz im Ausland, An- und Abmeldungen bei Pensionskasse und AHV, alle Ausweise umschreiben usw.) ist dann eine andere Geschichte.
Meines Erachtens dürften dann bei Fahrzeugen welche in der Schweiz in der Form nie zugelassen worden (z.B. wegen Abgasvorschriften) doch noch einige Hürden administrativer Art zu nehmen sein - mit dem Risiko, dass im Ausweis vermerkt wird, dass das Fahrezug in der Schweiz nicht verkauft werden darf!
Versuchen kann man ja alles, aber ich würde echt nicht damit rechnen so zu einer ganz normalen Zulassung zu kommen, wenn man das Fahrzeug nicht selber als Umzugsgut mitgenommen hat.
Marc
P.S.: Achtung bei Steuervergleichen! Gibt Länder in denen man über die Steuern Krankenversichert ist, wenn Du die CH-Krankenkassenprämien sowie die massiv höheren Wohn- und Lebenshaltungskosten gegenrechnest, dann relativieren sich viele Zahlen. Gleiches gilt in Frankreich, auch hier nicht vergessen, dass das steuerbare Einkomen und der damit verbundene Steuersatz nicht mit dem in der Schweiz massgebenden verglichen werden kann. Ob Frankreich oder Deutschland günstiger ist, lässt sich nicht abschliessend und pauschal sagen - aber es haben auch die wenigsten die Möglichkeit einfach so zwischen diversen Ländern zu wählen.