Wenn das Motorrad zu laut ist - Konsequenzen Kanton ZH

  • Was meinst du mit "D/EU EG-Zulassung"? Jetzt bin ich evtl. ein bisschen pedantisch, aber bitte verwende die Begriffe wie sie im ASA 2b definiert sind.
    (Ich glaube ich schreibe wegen des Preises des ASA 2b einen Kummerbrief an den werten Herrn Meierhans a.k.a Monsiuer Prix. Die spinnen doch, das war nur 8 Stutz so wie alles andere auch).


    Grund: In zu vielen Foren wird nur so mit falschen Begriffen um sich geschmissen, so das vor lauter Verwirrungen, Konfusionen und Missverständnissen es in Tränen und enttäuschten Gesichter auf dem Strassenverkehrsamt endet. Und das nur weil ihr schönes Stück Papier wertlos ist.


    Das ASA definiert verschiedene Dokumente, und ihre Hierarchie untereinander.
    Eine TÜV-Gutachten hat dabei die unterste aller Möglichen vier Stufen. Eigentlich Wertlos.
    Darüber steht die Eignungserklärung des Bauteileherstellers.
    zu oberst findet man Verschiedene Dokumente. Das einfachste und Unkomplizierteste ist:
    Schweizerische Typengenehmigung
    das flexibelste aber auch teuerste ist:
    "Prüfberichte, die nach den in Anhang 2 VTS auf-geführten Vorschriften von Prüfstellen erstellt wur-den, die für diese Prüfungen in Anhang 2 TGV aufgeführt oder vom ASTRA anerkannt sind" Damit kann man so ziemlich alles durch die MFK bringen. Selbst ein mit Stahlwolle ausgestopftes Ofenrohr, sofern es dann die Prüfung besteht.





    Weiteres Lese- und Gesetzes-Futter:


    ASTRA Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung
    http://www.astra2.admin.ch/med…pub/2014-02-27_2418_d.pdf


    Weisungen des ASTRA vom 29.09.1995
    Erläuterungen und Weisungen zu VTS, VVV und VZV
    http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/1995-09-29_710_d.pdf


    KT MB 11 «Austauschschall-dämpfer und -katalysatoren»
    http://www.asa.ch/media/archiv…ratis/2010/MB_KT_11_d.pdf

    Zitat


    7.3.
    Verstellbare Auspuffanlagen
    Für verstellbare Auspuffanlagen, für welche eine EG-bzw. ECE-Teilgenehmigung vorliegt, muss der Lieferant der Anlage zusätzlich bestätigen, dass die elektronische Verstellmöglich-keit gemäss den Angaben in der EG-bzw. ECE-Teilgenehmigung angeschlossen ist. Mecha-nisch oder elektronisch beliebig verstellbare Auspuffanlagen können nur zugelassen werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass Geräusch- bzw. Abgasvorschriften in allen Positio-nen eingehalten sind. Ansonsten muss die Verstellvorrichtung dauerhaft ausser Betrieb ge-setzt werden.


    Weisungen des EJPD vom 29.09.95
    http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/1995-09-29_710_d.pdf


    Richtlinie 97/24/EG
    http://eur-lex.europa.eu/legal…TXT/?uri=CELEX:31997L0024
    bzw. Anhang 2 der Vorgänger-Richtlinie 78/1015/EWG
    http://eur-lex.europa.eu/legal…ALL/?uri=CELEX:31978L1015


    ECE-R 59
    http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs41-60.html


    ECE-R 92
    http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs81-100.html

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Nochmals betreffend der Messung:


    Ich würde meine Tüte gerne mal selber messen und verstehe nicht ganz was bei einer Standmessung mit "halber Drehzahl" gemeint ist.
    Gemäss Typenschein darf meine FZ1 bei 5000U/min 95dba laut sein.
    Nun verstehe ich das richtig, dass ich dann das Messgerät im 45Grad Winkel mit 1/2 Meter Abstand zur Auspuffmündung hinhalte und Sie auf 5000 Umdrehungen hoch jage?


    Toleranz +5db?

    Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da.
    Er war auch heute nicht mehr dort...
    Ich wollt, ich wollt, er ginge fort.
    - Identity 2003 -

  • Also das mit der Toleranz war nur, weil die Polizisten noch üben mussten. Sie haben von sich aus diese Toleranz gewährt. Sie wurden erst kurz vorher mit dem Gerät ausgerüstet (und ja, gemessen hatten sie mit dem falschen Winkel).


    In der Realität wirst Du wohl schon bei einer kleinere Überschreitung zur Nachmessung geschickt. -> Die Erhöhung von 10 db entspricht einer Verdoppelung der Lautstärke. Frage ist dann nur noch, ob du hinfahren darfst oder ob du sie hinstossen musst :winking_face:

  • Die Erhöhung von 10 db entspricht einer Verdoppelung der Lautstärke.


    Verdreifachung. Mindestens. Genauer 3.162 mal mehr, ganz genau ist es Wurzel aus 10 mal mehr. Wobei die 10 von den dB(A) kommen und die Wurzel von +10 dB mehr kommen.


    10 = 20 * log(X)
    10 /20 = log(X)
    1/2 = log(X)
    10^(1/2) = X
    10 = X^2
    √10 = X


    +6 dB wäre ein "Verdoppelung". Genauer +6.0206 dB, ganz genau +20*log(2) dB)


    Wieviel mal mehr ist dann +6 dB? Wurzel aus 6? Falsch:


    6 = 20* log (X)
    6/20 = log(X)
    10^(3/10) = X
    10^0.3 = X
    1.9952623149688796013524553967395... = X (Mit Windows 7 Calculator im Scientific Mode)


    Achtung: Wie de Boo witer une ammerkt ischs wichtig mit was für ä dB-Einheit mehr rechnet.Bi dBm bedütet z.B. +3dB ä Verdoppllig.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Nochmals betreffend der Messung:


    Ich würde meine Tüte gerne mal selber messen und verstehe nicht ganz was bei einer Standmessung mit "halber Drehzahl" gemeint ist.
    Gemäss Typenschein darf meine FZ1 bei 5000U/min 95dba laut sein.
    Nun verstehe ich das richtig, dass ich dann das Messgerät im 45Grad Winkel mit 1/2 Meter Abstand zur Auspuffmündung hinhalte und Sie auf 5000 Umdrehungen hoch jage?


    Toleranz +5db?


    Anordnung Mikrofon, sowie Umgebungsbedingungen, siehe Anhang 6 VTS sowie Abbildung5 in Anhang 6.
    http://www.admin.ch/opc/de/cla…ation/19950165/index.html



    Sowie Ziffer 2.2 des Anhangs III von Kapitel 9 der Richtlinie 97/24/EG
    http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:31997L0024&from=DE
    (Kapitel 9 fängt auf Seite 342 an, Anhang III auf Seite 361, Ziffer 2.2 auf Seite 364)


    In 2.2.4.3 finden wir:


    Abschnitt 3.2.1.7 der Anlage 1 A ist in Tat und Wahrheit in Anhangs II Buchstabe A der Richtlinie
    92/61 /EWG zu finden. http://eur-lex.europa.eu/legal…TXT/?uri=CELEX:31992L0061


    Er definiert das auf der Typengenemigung der Eintrag "Höchstleistung: ... kW bei ... 1/min" vorhanden sein muss.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Bevor jetzt wieder eind Diskussion "nein eine verdoppelung, nein eine Verdreifachung, nein die Wurzel..." Entsteht: hier ist es EXTREM wichtig, die korrekten Begriffe und Einheiten zu verwenden. Lautstärke ist beispielsweise subjektiv. Besser sind Begriffe wie Lautheit, Schalldruckpegel, Schallleistung etc. Und überall gelten andere Beziehungen, wann was verdoppelt wird. Und es wird wohl nur eine dieser Grössen im Gesetz verankert sein.
    Nur mal so gesagt...

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Boo, recht häsch wie immer (Has obe nahgfühert), aber idem spezielle Fall leider doch nöd:
    Dä nMe hät als Referenz 95dba. (Korrekt gschribe : 95 dB(A) gseit. Dämit isch klar das +6 dB und nöd +3 dB zur Verdopplig führet. :winking_face:
    Din Appell gilt: EXTREM wichtig, die korrekten Begriffe und Einheiten verwenden. Hani glaubs au scho i dem Thread gseit.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Abschnitt 3.2.1.7 der Anlage 1 A ist in Tat und Wahrheit in Anhangs II Buchstabe A der Richtlinie
    92/61 /EWG zu finden. http://eur-lex.europa.eu/legal…TXT/?uri=CELEX:31992L0061


    Er definiert das auf der Typengenemigung der Eintrag "Höchstleistung: ... kW bei ... 1/min" vorhanden sein muss.

    Danke für diese sehr detaillierte Angaben.
    Das mit dem Abstand habe ich ja eigentlich verstanden, nur mit der Drehzahl verstehe ich nach wie vor nicht so ganz wie das gemeint ist (sorry wenn ich auf dem Schlauch stehe)... :grinning_face_with_smiling_eyes:


    - 3S/4 , wenn S kleiner oder gleich 5 000 U/min ist.


    3S/4 means what? 3x5000/4=3750 U/min für die Messung? (da ich ja eine Angabe von 5000U/min im Typenschein habe)

    Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da.
    Er war auch heute nicht mehr dort...
    Ich wollt, ich wollt, er ginge fort.
    - Identity 2003 -

  • "Nach übereinstimmenden wissenschaftlichen Untersuchungen wird eine Erhöhung um 10 dB als Verdopplung der Lautstärke empfunden."
    (aus Wikipedia zum Begriff Lärm)
    "Als Faustformel gilt, dass 10 dB Unterschied etwa als doppelte bzw. halbe Lautstärke wahrgenommen wird."
    (aus Wikipedia zum Begriff Schalldruckpegel)


    Der Widerspruch kann ja darin begründet liegen, dass das menschliche Hörsystem anderst reagiert als physikalischen Gesetze es eigentlich erwarten lassen (da Hören wie auch Sehen im Hirn entsteht).

  • S/4 means what? 3x5000/4=3750 U/min für die Messung? (da ich ja eine Angabe von 5000U/min im Typenschein habe)


    S ist die Drehzahl bei der die Machine die höchste Leistung hat. Diese scheint bei dir bei 10'000 1/min zu sein. Da 10'000 > 5000 gilt S/2. Somit 5000 1/min für die Messung deiner FZ1.


    Der Widerspruch kann ja darin begründet liegen, dass das menschliche Hörsystem anderst reagiert als physikalischen Gesetze es eigentlich erwarten lassen (da Hören wie auch Sehen im Hirn entsteht).


    :blush2: Stimmt ja au wieder. Unsere Sinne sind ja auch irgendwie Logarithmisch.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • S ist die Drehzahl bei der die Machine die höchste Leistung hat. Diese scheint bei dir bei 10'000 1/min zu sein. Da 10'000 > 5000 gilt S/2. Somit 5000 1/min für die Messung deiner FZ1.

    Alles klar, Danke für die Ausführung :thumbsup:

    Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da.
    Er war auch heute nicht mehr dort...
    Ich wollt, ich wollt, er ginge fort.
    - Identity 2003 -

  • Hmm, nach ersten Messungen belaufen sich die Resultate auf 99-100dbA bei 5000U/min...
    Und dies mit dem extra leisen DB-Killer.


    Ich denke, da gibt es kein Verhandlungsspielraum wenn einem die guten Gesetzeshüter die Tüte messen und auf den gleichen Wert kommen?? :upside_down_face:
    Oder was meint ihr?

    Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da.
    Er war auch heute nicht mehr dort...
    Ich wollt, ich wollt, er ginge fort.
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