Raser, Definition und Strafmass ab 1.1.2013

  • hmmm statt dich gege uusländer so z'üüsere würd dir en grammatikkurs guet tue :winking_face:


    würdi susch abüüte..... :grinning_squinting_face:

    :hexe: Women are angels, and when somebody breaks our wings... we simply continue to fly....on a broomstick. We're flexible like that :grinning_squinting_face:


  • B. Wir haben ja eine Verfassunsgerichtsbarkeit. Einzig die Bundesgesetze fallen nicht darunter. Und wenn die nicht darunter fallen, kann deren Anwendung auch nicht kassiert werden, auch wenn sie gegen die Verfassung verstossen. Gelegentlich weisst das Bundesgericht darauf hin, dass Gesetz und Verfassung in Übereinstimmung gebracht werden sollten, dies aber Sache des Legislative und nicht der Judikative sei (gemäss Bundesverfassung :P).



    Da die Schweiz weder einen Präsidenten wie in Italien o. Deutschland noch einen König wie Grossbritannien hat, ist die oberste Behörde was die Zulassung von Gesetzen angeht das (Stimm)Volk. Es hat bekanntlich 100 Tage Zeit um 50000 Stimmbürger zu mobilisieren um eine Abstimmung über ein neues Gesetz zu fordern. Wenn das nicht gelingt ist das Gesetz Gesetz. Da das Volk gleichzeitig auch noch die Verfassungsgebende Behörde ist, damit auch gleich die Frage der Verfassungsmässigkeit geklärt.


    PS: Lebenslänglich: bedüdet eigentlich genau das, aber nach füfzeh (frühstens) bis öpe zwängt Jahr wird mr bedignt entlaa. Anschinend gits aber eine wo scho länger iisitzt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!