Nur damit nachher niemand sagen kann, er hätte es nicht gewusst:
Ein Raser ist, wer
a) in der 30er Zone mit 70 (Toleranzbereinigt) bzw. mit 40 zuviel,
b) innerorts (50er Zone) mit 100, bzw. mit 50 zuviel,
c) ausserorts (80er Zone) mit 140, bzw. mit 60 zuviel,
d) auf Autobahnen (120er Zone) mit 200 bzw. mit 80 zu viel
unterwegs ist.
Für dieses Verbrechen wird der Führerausweis auf der Stelle für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall auf Lebzeiten und man kann frühestens nach 10 Jahren beim Psychologen antraben und einen neuen Schein beantragen. Zusätzlich kommt noch mindestens 1 Jahr, max. 4 Jahre Freiheitsentzug dazu. Und die "Tatwaffe" kann auch eingezogen werden.
Also, passt auf beim Überholen...
Gruss - Kermit
Edit meinte, ich solle doch noch die Quelle angeben.