Alles anzeigen"Das Statthalteramt Horgen konnte ihm seine Schuld bezüglich des Lärms nicht nachweisen, büsste ihn aber mit mehreren hundert Franken wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht, weil sein Fahrzeug ohne sein Wissen verwendet wurde, wie ein Sprecher des Statthalteramts auf Anfrage der NZZ sagte."
Er isch nöd mol wegem lärm drundercho![]()
Haha, das finde ich jetzt mal ultralustig
Da denkt einer, er könne die Justiz mal eben verarschen (wink zu highroller) und kriegt dafür ne Quittung
Hatten wir doch neulich erst in nem Thread: ab 2014 wird sowieso grundsätzlich immer der Halter gebüsst, nicht unbedingt der Fahrer. Also immer schön auf die Moppedschlüssel aufpassen, könnte sonst teuer werden