Mindestleistung A(beschränkt)

  • Danke!


    Dann waren es Wohl bloss die Blinker...


    Genau, die wurden mit AS 2012 1825 (http://www.admin.ch/ch/d/as/2012/1825.pdf) am 1. Mai 2012 als obligatorisches Element zu Art. 140 VTS hinzugefügt. http://www.admin.ch/opc/de/cla…/19950165/index.html#a140


    Blinker brauchen aber nur Motorräder die nach dem 31. Dezember 2012 erstmals zugelassen wurden.
    Siehe Übergangsbestimmungen in Art. 222m Abs. 11 VTS http://www.admin.ch/opc/de/cla…19950165/index.html#a222m


    PS: Bei den meisten VTS Änderungen gilt die Veteranenregelung, d.H. nur Neufahrzeuge sind jeweils davon betroffen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Deckt sich mit dieser Publikation: http://www.motorradfahrschule.…on-11-bis-25kw/index.html


    Allerdings: wenn Du mit der Kiste auf die Autobahn musst und mit drücken und würgen kaum 100 Km/h hinbekommst (mal abgesehen davon, dass das Dinn dann eiert wie ein Lämmerschwanz) hätte der Prüfer sowieso nicht viel Spass an der Geschichte. Und wenn Du während der Prüfungsfahrt mangels Benzin liegen bleibst, macht das die Sache nicht besser (Sport-2-Takter sind nun mal nicht wirklich Strassentauglich). Pech auch, wenn Dir bei Dauer-Vollgas auf der Autobahn der Kolben durch den Zylinderkopf entgegenkommt (Sport-2-Takter sind nicht Vollgasfest, das macht die Gemisch-Schmierung nicht mit) oder wenn der Kolben bei einer längeren Bergabfahrt festgeht (kein Gas = kein Benzin = keine Schmierung).


    Irgendwann wird's jeder mal lernen: Sport-Geländemaschinen sind nicht nur auf dem Papier extrem gedrosselt (wegen Abgas-Normen) sondern schlicht nicht Strassentauglich. Das sind Sportgeräte für den Gelände-Sporteinsatz (drum heissen sie ja auch Sport-Enduro), die Zulasung ist eine reine Alibiübung weil die nach Sport-Reglement gefordert wird (Überführungsetappen auf öffentlichen Strassen - da wo diese Events gefahren werden ist es den Behörden in der Regel egal, was an Leistung im Ausweis eingetragen ist).


    Habe nie gesagt, dass solche Maschinen keinen Spass machen :winking_face: - nur mehrmals geschrieben, dass man damit eben im Gelände bleiben soll. Und für gewöhnlich gehören Geländefahrten bei einer Führerscheinprüfung nicht zum Programm, zudem ist man mit solchen Maschinen sowieso unter Dauer-Beobachtung aller Mützenträger und sonstigen Leuten welche sich irgendwie dazu berufen fühlen Umweltsünder aus dem Verkehr zu ziehen.

  • Ist zum glück kein 2-Takter :winking_face:


    Ohne grosse mühen sind 120 möglich, aber würde trotzdem nie auf Autobahnen fahren.
    Zusätzlich kann es dem Prüfer ja egal sein, denn ich und nicht er Sitzen drauf.
    Ja ich weis das sie für den Geländeeinsatz sind aber im Moment reicht das Geld leider nicht für mehr und deshalb brauche ich sie auch für mehr als das.


  • Zusätzlich kann es dem Prüfer ja egal sein, denn ich und nicht er Sitzen drauf.


    Na dann haben die wohl die Prüfung geändert?


    Nach meinem Wissensstand ist der Prüfer nur bei der 125ccm nicht auf dem Bock, bei allen anderen Prüfungen A-/A Sitzt er auf dem gleichen Motorrad wie Du.
    (Es sei denn Du hast nen (auch so zugelassenen) 1 Plätzer)

  • Nope die Beta ist für 2 Plätze zugelassen.


    Jedoch mögen die Experten im Kanton Freiburg das Auto mehr und fahren deshalb damit hinterher...

  • Lass mich mal die Situation kurz anschauen: Du nimmst ernsthaft eine Seite irgendeines Fahrlehrerverbandes als Quelle, nachdem RebelFzr und ich dir mit StVa FR und VZV als Quelle das Gegenteil bewiesen haben? Das ist jetzt hoffentlich nicht dein Ernst.


    Nochmals: Das Prüfungsfahrzeug ist gegen oben abgegrenzt (25kW und 0.16kW/kg) und gegen unten darf es kein Fahrzeug der Kat. A1 sein. Und das ist es nicht, denn du brauchst dafür A- (weil 350ccm). Es ist somit zur Prüfung zugelassen.


    Und nochmals: Ich bin kein Jurist, aber wie kann man so etwas falsch verstehen? Ich zitiere vom StVa Fribourg:

    Zitat

    2. Prüfungsfahrzeuge
    [...]
    Kategorie A 25 kW:
    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer maximalen Leistung von max. 25 kW und einem Leistungsgewicht von maximal 0,16 kW/kg, ausgenommen Motorräder der Kategorie A1.
    [...]


    (Quelle: https://www.fr.ch/ocn/files/pd…nditions_D_2012.07.05.pdf)


    Und noch einmal: Das Prüfungsfahrzeug darf maximal über 25kW Leistung und ein Leistungsgewicht von 0.16kW/kg verfügen. Es befindet sich innerhalb dieser gegen oben gesetzten Limiten. Desweiteren darf es kein Fahrzeug der Unterkategorie A1 sein, es darf also nicht unter 125ccm und unter 11kW Leistung liegen. Wenn diese beiden Punkte erfüllt sind, ist es ein Fahrzeug der Kategorie A1. Ist nur einer davon nicht erfüllt, ist es ein Fahrzeug der Kategorie A (und fahrbar mit 25kW). Vieles macht in unserem Gesetz keinen Sinn, aber hier ist alles absolut rechtens und für einmal logisch und sinnvoll. Du brauchst, um deine Beta zu führen, die Kat. A. Folglich ist sie auch zur Prüfung zugelassen. Ende der Geschichte.


    Miete dir einen Töff, wenn der oben zitierte, einfache Satz doch nicht einleuchtend sein sollte. Damit gibst du unnötig Geld aus und fährst mit einem Töff, den du eigentlich gar nicht kennst. Oder du gehst mit deiner Beta, die du hoffentlich kennst und beherrscht, zur Prüfung und absolvierst sie. Wenns sein muss, nimm eine Kopie des oben verlinkten Dokumentes mit und halts dem Prüfer unter die Nase. Ich bin mir aber sicher, dass er so oder so nichts sagen wird, sofern er auch nur ein bisschen Ahnung von seinem Job hat.

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI

  • ich bin auch am überlegen die A beschränkt machen wie ist das muss ich noch einen kurs machen? ich habe den a1 und hatte 2 kurse beim fahrlehrer oder muss ich bei a beschränkt nur die praktische prüfung machen?

  • Tut mir leid ich habe eure Quellen angeschaut und sie sind auch einleuchtend.


    Dies bringt mir jedoch nichts wenn sich die Experten quer stellen...


    Werde dies dem Fahrlehrer mitteilen und nochmal beim Strassenverkehrsamt anrufen.


    Auch das mit den mindestens 35kw für A unbeschränkt macht keinen Sinn...

  • Wenn sich die Experten querstellen und nicht der etwas dumm dargestellte Fahrlehrer. Ist ja alte Taktik, die Schuld einem anderen anzulasten. Und sollte sich tatsächlich der Experte quer stellen, genügt es wahrscheinlich, das ASTRA um eine klärende Rechtsauskunft zu Handen des Experten/Strassenverkehrsamtes zu bitten. Eventuell genügt es auch, die Rechtsabteilung des Strasssenverkehrsamtes zu informieren. Aber wie gesagt, erst wenn feststeht, dass der Experte eine gesetzeswidrige Ansicht hat und auf diese besteht.

  • Ok Danke


    Also bis jetzt hat mir bloss der Fahrlehrer diesen Zettel des smfv gegeben und gesagt ich könnte gleich wieder umdrehen wenn ich mit der Beta auftauche...


    Ich denke also das wird gehen und damit an die Prüfung gehen.


    Vielen Dank an euch!

  • Auch das mit den mindestens 35kw für A unbeschränkt macht keinen Sinn...

    Ok, da bin ich in einem gewissen Rahmen mit dir einverstanden. Verstehe es aber soweit, weil es darum geht, dass die Maschine eine gewisse Leistung hat. Ein 100kW-Töff, der mit dem offenen A gefahren werden darf, ist eben kein gutmütiger 25kW Töff, welcher nicht ohne Bemühungen das "Männli" macht oder gar ausbricht. Daher leuchtet mir schon ein, dass nicht einfach >25kW sondern eben mind. 35kW gelten, die Power muss schliesslich beherrscht werden.


    Also bis jetzt hat mir bloss der Fahrlehrer diesen Zettel des smfv gegeben und gesagt ich könnte gleich wieder umdrehen wenn ich mit der Beta auftauche...

    Hast du deinem Fahrlehrer mal unsere zitierten Links gezeigt? Wenn ja: Kann ein Fahrlehrer wirklich dermassen lernresistent sein? Und ob ja oder nein: Kann ein Fahrlehrer wirklich so wenig Ahnung von seinem Job haben? Zu dem würde ich nicht mehr gehen...


    Frag doch einfach zur Sicherheit beim Strassenverkehrsamt nach. Dann weisst Du, ob Du ihnen mit dem ASTRA kommen musst.

    Finde ich eine gute Idee. Denn selbst wenn du im Recht bist: Wenn dich der Experte wegschickt und nicht zur Prüfung zulassen sollte, hast du trotzdem Zeit und Nerven verloren und darfst nochmals antraben. Lieber im Voraus kurz nachfragen und wenn die Antwort überraschenderweise ein Nein sein sollte, dann halt denen deren eigenen Fötzel unter die Nase (den ich auch weiter oben verlinkt habe) und verlange nach einer Erklärung. So weit wird es aber hoffentlich gar nicht erst kommen.



    Edit: Diesem Dubeliverband mit seiner hochprofessionellen Webpage (Achtung, Ironie) habe ich grade ein Mail geschrieben und auf diesen (in meinen Augen ziemlich schweren) Fehler hingewiesen und bat darum, diesen zu korrigieren. Mal sehen, was ich zur Antwort erhalte.

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI

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