Geiles Bike!
Wie Du die Hitzeabstrahlung in den Griff bekommst...keine Ahnung leider. Ich würde damit zu einem Bike Bauer gehen...wie zB. die Streetfighters in Interlaken.
Geiles Bike!
Wie Du die Hitzeabstrahlung in den Griff bekommst...keine Ahnung leider. Ich würde damit zu einem Bike Bauer gehen...wie zB. die Streetfighters in Interlaken.
Hallo zusammen.
Ein seit Jahren ausgezogener Mieter hat seine Beta 450RR liegenlassen.
Bilder hier: Beta 450RR
Wie der Besitzer zu erreichen ist, weiss ich nicht...meine Mutter wohnt in diesem Haus und hat auch keine Ahnung mehr, wie sein Name ist.
Jetzt wird gemunkelt, dass auf Kosten der Mieter das Teil entsorgt werden soll...
Sollte jemand hier Interesse haben, dann bitte kurz melden. Besichtigung ist sicher auch möglich...stehen tut sie in 3008 Bern.
Wie ich das sehe, muss sicher noch einiges aufgewendet werden, bis die Kiste wieder fahrbar wird.
Wie das rechtlich ist, so eine verlassene Maschine zu 'übernehmen'...keine Ahnung. Ev. kann über die Rahmen Nummer der Besitzer beim SVA ermittelt werden.
Das Teil ist mit einer Kette gesichert. Flex könnte ich stellen zum öffnen.
Meine nennt sich einfach 'Duc'. Habe aber auch nur ein Mofa und es ist meine erste Ducati.
So in etwa wie Columbo...der nennt seinen Vierbeiner ja auch 'Hund'.
Und ja...momentan soll es voll normal sein, wenn wir für Gegenstände Namen erfinden.
Auch mit ihnen reden ist ok...geben sie Antwort, dann sollte eine Beratung beim Spezialisten in Erwägung gezogen werden. Sagen die Spezialisten.
Die Standmessung gibt einen Richtwert, ist aber in CH rechtlich nicht relevant.
Wenn ein Beamter *das Gefühl* hat, es wäre zu laut, dann musst du
das Bike im schlimmsten Fall an Ort und Stelle stehen lassen und
auf deine Kosten (ab CHF 565.-) eine Geräusch-Vorbeifahrtsmessung organisieren: https://www.dtc-ag.ch/dienstle…ssung/vorbeifahrtsmessung
Wenn die Vorschriften erfüllt sind, weiss ich nicht, ob du die Kosten rückvergütet bekommst.
Heute Rechnung bekommen von meiner Töffversicherung....gezeichnet: Marktbereich Nicht-Leben Schweiz .
...Zudem stecke ich mich nicht an wenn ich von zuhause auf mein Motorrad steige und eine schöne Tour mache
Als Stubentiger ist die Chance kleiner in der Intensiv zu landen als auf dem Hobel .
Patientenverfügung! Auch so , wenn man wegen einem dummen Fahrfehler oder ... im Spital landet.
Ist ähnlich wie zB. mit Sehhilfen.
Viele vermuten, dass nur mit Eintrag im Führerausweis eine Brille pflicht ist. Besteht dann bei einem Unfall der Verdacht, dass der Schuldige schlecht sehen könnte, kann dieser zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn es dich erwischt, nützen dir Wahrscheinlichkeitsrechnungen wenig. Und in deinem Fall kann es sein, dass du plötzlich vor Millionen Forderungen stehst, die dir das ganze Leben begleiten werden.
...
Eine andere Frage. Falls ich dann zum Mechaniker gehe, testen die für gewöhnlich ob mein Töff noch gedrosselt ist?
Dann wäre ich spätestens dort in der Zwickmühle.
Dem Mech ist das wurscht. Der ist nicht verantwortlich für DEINE Modifikationen.
Er wird dich aber hoffentlich darauf hinweisen, dass im worst case du dein Leben lang bluten musst ab den Folgen eines Unfalls.
Können ist das eine, dürfen eine andere.
Insbesondere versicherungstechnisch heikel...wenn bei einem Vorfall auskommt, dass illegal die Drosselung ausgehebelt wurde, dann kann die Versicherung jegliche Leistung verweigern.
Was bei einer Polizeikontrolle passiert, weiss ich nicht.
Moto Guzzi...das V2 Konzept hab mir so gefallen! Hatte aber leider nie selber eine solche Schönheit.
um etwa 92:
Wenn man aber nur den Querbalken als Raste definiert dann wärs ne Verlegung am Originalpunkt
Wie wird das in der Praxis gehandhabt?
...genau so.
...und Marke/Typ muss vom Experten lesbar am Lenker stehen. Wenn verdeckt, entweder vorher Foto machen (hat bei mir so geklappt) oder Werkzeug mitnehmen, damit der Lenker soweit gedreht werden kann, dass der Experte die Angaben lesen kann.
Im Ausweis wurde das dann so vermerkt:
...gehts hier um die kaiserlichen oder eidgenössischen Feldwegklassifizierungsrichtlinen?
Swisstopo klassifiziert so:
1. Kl.-Strasse (mind. 6 m breit) Auffällige Brücke
2. Kl.-Strasse (mind. 4 m breit) Auffällige Brücke
Quartierstrasse (mind. 4 m breit) Auffällige Brücke
3. Kl.-Strasse (mind. 2,8 m breit) Gedeckte Brücke
4. Kl., Fahrweg (mind. 1,8 m breit) Fahrbrücke
5. Kl., Feld-, Wald-, Veloweg Steg, Passerelle
6. Kl., Fussweg
Im pdf
Strassengesetz - Gesetzessammlung Kanton St. Gallen so:
Art. 2 Strassen und Wege
1 Strassen dienen dem allgemeinen Verkehr.
2 Wege liegen abseits von öffentlichen Strassen und dienen nicht dem
Motorfahrzeugverkehr.
Ergo ist laut Karte ab 4.Kl schluss mit lustig in St. Gallen...oder ist ein Fahrweg kein Weg?
Oder ist Swisstopo unverbindlich betreffend Verkehr? Was gilt dann wenn nicht signalisiert?
Neben Kantonle gibts ja auch Gemeindebestimmungen...
Am einfachsten ist vermutlich ein Dauerauftrag auf ein Bussenkonto. Wenn genug drauf, reichts noch für einen Anwalt im schlimmsten Fall...
Rudge Multi 1919 500ccm 1cyl :
...wahnsinn . So schlank für 500ccm. Zuerst dachte ich, Silvio hat eine Null zuviel dran gehängt...von wegen. Und der Lederriemenantrieb ist auch der Hammer!