A2 Prüfung in der Schweiz - Wann?

  • Das sind ja schonmal interessante Nachrichten, wird dann aber trotzdem allerfrühestens per 01.01.2016 in Kraft treten, oder?


    Das ist ein möglicher Zeitpunkt wenn alles gut läuft.


    Man beachte aber, im Herbst 2015 sind NR und SR Wahlen.
    Hier die Sessionsdaten http://www.parlament.ch/d/sess…-2015/Seiten/default.aspx


    Werde erst so im Herbst die Prüfung machen.


    Hat das irgendwelche Auswirkungen bzw. KÖNNTE es haben, wenn es angenommen wird?


    Im Normallfall gilt bestandesschutz, d.H. was man hat das hat man. Folgt man dem, was sie bei der Einführung von A(Beschränkt) passierte, dann wird aus A(Beschränkt) das neue A2 wenn man den Ausweis umtauscht. Dass sollte man aber nur dann machen, wenn der Töff den man fährt ungedrosselt nicht mehr als die doppelte Leistung hat. (max. 70 kW/95,17 PS). Eine gedrosselte s1000rr ist mit A2 nicht mehr erlaubt.


    Interessant wird aber eher A1, wo die Schweiz noch ein restrikiveres Sonderzüglein fährt. Meine Rebel 125 dürfte dann evtl. schon mit 16 Jahren gefahren werden.
    List man aber Art. 4, Abs 6 der Richtlinie 2006/126/EG


    Im restrektiven Fall wäre das also: A1 mit 18. A2 mit 20, und A mit frühstens 22 und kein A Direkteinstig mit 24.(Holländisches Modell, jedoch ohne Direkteinstieg)

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Also ich hab in dem PDF nichts gelesen bezüglich A1 ab 16 volle 125ccm.


    Das einzige was dort steht ist bezüglich der Lehrlinge.
    Diese dürfen, mit Lehrlingsvertragskopie und schriftlicher Weisung des Lehrmeisters, 125ccm mit max. 11kw für Probefahrten bewegen, aber für "alle anderen" steht da nichts. Es sei denn ich bin der Beamtendeutschen-Sprache nicht mächtig?

  • Ganz am Ende

    Zitat


    Diese Weisungen treten sofort in Kraft. Sie werden mit dem Inkrafttreten der Teilrevision der VZV betreffend Optimierung der Fahrausbildung („OPERA-3“) ohne Weiteres oder durch for-melle Aufhebung ungültig.


    Ich interpretiere das so: Die einen dürfen schon ein bischen früher. die anderen müssen noch auf das neue Gesetz warten. Wenn es dann so kommt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Du, letztendlich kann es dir ja egal sein wann und wie's kommt, ändern kanntse's ja eh nicht.. Ich würd lieber generell überlegen, welches Bike dir mehr zusagt (finanziell, optisch, technisch etc.). Es soll nur gesagt sein, dass wenn die Regelung aus der EU 1:1 übernommen wird, die cbr 600r nicht mehr auf 25kw zugelassen wegen darf, da ein zu gutes Leistungsgewicht. Deshalb wenn du schon von der CBR träumst, du könntest evtl. einer der letzten sein, der noch eine 600er sportler zulassen kann (ich denke mal die wird man auch auf 35kw drosseln dürfen)


    Vielleicht laber ich aber auch müll, bin nicht perfekt informiert =)


    LG
    Dead

    Was ist grau und kann nicht fliegen? Genau, ein Parkplatz! :grinning_squinting_face:

  • Vernehmlassung hat begonnen:


    Zitat


    Erhöhung der Leistung bei der Motorrad-Kategorie «A beschränkt»


    Die Leistungsgrenze bei der Motorrad-Kategorie «A beschränkt» soll von 25 auf 35 kW angehoben werden. Dies ist eine Anpassung an die EU-Regelung (Führerschein-Klasse A2) und drängt sich insofern auf, als sich die Motorradindustrie auf die Produktion von 35-kW-Einstiegsmodellen eingeschränkt hat und dementsprechend auf dem Markt keine neuen 25-kW-Maschinen mehr angeboten werden. Dies würde schweizerische Motorradfahrende gegenüber denjenigen aus dem EU-Raum benachteiligen. Eine Herabsetzung der Leistung durch die Importeure der 35-kW-Motorräder wäre technisch zwar denkbar, rechtlich hingegen unzulässig, da es gegen die künftige «Antitampering»-Gesetzgebung verstossen würde.


    Alle Details mit allen anderne Änderungen: http://www.astra.admin.ch/them…/07062/index.html?lang=de

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Zusammenfassung: A2 wird in der Schweiz A (beschränkt auf 35 kW) heissen.
    Inhaber der alten A (beschränkt auf 25 kW) können den Ausweis auf A (beschränkt auf 35 kW) umtauschen. Gilt auch für die, die den Lernfahrausweis haben.


    Die A unbeschränkt Prüfung muss neu mit einem Töff gemacht werden der mindesten 600ccm und mindestens 40 kW hat.
    Eine Honda CBF 600 wäre damit nicht zur Prüfung zugelassen, da sie nur 599 ccm hat!


    Das Drosseln von Motorräderen ist bis auf weiteres weiterhin ohne Einschränkung erlaubt. Es wird jedoch angedeutet, dass in Ferner Zukunft nur noch Motorräder gedrosselt werden können die max. 70 kW haben.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Bestehende LFA sind von der änderungen ausgenommen. Sie gelten bis ablauf nach dem alten Recht.

  • Bestehende LFA sind von der änderungen ausgenommen. Sie gelten bis ablauf nach dem alten Recht.


    So steht das da nicht. Es steht, dass A (Besch.) LFA umgetauscht werden können wenn man denn will.
    Weiter steht dass: 5. Inhaber des Lernfahrausweises der Kategorie A (beschränkt auf 25 kW) legen die
    praktische Prüfung mit einem Motorrad ab, das die bisherigen Anforderungen an die
    Prüfungsfahrzeuge erfüllt.


    Über bestehende A (unbeschränkt) LFA steht da nichts.


    Datum der Umsetzung ist noch nicht bekannt. Ist ja erst eine Vernehmlassung, wo man genau soclche Änderungen und Anmerkunegn noch einbringen kann.
    Irgendwie erschliesst mir den Abs. 5 der Übergangsregelung nicht. Denn alle Fahrzeuge die vorher für A (Beschr. 25 kW) Prüfungtsauglich waren, sind auch für den neuen A (Beschr. 35kW) Prüfungstauglich. :confused_face:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Irgendwie erschliesst mir den Abs. 5 der Übergangsregelung nicht. Denn alle Fahrzeuge die vorher für A (Beschr. 25 kW) Prüfungtsauglich waren, sind auch für den neuen A (Beschr. 35kW) Prüfungstauglich.


    Nein, das sind sie nicht. Denn gemäss Anhang 12 sollen nur noch Fahrzeuge für die Prüfung der auf 35kW beschränkten Kategorie zugelassen werden, welche mindestens 400ccm Hubraum haben. Das heisst, alle kleineren Fahrzeuge dieser Kategorie sind nicht prüfungstauglich. Wie viele Motorräder das betrifft, kann ich nicht abschätzen. Als problematisch sehe ich es für die Fahrer der mittelgrossen Roller (200 - 400 ccm), da diese sich oft aus praktischen Gründen gegen einen A1-Roller entscheiden (z.B. ländliche Wohnlage), aber nicht zwingend ein grösseres Motorrad fahren möchten.

    Einmal editiert, zuletzt von Danica ()