Motorrad an Kollegen vermieten

  • Hallo Zusammen


    Nun, leider war bei mir dieses Jahr nicht so eine gute Töffsaison... Mein 1 PS hatte mich im März abgesetzt und auch sonst war ich Unfalltechnisch leider ziemlich out... Und jetzt hats die kleinen Zehen erwischt -> nicht schalten können.


    Daher steht mein Maschin'chen nun seit gut sicher 5 Wochen in der Garage und wird da wohl bis nächstes Frühjahr stehen bleiben... Die Honda CB500 wurde meiner Grösse angepasst und reicht perfekt für die grosse Prüfung.
    Nun, mein Arbeitskollege ist nun da grad dran, bloss seine Maschine ist für die Prüfung nicht zugelassen. Seit Ausweis läuft im Jan 17 aus und von daher hat er mich nun angefragt, ob er für die Prüfung plus zur Prüfungsvorbereitung meine haben kann...


    Ich hab soweit zugestimmt. Er besitzt die Versicherung 'Fahren fremder Fahrzeuge' und dazu hat mein Töff Vollkasko...
    Er zahlt mir klar einen Unkostenbeitrag für die Zeit, in der er sie braucht. Dies wird wohl voraussichtlich 2-3 Wochen sein.


    Was muss ich dabei beachten und was kann ich verlangen?
    Hat jemand evtl. noch eine 'Vertragsvorlage' für diese Zeit?


    Und was ist im Unfall-Fall... Der Schaden übernimmt/übernehmen klar die Versicherung... Aber der Abschreiber auf das Motorrad, wer trägt das? Kann ich das auf ihn umwälzen, falls etwas passiert (dh. das er mir die Differenz berappen muss)?


    Wie würdet ihr vorgehen?


    Die Maschine ist 3 Jährig, knapp 11'000km, Service regelmässig gemacht... -> einfach so zur Info.


    Danke euch.

  • Ich verstehe auf der einen Seite Granolina schon. Ich würde persönlich aber sowas nur machen, wenn es jemand ist, zu dem ich Vertrauen habe, und wo ich davon ausgehen kann, dass man sich im Schadenfall nicht streiten muss, sondern dass der entstandene Schaden ersetzt wird (allfällige Selbstbehalte, etc.) Eine Versicherung für das Führen von Fahrzeugen dritter sollte das allerdings abdecken.


    Ein grosses Vertragswerk aufzusetzen wäre mich demnach zu mühsam. Ich würde dem Kollegen einfach tief in die Augen schauen und das Thema Schadenfall kurz ansprechen und ihm klarmachen, dass du erwartest, dass dies im Falle eines Falles geregelt ist.


    Das Verleihen von Fahrzeugen unter privaten ist schon so eine Sache. Das kommt für mich wie gesagt nur in Frage für wirklich gute Freunde oder Familie, und auch da kommt es noch auf die Person an :winking_face:


    Und was man dafür verlangen kann, auch schwierig. Ich tendiere ja auch da dazu, dass man das unter Freunden "einfach" macht und vielleicht mal einen Gefallen zurück bekommt. Ein voller Tank bei der Rückgabe wäre schön, vielleicht eine Wäsche und wenn es eine längere Zeitdauer oder viele Kilometer sind, halt etwas an den Unterhalt (Versicherung, Steuer, etc). Ist aber schwierig zu bemessen.

    2008 - 2016: Honda NT700VA Deauville
    2016 - ____: Ducati Multistrada 1200 S DVT

  • Wie olifässler schreibt, es kommt darauf an, wie stark du deinem Kollegen vertraust.


    Ich hab letztens sogar meinen Renntöff mit Phil getauscht. Und auf der Strecke gibts bekanntlich keine Versicherung. Wir haben kein Wort darüber verloren, was passiert wenn (ausser das obligate "mach ihn mir bloss nicht kaputt!")... weil für beide klar war, dass wir uns dann schon einigen könnten, und man will sich mit einem mündlichen Vertrag ja nicht die Stimmung verderben...


    Ansonsten bin ich auch einer, der sein Motorrad grundsätzlich nicht in andere Hände gibt. 2-3mal hab ich vielleicht ne Ausnahme gemacht.


    Für dich:
    Im Schadenfall gibts sowieso immer Unannehmlichkeiten und Umtriebe. Da muss man sich halt einigen wer was macht und wer was übernimmt. Entweder vorher (was die Sache recht kompliziert macht), oder halt erst wenns dann passiert ist. Überleg dir das gut mit dem Ausleihen, wenn du jetzt schon Zweifel hast. Sei dir bewusst: Wenns um Geld geht, können Freunde schnell zu Feinden werden.


    Also Anteil an Versicherung etc., das würd ich nie versuchen abzuwälzen. Wenn er dir aus eigenen Stücken etwas daran zahlen will, ok. Aber diese Fixkosten hast du ja so oder so.


    Ich würde 5-10 Rappen pro km für den Verschleiss/Wertminderung gerecht finden, wenn er nicht grad jeden Tag hunderte km abspult. Aber auch das musst du selber entscheiden.


    Ach und bevor ich es vergesse: Die CB500 ist für die Prüfung der Kat. A unbeschränkt nicht zugelassen.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    Einmal editiert, zuletzt von Boo ()

  • danke für eure antworten.
    @Boo


    1. die maschine ist für die grosse prüfung zugelassen. ich hab sie nämlich letztes jahr damit gemacht :winking_face: sie reicht grad so...


    und ich will mich einfach absichern... es ist ein arbeitskollege, dh. kein 'freund'. ich geb die maschine gerne, ich möcht einfach sicher sein, dass wir die sache von vorne herein klären und nicht hinterher fragen offen sind... daher wollte ich anfragen, an was man alles denken kann/sollte :winking_face:
    die versicherung etc. werd ich sicher nicht auf ihn abwälzen... ich nehme auch an, dass er nicht 1000 km machen wird... evt kann ich ja rein nehmen, dass ab km xx ein zuschlag fällig ist!? und er wird paarmal damit fahren, an die prüfung fertig... da er in zürich ist, kann ich nicht ständig die maschine hin und her fahren und daher holt er die dann für paar tage ,geht an die prüfung und wenn die durch ist kommt die maschine zurück...
    da ja eh nur noch bis ende oktober die motorprüfung'saison' läuft, muss er eh gas geben...


    die unannehmlichkeiten nehme ich gern auf mich wenn etwas passiert... das ist auch nicht das thema... aber man will ja doch ne absicherung. wenn etwas passiert ist und es nicht abgemacht ist, dann hat man eben schnell plötzlich nur probleme...!


    ich weiss, dass mein kollege sorge gibt und vorsichtig fährt, aber passieren kann ja immer was...!

  • Die CB500 sollte ist diese Jahr noch Kat. A unbeschränkt Prüfungstauglich. Mindesten 40kW hat sie und die 600ccm Grenze kommt erst ab 2017 zu tragen.


    Wenn dir die Versicherung deines Kollegen wichtig ist: Abklären was das genau beinhaltet. Meist ist dabei nur "gelegentlich" (in verschiedenen Definitionen und Varianten) und vor allem nicht Miete gemeint.


    Beachte, sollte es zu einem Haftpflichtschaden kommen, so kannst du bei fehlendem Bonusschutz entsprechend hochgestuft werden. Korrekterweise müsste der Kollege dann die entstehende Prämiedifferenz bezahlen.


    Sollte es zu einem Selbstunfall mit Totalschaden ohne jegwelche Drittbeteiligung kommen ist die Sache eigentlich fast am einfachsten. Ersatz Töff muss her. Leider ist das dann nicht mehr das geliebt Schätzchen.


    Schwieriger finde ich da ein simpler Umfaller beim Üben der Manöver. Was macht man z.B. mit dem evtl. nur ganz leicht verkratzten Auspuff? Wenn man den Töff beim Händler mietet ist es einfach: ALLE verkratzten Teile werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bis zum Selbstbehalt von 1000 Franken darf man selber zahlen, danach übernimmt die Versicherung.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • 1. die maschine ist für die grosse prüfung zugelassen. ich hab sie nämlich letztes jahr damit gemacht :winking_face: sie reicht grad so...

    Gesetz und Verordnung haben sich geändert. Sie reicht dieses jahr dank einer Übergangsregelung und ist ab nächstem Jahr nicht mehr für die grosse Prüfung zugelassen. Dann braucht es dann min 590 ccm.



    und ich will mich einfach absichern... es ist ein arbeitskollege, dh. kein 'freund'. ich geb die maschine gerne, ich möcht einfach sicher sein, dass wir die sache von vorne herein klären und nicht hinterher fragen offen sind... daher wollte ich anfragen, an was man alles denken kann/sollte :winking_face:


    1000 Franken Depot einbehalten wäre eine Möglichkeit. Dass müsste er auch beim Töffhändler machen.




    ich nehme auch an, dass er nicht 1000 km machen wird... evt kann ich ja rein nehmen, dass ab km xx ein zuschlag fällig ist!? und er wird paarmal damit fahren, an die prüfung fertig... da er in zürich ist, kann ich nicht ständig die maschine hin und her fahren und daher holt er die dann für paar tage ,geht an die prüfung und wenn die durch ist kommt die maschine zurück...
    da ja eh nur noch bis ende oktober die motorprüfung'saison' läuft, muss er eh gas geben...

    Ich nehme stark an das er mindestens 1000 bis etwa 2000 km machen wird. Alles andere wäre keine seriöse Vorbereitung.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ach und bevor ich es vergesse: Die CB500 ist für die Prüfung der Kat. A unbeschränkt nicht zugelassen.

    Doch, ist sie, die mindestens-600-ccm-Regel gilt erst ab Ausstellung LFA 1.1. 2017 oder später. Ich hab seit Juni auch eine CBF500 und bin vom Händler explizit darauf hingewiesen worden, dass ich damit noch an die Prüfung kann.


    @Granolina


    Unter den gegebenen Umständen würde ichs an deiner Stelle sein lassen. Du hast offensichtlich Bedenken bzw. Angst um dein Motorrad, und es geht nur um einen kurzen Zeitraum. Da ist es für beide einfacher, wenn sich der Kollege halt für 2 Wochen ein passendes Motorrad "professionell" mietet; ihr habt keine Umtriebe mit Vertragsverhandlungen und bla und deinem Töff passiert nichts. :winking_face:


    Mein Freund hat diesen Frühsommer 2 Monate die BMW 1200 GS eines Freundes gefahren, der aus medizinischen Gründen in dieser Zeit nicht fahren konnte. Es gab kein Vertragswerk o. dgl. und keinen fest vereinbarten Preis; so viel ich weiss hat mein Freund einen Kostenbeitrag geleistet, aber das ganze fand auf Vertrauensbasis unter (langjährigen) Freunden statt.

  • Wie RebelFazer schrieb, abklären was seine Versicherung wirklich abdeckt. Bei meiner ist klar dass es bis ca 15 Tage pro abdeckt, wenn ich länger einfremdes Fahrzeug führe, ist dies nicht mehr gedeckt. Die Versicherung sollte auch den Bonusverlust abdecken für die Haftpflicht .


    Ein Kollege von mir hat für eine Tour die Maschine seines Kollegen geborgt. Leider hatte er dann einen kleinen Unfall, die Reparaturkosten beim Freundlichen waren aber höher als der Restwert, er hat dann den Töff dem Kollegen abgekauft und selbst wieder hergerichet (zumindest technisch). Wenn Dein Kollege im Falle eines Falles bereit ist, das auch so zu handhaben, dann musst Du entscheiden, ob das für Dich stimmt.


    Wie andere vorher schrieben, ich würde meinen Töff nur einem Freund anvertrauen, zu dem ich absolutes Vertrauen habe.

  • Du hast schon jetzt Zweifel --> lass es ein.


    Ich hatte früher auch schon mein Motorrad und Auto an "gute Kollegen" für kurze Zeit geliehen. Das Motorrad hatte ein Umfaller ein paar kleine Kratzer, die man ja unter Kollegen nicht reparieren lässt.....
    Das Auto war ein Totalschaden und da wurde dann festgestellt, dass er keine Versicherung hat - blieb alles an mir hängen.


    Das einzige was ich jetzt noch mache, auf einer Tour mal das Motorrad für eine Stunde tauschen (auch da bin ich mir bewusst, dass was passieren kann..)


    Da er eine Versicherung hat, entweder einfach geben (ohne Vertrag oder so) oder sein lassen.

  • Danke euch.


    also ich hab keine zweifel. die fragen kommen eher von meinem freund :winking_face: ich bin ein gutmütiger mensch und vertrau da meinem kollegen voll. er hat auch eine grosse honda, fährt die auch schon seit über 1nem jahr, hat den ausweis verlängert. nur sein motorrad ist halt für die prüfung glänzlich ungeeignet (unhandlich, nicht wendig, ohne abs).


    ich hab jetzt grad mit meiner versicherung geschaut. bonusschutz, im schadenfall KEINEN selbstbehalt, kosten werden übernommen im schadenfall (vollkasko). die versicherung bleibt bestehen, ob ich nun fahr oder mein kollege (gerade angefragt).


    ich bin beruhigt und werd jetzt mal noch mit ihm sprechen.

  • Nun, mein Arbeitskollege ist nun da grad dran, bloss seine Maschine ist für die Prüfung nicht zugelassen.

    er hat auch eine grosse honda, fährt die auch schon seit über 1nem jahr, hat den ausweis verlängert. nur sein motorrad ist halt für die prüfung glänzlich ungeeignet (unhandlich, nicht wendig, ohne abs)


    Aha, jetzt kommen wir der Sache schon näher :winking_face:


    Da hätte ich wenig Mitleid. Üben soll er :face_with_tongue:

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Aha, jetzt kommen wir der Sache schon näher :winking_face:


    Da hätte ich wenig Mitleid. Üben soll er :face_with_tongue:

    da hättest du also auch wenig bedenken, oder?


    klar, er könnte sie ablegen oder was auch immer. aber die versicherung deckt das und es ist klar, dass er im schadenfall dafür aufkommt...
    ich häng seelisch nicht an der maschine... ich wollte sie eh schon verkaufen :grinning_squinting_face: nur dafür kriegt man ja leider nciht mehr viel (die abschreiber sind einfach bääh :grinning_squinting_face: )

  • Also um doch noch etwas produktives beizutragen...


    Ich sehe überhaupt kein Problem deinem "Kollegen" die Maschine auszuleihen. Mit der Versicherung ist ja alles geklärt, Bonusschutz sowie kein Selbstbehalt... was soll schon passieren?


    Möglichkeit Nr.1 Umkipper -> kein grosser Schaden, wird von der Vollkasko bezahlt, kein Selbstbehalt, keine Wertminderung da kein Unfall


    Möglichkeit Nr. 2 Totalschaden -> Zeitwert wird bezahlt, wolltest das Motorrad ja eh verkaufen, hängst ja nicht dran :winking_face:


    So oder so, es entsteht in beiden Fällen keine direkte Kosten für dich.

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • Möglichkeit 2: hab bei vaudoise versichert. = zeitwert + 20%


    danke für deine antwort... dann hoff ich, er schaffts beim 1. mal :winking_face: :winking_face: