LED Leuchtanzeigen in Rückscheibe: Gesetz?

  • naja, wenn es nicht so hässlich wäre (auch das Runde) würde ich es mir schon überlegen einzubauen.....ist ja ganz praktisch um den anderen Verkehrsteilnehmern meine Meinung über diese kund zutun......
    Bis ich mein Heckrollo runter gelassen habe und den Mittelfinger in die Höhe gestreckt habe, ist der Moment der Genugtuung schon vorbei, aber eigentlich wäre ich eher für eine Bewaffnung meiner Fahrzeuge :grinning_squinting_face:

    Zwecks deiner Frage: keine Ahnung, würde aber sagen Nein......

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Ohne jetzt mal zu Recherchieren würde ich sagen zwei Punkte wären bestimmt zu beachten:

    - es muss INNEN installiert sein
    - darf keine Warn- und andere Einrichtungen von Behördenfahrzeugen imitieren bzw. damit verwechselt werden können.

    Das gilt nur mal für die Montage. Wann und wie das Teil dann konkret genutzt wird ist nochmal was Anderes. Da wird zumindest zwischen stehendem und rollendem Verkehr unterschieden.

    Wie gesagt, das mal nur ohne genauere Abklärungen gemacht zu haben. Ich wäre aber sehr vorsichtig, da kann der Ärger sehr schnell sehr gross werden.

  • Ich würd's lassen. Ohne mir jetzt den Gesetzesartikel herauszusuchen sprechen sicher 2 Punkte massiv dagegen:

    • Lichttechnische Einrichtungen die von aussen erkennbar sind (aus dem Innenraum heraus leuchten) sind verboten. Ja auch viele dieser Lastwagen Führerhaus-Christbaum-Beleuchtungen sind verboten. Deswegen bekommt man falls man angezeigt wird sicher deswegen eine Busse.
    • Je nach dem was ihr da anzeigt kann das auch als Beleidugung aufgefasst werden. Die Reaktion kann von einer Anzeige bis zu einem "zufälligen Kratzer" reichen wenn derjenige der sich dadurch angegriffen fühlt mal euer Auto irgendwo stehen sieht...

    Gibt noch mehr Gründe dagegen sein Geld für so Unsinn auszugeben. Aber die zwei reichen mir. Cool finde ich es auch nicht; schon gar nicht in der billigst möglichen China-Version mit Jumbo-LED und handgelöteter Bastel-Platine.

    The Sky isn't the limit!

    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Also so gewissen vergesslichen Heinis hätte ich schon gerne mal mitgeteilt, dass er seine nervig blendende Nebelschlussleuchte ausschalten kann, da weit und breit kein Nebel ist, wenn die Lichthupen falsch interpretieren.

  • Ungeachtet, das es bei uns mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Zulassung erhalten würde (US-Produkt), finde ich die angegebene Text-Programmierung einer Short-Message, von max. 10 Buchstaben, inkl. Blanks, super unflexibel und viel zu wenig spontan.

    -Da wären vorgefertigte Kartons, mit vorgefertigtem Schriftzug intuitiver. :smiling_face:

    Max. 10 Buchstaben … :loudly_crying_face:
    < Bitte Abstand halten > = 20 Buchstaben
    < Ich habe rechts überholt, weil Ihre Karre zu langsam fährt > = 58 Buchstaben
    < Okee, ich bin zwar langsamer, aber fahre dennoch vor Ihnen > = 60 Buchstaben
    etc. pp.


    Nichts ist arroganter und macht richtig Freude, demonstrativ das Heckrollo auszufahren … :top:

  • Neulich sowas in der Art gesehen in der Rückscheibe eines Autos:
    http://www.ebay.ch/itm/Car-Advert…l-/302044925428

    (ich hatte ein rundes mit Stinkefinger gesehen :grinning_squinting_face: ...war aber nicht ich damit angesprochen und Frage mich eher bzgl. normalem Text).

    Darf man beliebig Leuchtanzeigen und Schriftzüge in der Heckscheibe anbringen? Sagt da unsere Gesetzgebung etwas dazu?

    Bist du immer noch im Teenager-Alter?? :stupid:

    „Was nützen 180 PS im Arm, wenn im Kopf die Kupplung
    schleift?“