Verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung für 3. Lernfahrausweis

  • @LT, Nach meinem Verständnis von Art. 28a Abs. 1 der VZV (siehe Text unten) beinhaltet der FAhreignungstest entweder eine medizinische Abklärung (lit. a) oder eine verkehrspsychologische Abklärung (lit. b).
    Gemäss Art. 23 Abs. 2 VZV kann eine Person nur aufgrund eines die Eignung bestätigenden Tests zu einer vierten Prüfung zugelassen werden.
    Mein Verständnis ist damit, dass, sofern medizinische Gründe ausgeschlossen werden können, auch für eine vierte praktische Führerscheinprüfung ein verkehrspsychologisches Gutachten notwendig ist.


    Oder sehe ich da etwas falsch?



    Art. 28a108 Fahreignungsuntersuchung


    1 Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person (Art. 15d Abs. 1 SVG), so


    ordnet die kantonale Behörde an:


    a. bei verkehrsmedizinischen Fragestellungen: eine Fahreignungsuntersuchung


    durch einen Arzt nach Artikel 5abis;


    b. bei verkehrspsychologischen Fragestellungen, namentlich nach Artikel 15d


    Absatz 1 Buchstabe c SVG: eine Fahreignungsuntersuchung durch einen


    Verkehrspsychologen nach Artikel 5c.

  • LT, wenn schon denn schon ganz korrekt, sonst findet Lüku die Artikel nicht :winking_face: :


    Problem ist halt, dass es in der Verkehrszulassungsverordnung https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19760247/index.html
    Fahreignungstest und Fahreignungsuntersuchung gibt. Hört sich verdammt ähnlich an, ist aber eben komplett was anderes.


    Der Fahreignungstest stützt sich auf Art. 16 Abs. 3 und Art. 23
    hier der Beschrieb für den Kanton ZH (in anderen Kanton wohl ähnlich): http://www.stva.zh.ch/internet…/LFpraktPrf/LFprfFET.html


    Die Fahreignungsuntersuchung stützt sich auf Art. 28a VZV
    Sie hat je nach Fragestellung eine verkehrspsychologischen (Art. 5c), verkehrsmedizinischen (Art. 5a_bis) oder beide Komponenten.


    Interessant ist, dass der Fahreignungstest explizit gefordert wird, die Fahreignungsuntersuchung zur Erteilung eines dritten Lernfahrausweis aber nur implizit in Art. 11b Abs. 1 Bstb. b und c zu finden sind.


    Die Behörden haben also einen gewissen Spielraum was die Erteilung eines dritten Lernfahrausweises und damit verbunden Auflagen anbelangt.



    PS: Hier noch ein paar Tüpfli . . ... . . .... .. die ich am Boden gefunden habe. :winking_face:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Zum Thema dritter LFA, weder im Gesetz noch in der Verordnung finde ich zu einem dritten LFA etwas. In der Verordnung wird nur festgehalten, dass ein zweiter LFA erteilt wird, wenn entweder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ersten LFA nicht alle PRüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden oder aufgrund eines Tests der Zulassungsbehörde als fahrgeeignet gilt (Art. 16 Abs. 4 VZV).
    Entweder ist es nun gemeinsame Praxis der STVA, dass diese Bestimmung betreffend Test der Fahreignung sinngemäss auf einen dritten LFA angewendet wird wenn innerhalb von zwei JAhren neu beantragt oder es gibt dazu eine Weisung des ASTRA ( RebelFazer kann da eventuell etwas dazu sagen).


    Die Wartezeit von zwei Jahren macht Sinn, zumindest im Falle dass noch kein anderer Ausweis vorhanden ist, da dann die Basistheorie neu geprüft wird.


    Gruss Lüku

  • @RebelFazer
    Frage, wo ist der Fahreignugnstest, Inhalt, wer führt durch etc. denn beschrieben? NAch meinem Verständnis sind hier Fahreignugnstest und Fahreignungsuntersuchung das Gleiche. Eine Untersuchung ist auch eine Art Test.
    Aus meiner Sicht müsste ansonsten beim Fahreignugnstest noch irgendwie festgehalten werden, wer das nach welchen Kriterien macht.
    Mit der praktischen Führerscheinprüfung wird ja gerade geprüft (getestet) ob jemand fähig ist, ein Fahrzeug im Strassenverkehr (Technische Handhabung und Reagieren auf Verkehrssituation) zu führen. Der Fahreignugnstest kann sich somit gerade nicht auf die gleichen Grundlagen stützen wie die Fahrprüfung.


    Ach ja, der Fahreignugnstest wird (in Zürich) durch das Institut für angewandte Psychologie http://www.stva.zh.ch/internet…/LFpraktPrf/LFprfFET.html durchgeführt.

    Einmal editiert, zuletzt von Lüku ()

  • Rebel, ich habe auch nichts gefunden. Interessant ist aber der von Dir verlinkte Leitfaden, der die Fahreignung definiert.


    Ich gehe also davon aus, dass die Praxis zum dritten LFA durch die STVA harmonisiert wurde ohne dass vom ASTRA dazu etwas erlassen wurde.


    Zum Thema Fahreignugnstest und Fahreignugnsuntersuchung gehe ich davon aus, dass der Test eben ein festgeschriebener Ablauf am Computer ist und die Untersuchung eben individuell durch Befragung durchgeführt wird (siehe auch Angebot des Institutes https://www.zhaw.ch/de/psychol…hreignung-privatpersonen/)


    Im Endeffekt gilt aber, nach ERhalt des LFA sollte jeder / jede versuchen, die Prüfung innerhalb der Laufzeit abzulegen und nur im Ausnahmefall einen zweiten LFA bantragen.

  • Sehe es wie Lüku, der Test wird warscheinlich in die Richtung gehen wie der Fahrertest beim Militär, hat jedefalls gewisse Ähnlichkeiten auf dem Bild. Da werden wohl lediglich Sachen wie Reaktion, Auffassungsvermögen usw. getest. Halt Sachen wo der Computer Ja oder Nein ausspucken kann.


    Die Untersuchung wird wohl eher aus einem Gespräch mit einem Psychologen bestehen. Da werden dann auch alle weiteren Aspekte hinterfragt wie z.B. Suizid/Mord-gefahr, Drogenprobleme oder weitere Auffälligkeiten. Muss ja auch von Personen gemacht werden, die ein bischen viel Mist in der Jugend gebaut haben.


    @LT, wusste nicht dass es einen Test und eine Untersuchung gibt, habe beides für das gleiche gehalten. Würde aber meine Aussagen nicht gleich als diametral bezeichnen. Lasse mich sonst gerne per PN weiter belehren falls es zu sehr abschweift :winking_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Wie aus deinem Beispiel schön hervor geht, kann das STVA ein Psychologisches Gutachten verlangen. Dies wird wohl als Untersuchung bezeichnet.
    Es kommt wohl dann zum Zuge wenn die psychische Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen angezweifelt wird. Wie z.B. zuschnelles verleiten zu einem Rennen.


    Der Test, mit dem Gerät, muss gemacht werden wenn man 3 mal die Prüfung verhauen hat. Wenn man die Prüfung jedes mal wegen eines verpassten Stopps versaut hat, heist es ja nicht, dass man Psychisch neben der Spur ist, aber dass man e.v ein Problem mit der Aufmerksamkeit hat.


    Wie bereits klar gestellt wurde, gibt es ja einen Unterschied zwischen Test und Untersuchung.
    -Test ist in ZH: 3 mal verpatzte Prüfung.
    -Psych. Gutachten: 3 Lfa ohne Wartefrist, Anordnung des STVAS, Straftaten, usw.
    -Untersuchung: Medizienische und/oder Psychologische Abklärung, z.B. bei epileptischen Anfällen in der Vergangenheit.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • In der Google suche bin ich mit dem Suchwort Vpu Test online zum Glück auf
    verkehrspsychologische-untersuchung-schweiz.online gestossen


    Leider musste ich die Vpu wegen Alkohol am Steuer absolvieren. Den theoretischen VPU-Test habe ich bestanden nur beim Gespräch meinte der Verkehrspsychologe, ich müsse 6 Monate warten bevor eine erneute Überprüfung stattfinden kann. Ich habe Einspruch beim Gericht in Zürich gegen das Vpu Gutachten gemacht und gewonnen. Mit der Vorbereitungs-Software ging ich super vorbereitet hin und habe bestanden.

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    ... und ist sicher keine Werbung :grinning_squinting_face:

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Möchte sehen wie eine Vorbereitung dafür aussieht. Besonders wenn Fragen kommen, die je nach Psychologe anders ausfallen könnten, geschweige je nach Klient anders sind. xD


    "Wie schätzen sie ihr eigenes Fahrverhalten ein?"


    - "Ähm... (Wie war das nochmal bei der Vorbereitung? Ach ja.) Ich schätze mein Fahrverhalten als sicher und überlegt ein."


    "Ihnen wurde wegen Alkohol am Steuer der Führerausweis entzogen. Was sagen sie dazu?"


    - "Ja also... (Shit dazu stand nichts im Vorbereitungskurs... improvisieren.) Ich fühle mich sicherer wenn ich vorher etwas trinke."


    :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:

    "Fix the Rider, bevor fixing the Bike."

  • Meint der Kandidat wirklich, die Prüfer hätten sich nicht über "Standardantworten" aus dem Internet schlau gemacht?


    Was gibts du als Antwort wenn der Prüfer sagt: "Gut, das haben sie aus dem Internet auswendig gelernt. Antworten sie jetzt mit ihren Worten."


    Dann hat man sehr schlechte Karten. Ich würde sagen: eine Hand voll Schwarzer Peter. :grinning_squinting_face:

    This Space Intentionally Left Blank

  • Hallo erstmal.


    Hoffe du bist immer noch im Forum.

    Befinde mich momentan in der exakt selben situation. Habe einige Fragen an dich:


    Wurde dir die Lösung mit dem Verkehrspsychologen vom StVa vorgeschlagen? Bei mir wurde diese Möglichkeit garnicht aufgezeigt.


    Musstest du noch einen schriftlichen Antrag beim StVA stellen?


    Würde mich über deine Antwort sehr freuen!


    Grüessli