Problem wegen fehlender Nummer in der Bescheinigung

  • Hello,
    Heute (3.9.17) war in Reppisch (zwischen Albis und Buchenegg) grosse Töffkontrolle der Polizei. ALLE TöfffahrerINNEN wurde angehalten.
    Ich habe an meiner Triumph Scrambler durch eine Fachwerkstatt (Erne's Euromotosam Sihlquai. Scheissladen, aber das ist eine andere Geschichte) einen Zard-Auspuff montieren lassen. Seit knapp 2 Jahren fahre ich nun damit und habe sogar die Töffprüfung damit gemacht. Natürlich habe ich dafür auch die entsprechende Bescheinigung. Dachte ich zumindest.
    Die beiden (netten) Polizisten waren der Meinung, da mein Auspuff aus zwei Teilen besteht, müssen auch zwei Nummer in der Bescheinigung eingetragen sein. Eine Nummer für den Krümmer und eine für den anderen Teil. Da steht aber nur eine drin. Verkauft wird der Auspuff aber als Komplettauspuff.


    Hat jemand Erfahrung mit dem Problem?
    Wenn es jetzt wirklich nicht erlaubt ist, haftet dann die Werkstatt? Der Polizist hat schon angedeutet, das es im negativen Fall bei 500 CHF losgeht.


    Danke

  • Und was ist die Moral von der Geschicht?
    Lass den Original-Auspuff, so wie er ist!

  • @nismo wo liegt dein Problem? Solange er den DB-Killer drin lässt und nicht im ersten Gang mit 50 unterwegs ist passt das doch. Das Problem waren ja die Dokumente und nicht das er zu laut aufgefallen ist.


    Zum Problem, ich bin leider kein Experte, aber da wird sich sicher auch noch einer melden.
    Sofern die Anlage vom Hersteller nur als Komplettanlage vertrieben wird und er nur ein Beiblatt liefert, schaut es vieleicht nicht schlecht für dich aus. E.v lohnt es sich den Importeur zu kontaktieren.
    Hat der Händler dir einfach ein Komplettpaket verkauft was eigentlich aus zwei einzel erhältlichen Teilen besteht und dann bei der Bürokratie geschlampt, sollte er dafür gerade stehen müssen. Dies zu beweisen und ggf. dein Recht einzufordern kann jedoch auch ins Geld gehen.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • "Und was ist die Moral von der Geschichte? Lass den Original-Auspuff, so wie er ist!"


    Danke für deine Antwort, auch wenn ich nicht verstehe was du mir eigentlich sagen willst.

  • Na, diese Kontrolle hab ich "leider" verpasst :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Aber kann es sein, dass wir uns auf der Buchenegg gekreuzt haben? Irgendwann um 19 Uhr oder so

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Wenn es eine Komplettanlage von Zard ist (Krümmer mit Entopf) muss die vorhandene dementsprechend für "beide" Teile sein. Was ja in deinem Fall ja eigentlich nur ein Teil ist, sprich; krümmer und endtopf = 1 teil ergo eine nummer.
    Haben viele mitglieder der Rennleitung ihre liebe mühe damit dies zu unterscheiden, da sie genau wie die technische abnahme bei stva entweder googlen müssen oder sonst ihre kollegen fragen. So kann es "manchmal" zu halbwissen kommen.


    Tip: geh den auspuff im fz ausweis eintragen lassen vom stva dann gibt es keine disskusionen mehr. War zumindest bei mir so, habe jedes kleine bisschen eintragen lassen, vorteil ist du darfst offiziell jedes "Beiblatt" & "EG betriebserlaubnis" Zettel zeugs zuhause in der Schublade liegen lassen. Die müssen dann nicht mehr mitgeführt werden.



    Ergänzung; ich kenne keinen Auspuffhersteller welcher auf seine krümmer nummern graviert/lasert.


    Schweizer bürokratenkack: muss überall ne nummer drauf xD

    2 Mal editiert, zuletzt von DerBomber ()

  • An meinem Oldtimer (FJ 1100) ist eine Komplettanlage aus 7 Teilen verbaut..... 4 einzelne Krümmerrohre, ein Sammler sowie zwei Endtöpfe.... müssen jetzt 7 Nummern vorhanden sein??
    Auf den beiden Endtöpfen sind die Nummern ersichtlich (E-Nr, woher die Anlage kommt und die entsprechende Typ-Nr) - fertig. Im übrigen werden Auspuffanlagen i.d.R. nicht mehr im FzA eingetragen, die Bescheinigung des Generalimporteurs muss mitgeführt werden.
    Die Werkstatt haftet nicht, die kann auf Kundenwunsch hin verkaufen was sie will. Der Generalimporteur ist im Besitz des Prüfverfahrens für die Anlage. Also dort eine Bestätigung für die 'netten' Polizisten holen, welche ganz offensichtlich wirklich nicht vom Fach waren - eine Lärmmessung wurde ja nicht vorgenommen... verbliebe nur der Tatbestand der 'typenfremden Auspuffanlage' und nicht das 'Verursachen von vermeidbaren Lärmemissionen infolge typenfremder Auspuffanlage'....
    Welchen Verzeigungsvorhalt machten sie denn???
    Kenne solche, die zahlten bis 1500 (weil zu laut und ohne Papiere) :grinning_squinting_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • @EffJottEric


    Die Lärmmessung wurde mit den Ohren durchgeführt und für gut befunden.
    Es geht um, wie du so schön schreibst, jetzt scheinbar um eine 'typenfremden Auspuffanlage'.
    In der Mail von heute morgen, hat der Polizist mir mitgeteilt, das mein Beiblatt ungültig ist.
    Der Chef von der Werkstatt die den Auspuff montiert, sagt das das nicht stimmt.


    Mal sehen was raus kommt.
    Kennt jemand einen guten (preiswerten!) und erfahrenen Anwalt für so etwas? Falls es ganz "schlimm" wird.

  • Zum einen, warte einmal bis effektiv eine Anzeige kommt, erst dann kannst Du Dich dagegen wirklich wehren. Zum anderen, frag einmal biem STVA per Mail nach, leg dann eine Kopie des Beiblattes dem Mail bei.


    Wenn das STVA bestätigt, dass das Beiblatt genügend sei, kannst Du das dem Polizisten ja mitteilen. Wenn das STVA mitteilt, das Beiblatt reiche nicht aus, dann mach bei der Werkstatt unverzüglich eine Mängelrüge und verlange, dass Dir ein Beiblatt zugestellt wird, das den Anforderungen genügt. Welche Anforderungen an ein Beiblatt gestellt wird, kann eventuell @RebelFazer noch erklären, ich bin mir nicht sicher, ob es ein Beiblatt mit Originalunterschrift benötigt oder nicht.


    Nur zur Konkretisierung, ist auf Deinem Beiblatt die Rahmennummer Deines Töffs eingetragen?

    Einmal editiert, zuletzt von Lüku ()

  • @Moppel
    Diese ZARD-Anlage in Schwarz habe ich und ich fahre eine Triumph Scrambler BJ. 2015. Weil mich der hohe Auspuff nach einer Weile genevt hatte, habe ich mein Töff "entscrampelt" und den Auspuff runter legen lassen.


    War heute beim Erne`s Moto und diesmal hat er mich nicht hängen lassen und sich sofort um mein Problem gekümmert. Vielen Dank dafür.


    Auf dem Beiblatt war die falsche "Krümmernummer".Es gibt wohl zwei verschiedene und ich habe die falsche Nummer.
    Erne's hat sich mit dem Importeur kurzgeschlossen und nun habe ich ein neues Beiblatt, zunächst als PDF. Original soll mit der Post kommen.


    Das neuer Beiblatt habe ich sofort an die Polizei weitergeleitet, bin mal gespannt was nun kommt.

  • Geh zu einem professionellen Gravierer. Dieser soll dir dann die gleiche Nummer wie auf dem Endtopf in den Krümmer gravieren :grinning_squinting_face:
    Spass beiseite. Wenn dein Mech den Auspuff als Komplettanlage verkauft hat und dir die falschen Papiere ausgestellt hat, ist es ein Fehler der Werkstatt. Meist haften die aber nicht dafür. Am besten man lässt alles auch eintragen, auch wenn es nicht nötig wäre, denn wenn bei einer Kontrolle ersichtlich ist, dass der Auspuff bei der MFK angeschaut worden ist, gehen die Beamten bei der Kontrolle gar nicht so weit ins Detail, wie wenn du nur E-Papiere hast. :thumbup:

  • Dann, hoffe ich, dürfte es nicht so schlimm werden. :smiling_face: