Anbau Teile Bescheinigung

  • Ich habe ein NC700S an der habe ich ein Heckträger, Sturzbügel, Heckhöherlegung Satz, Polisport Protektoren (Universal mussten von mir ein wenig angepasst werden), Puig Scheibe (musste ein wenig von mir angepasst werden damit die NC750 Scheibe auf die NC700 passt), Mittelständer und der Sattel wurde ausgepolstert.
    Ich habe nun das erste Aufgebot für meine NC700SA bekommen.
    Braucht es für die oben aufgeführten Veränderung eine Bescheinigung?


    Gruss
    casa

  • nur für die heckhöherlegung.. ob du da was für die schweiz bekommst..? glaube eher weniger. von dem her vor der mfk schnell gegen ori. tauschen, oder hoffen, dass es nicht auffällt. für was so eine höherlegung gut sein soll, weiss ich ehrlich nicht..


    *edit: obwohl mizu gibts auch in der schweiz. frag mal bei denen nach!

  • Wie immer ist das ASA Richtlinie 2b Massgeben: asa.ch/wp-content/uploads/webshop/richtlinien/w_2b_D/


    Sehe es aber wie bios31: Nur die Höherlegung bedarf eines Papierchens.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Danke für die beiden Antworten.
    War heute noch beim Motorradmechaniker und auch er meint nur der Höherlegungssatz braucht ein Nachweis (den habe ich mitbekommen).
    Bei der Scheibe meint er: Solange man über die Scheibe schauen kann (und das kann man bei meiner Scheibe) braucht es keine Bescheinigung.
    Hoffe das es wirklich so ist.
    Da mir das Motorrad zu hart war habe ich es weicher einstellen lassen dadurch ist von der Höherlegung ca. 1cm wieder flöten gegangen. Das Motorrad ist also nun nur geringfügig höher als Original und ich denke ich werde die Papiere mitnehmen aber nichts beim Vorführen sagen. Wenn der Experte es merkt kann ich ihm immer noch die Papiere geben.


    Gruss
    casa

  • Das Motorrad ist also nun nur geringfügig höher als Original und ich denke ich werde die Papiere mitnehmen aber nichts beim Vorführen sagen. Wenn der Experte es merkt kann ich ihm immer noch die Papiere geben.

    Problem damit: Nur weil Du durch die MFK kammst ist es deswegen nicht o.k oder legal. Bei der MFK gilt Bringschuld und Du musst selbständig auf allfällige genehmigungsbedürftige Modifikationen hinweisen. Wird die Höherlegung bei einer Grosskontrolle auf einem Pass erkannt, dann wird im aller dümsten Fall das Motorrad stillgelegt und du fährst mit dem Postauto oder als Sozius nach Hause. Wie gross ist die Chance? Hmm, mehr als 20'000 km pro Jahr Unterwegs und noch nie in ein Grosskontrolle gekommen. Anderen machen nur 3000km pro Jahr und geniessen das Schauspiel gleich zweimal in der Saison.


    Am Ende deine Entscheidung.


    Sehe gerade der Link zum ASA 2b war nicht ganz Richtig korrigiert und zur Sicherheit hier nochmals: http://asa.ch/wp-content/uploads/webshop/richtlinien/w_2b_D
    Das mit den Scheiben findet man z.B. auf Seite 25.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ok, ich hoffe das ich wegen des Höherlegungssatz nicht nochmals zur Nachprüfung gehen muss ist mir nämlich beim Auto so passiert hatte andere Felgen und wollte sie zusammen mit der MFK eintragen lassen.
    Der Experte meinte ich müsse dazu ein neuen Termin abmachen da er für solche Sachen keine Zeit hat.
    Die Nachkontrolle (war eigentlich ein komplett neuer Termin der auch dementsprechend mehr gekostet hat) dauerte danach keine 5 Min.
    Sowas empfinde ich als Schikane und Geld macherei.


    Gruss
    casa

  • Irgendwie verständlich. Ist ja auch eine normale periodische Kontrolle bei der nicht irgendwelche Umbauten erwartet werden. Stimmt was nicht mit dem Fahrzeug gibt es halt eine Nachkontrolle.


    Streng korrekt darf man auch nicht mit irgendwelchen nicht abgenomen prüfungspflichtigen Umbauten in der Gegend rumfahren, selbst dann nicht wenn man einen Prüftermin hat, sondern nur gerade auf dem direkten Weg zur MFK. So ist das Gesetz. Art. 34 VTS https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19950165/index.html#a34
    Bei einer solchen asserordentlichen Kontrolle kann man auch gleiche die ordentliche Prüfung machen lassen und hat so wieder mindestens zwei Jahre Ruhe.


    Also nicht rumheulen wenn man sich nicht an die Vorschriften hält und es dann teurer oder komplizierter wird.


    Evtl. zum Trost: Sei Froh bist du nicht in Deutschland, da würde das mit der Scheibe gar nicht gehen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • ich hoffe das ich wegen des Höherlegungssatz nicht nochmals zur Nachprüfung gehen muss

    Wann ist der Termin? Wenn Du noch einige Tage Zeit hast, dann ruf auf dem STVA an, erkläre, dass Du das Höherlegungskit eintragen lassen möchtest und das doch bei der Kontrolle gleich mit beurteilt werden soll. Dann gibt es wahrscheinlich einen neuen Termin, damit sie sich genug Zeit nehmen können, aber Du kannst den Termin mitbestimmen und das Ganze in einem Termin durchbringen.

  • Kurze Frag am Rande;
    Weiss jemand wie das mit Folierungen aussieht? Angenommen man will ne andere Farbe und Foliert das ganze Fahrzeug, muss man das auch vorzeigen gehen?

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • @TheBlackDragon


    JA - Neu muss eine Vollfolierung welche die Farbe verändert, im Fahrzeugausweis eingetragen werden! Hat das Fahrzeug immer noch die gleiche Farbe, z.B. (vorher schwarz glanz nachher schwarz matt oder carbon), braucht es keinen Eintrag im Fahrzeugausweis. Denn das Fahrzeug ist immer noch schwarz. Auch bei Teilfolierungen muss nichts eingetragen werden, sofern man die Orginalfarbe noch wahrnehmen kann


    Quelle: http://www.concept3.ch/site/in…ngen/fragen-und-antworten

    Fahre schneller als der Sensemann, aber überhole nicht deinen Schutzengel :motorrad3:

  • Wenn Du noch einige Tage Zeit hast, dann ruf auf dem STVA an, erkläre, dass Du das Höherlegungskit eintragen lassen möchtest und das doch bei der Kontrolle gleich mit beurteilt werden soll.

    War ein guter Tipp.
    Wäre nämlich genau gleich herausgekommen wie mit den Autofelgen.
    Habe heute beim STVA angäleutet und habe einen neuen Termin auf Montag bekommen.
    Wollte das mit dem Mann von dem STVA vorgängig mal abklären ob es für die Anbauteile eine Bescheinigung braucht.
    War nicht gerade so kompetent dieser Mann konnte mir keine befriedigte Antwort geben und meinte ich soll einfach alles was ich habe mitnehmen vermutlich müsse ich sowieso zur Nachkontrolle.
    Das wollte ich eigentlich durch vorgängiges abklären vermeiden.
    Okay mal schauen was die am Montag meinen hoffe das ich es nicht bereue auf euch gehört zu haben.


    Gruss
    casa

  • hoffe das ich es nicht bereue auf euch gehört zu haben

    Was solltest Du bereuen, wenn Du auf uns gehört hast? Mach denen noch ein Mail, dem Du die Bescheinigung in Kopie beilegst und auf Deinen Termin am Montag verweist. Dann kann sich der Expert eschon mal darauf vorbereiten.

  • War nicht gerade so kompetent dieser Mann konnte mir keine befriedigte Antwort geben und meinte ich soll einfach alles was ich habe mitnehmen vermutlich müsse ich sowieso zur Nachkontrolle.

    Wie schon par mal geasgt. Bringschuld. Nicht die müssen dir beweisen dass was o.k. oder nicht o.k. ist, sondern DU musst beweisen dass alles gemäss Vorschriften ist.


    Damit alles schnell und möglichst ohne Probleme geht mach am besten folgendes:
    Lies das ASA 2b durch, vorallem Seiten 1- 15, und alle die Seiten welche deine Änderungen betreffen.


    Leider gibt es die aktuelle Version vom 28. Nov. 2014 nicht als PDF was das Ausdrucken ein wenig erschwert. Die einzelnen Seiten sind aber als Bilder erhältlich. Einfach die Zahl im File namen am Ender der URL entsprechend anpassen:

    Code
    https://asa.ch/wp-content/uploads/webshop/richtlinien/w_2b_D/files/mobile/1.jpg
    bis 
    https://asa.ch/wp-content/uploads/webshop/richtlinien/w_2b_D/files/mobile/81.jpg


    Drucke Titelblatt, Seite 1 -15, sowie mindestens die Seiten die deine Änderungen betreffen aus. Am besten wäre aber alle. Markieren dann mit einer Leuchtstift deine Änderung. Mit einer Farbe die als "A" oder "B" markiert sind (Die müssen nicht gezeigt werden), mit einer anderen Farbe die mit "C" markiert sind (die müssen nur eingetagen werden), und zuletzt die mit D,E,F und G. Die muss man Zeigen und je nach Buchstaben mit dem Entsprechenden Dokument belegen. Sei sicher das du die richtigen Dokument hast.


    Dann nimm alles mit, schön geordnet und griffbereit. Wenn du das nicht dabei hast und nicht selber weisst was gilt dann wird der Hoschi zum PC laufen und anfangen selber im ASA 2b zu blättern und suchen. Da vergeht viel Zeit. Wenn du aber klar sagen und beweisen kannst, das as habe ich gemacht, das müssen sie prüfen, und hier das richtige Dokument das es braucht, dann geht es speditiv. Der Hoschi merkt, dass du deine Aufgaben gemacht hast, vorbereitet bist und dich mit der Materie auskennst.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Also hier noch schnell ein Updade was geschehen war...


    Nachdem ich im SVA an geläutet habe zwecks Anmeldung für Zubehör zusammen mit dem ordentlichen Prüfung habe ich einen neuen Termin bekommen dieser war zwar ziemlich kurzfristig auf den Montag den 18. Oktober gemacht worden.
    Am Wochenende vor dem Vorführtermin habe ich noch ca. 700km gefahren und am Montag war der vordere Reifen fast abgeloffen. (vor dem Wochenende ca. 2.5 mm und nach der Tour noch 1.6-1,8 mm)
    Die ABE vom Höherlegungssatz hatte ich dabei aber habe sie leider nicht genauer angeschaut.
    Bei der Prüfung hat der Experte dann prompt den Vorderreifen beanstandet und das in der ABE die ich mitgenommen habe mein Motorrad nicht aufgeführt war.
    Ich erklärte ihm das der Termin halt ein wenig kurzfristig gekommen ist und ich ihn ganz bestimmt wechseln werde und das ich nur diese ABE zum Höherlegungssatz vom Mechaniker bekommen habe.
    Ich musste eine neue ABE b.w. die schweizerische Bestätigung vom Höherlegungssatz organiesieren, einen neuen vordere Reifen montieren und ein Formular mit den Mängel von einem Motorradmechaniker Unterschreiben lassen und innerhalb von 14 Tagen das ganze zurück zum SVA schicken.
    Die schweizerische Bestätigung für den Höherlegungssatz zu bekommen hat mich etliche e-Mails, zwei Telefonate fast eine Woche gekostet.
    Normalerweise kostet ein Ersatz Bescheinigung Fr. 100.- MIZU war aber nachdem ich ihm via Foto Bewiesen habe das der Höherlegungssatz verbaut war und das falsche ABE eingescannt habe und beides via e-Mail geschickt habe bereit gegen Fr. 15.- Bearbeitungsgebühr mir ein Ersatz Bescheinigung zu schicken.
    Der Vorderreifen habe ich bei reifendirekt gekauft und selber montiert.
    Als ich das Formular von dem SVA zum Motorradmechaniker um Unterschreiben brachte meinte der Mechaniker das er Fr. 30.- dafür verlangen müsse.
    Ich erklärte ihm das er normalerweise die Bescheinigung für den Höherlegungssatz hätte organisieren müssen da er ihn ja auch verbaut hat.
    Er meinte dann das er mir diese Bescheinigung mitgegeben hatte was nicht stimmt da ich immer alles fürs Motorrad und auch fürs Auto ablege.
    Nach einigem hin und her verzichtete er mit murren da er den vordere Reifen nicht montieren durfte auf die Fr. 30.-


    Ach ja alle anderen Umbauten hat der Prüfer nicht so interessiert.


    Gruss
    casa