Auto mit Anhänger fahren

  • Davon, dass das max zulässige Gewicht des Hängers das Leergwicht des PW nicht überschreiten darf steht nichts.
    Art. 3 VZV

    Aber genau in dem verlinkten Artikel steht unter B:
    Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen;


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil :grinning_squinting_face:

  • Wenn ichs richtig im Kopf habe ist aber ein als Wohnmobil zugelassenes Gefährt der Kategorie C vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen.


    Kostet daführ aber Schwerverkehrsabgabe...

    Stimmt dann, wenn Du nur ein Womo der Kategorie C hast (= Personentransport), das wird dann angeschaut wie ein PW. Wenn dazu aber noch einen Anhänger kommt und man über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht hat, dann gilt die Regelung nicht mehr https://www.bav.admin.ch/bav/d…d-sonntagsfahrverbot.html (Das Sonntags- und Nachtfahrverbot betrifft...Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mitführen)


    Dürfte hier aber gar nicht zur Debatte stehen, da wohl nur ein ganz normaler B-Ausweis vorhanden ist und die Frage ist ob/was für einen Anhänger man da fahren dürfte, wenn das Zugfahrzeug etwas grösser oder kleiner ausfällt. Und da ist der Fall klar: insgesamt nicht über 3.5 Tonnen (limitiert durch den Ausweis), der Rest ist im Grunde unerheblich (Van/Womo wird immer schwerer sein als Anhänger für Motorrad-Transport samt Motorrad, das Problem könnte sich eher mal stellen, wenn man mit einem Smart oder ähnlichem einen Anhänger ziehen will - wobei z.B. beim Smart die maximale Anhängerlast knapp über 300 Kilo liegt und man dann von der Seite wieder eigenbremst würde http://www.smart-forum.ch/forum/topic/23)


    Eigentlich spannendes Thema und der Beweis dafür, dass es "ganz so einfach" halt doch nicht ist mit diesen Zulassungen und wenn die Spielsachen grösser werden, nicht nur das Budget mithalten muss :winking_face::grinning_squinting_face:


    Nebenbei: Schwerverkehrsabgabe ist zur Zeit 650.- pauschal für schwere Motorwagen (= Wohnmobile und andere Fahrzeuge welche über 3.5 Tonnen wiegen, aber für den Personentransport zugelassen sind) https://www.ezv.admin.ch/ezv/d…-schweizer-fahrzeuge.html, mit dem entsprechenden Ausweis, dem Kauf/Unterhalt und den sonst schon hohen Versicherungs- und Zulassungsgebühren ist es also noch nicht getan. Musst halt einen Zirkus eröffnen, dann kostet es nur 8.- :thumbsup:

  • Einfach im Militär Motfahrer werden. Da gibts die ganze Palette: C, D1, BE, CE, D1E :grinning_squinting_face:
    für den Privatgebrauch ganz praktisch.

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • Mal kurz runtergebrochen für alle.....


    Mit der Kategorie B darf Mann/Frau NUR Anhänger bis Gesamtgewicht 750Kilo fahren!!!


    Mit der Kategorie B darf keiner einen Anhänger fahren der schwerer als 750Kilo wiegt. Massgeblich ist der Fahrzeugausweis des Hängers. Dabei ist es egal was das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger ist.


    Ein Beispiel in etwa:
    Opel Astra Kombi wiegt leer etwas über 1400Kilo. Zugelassenes Gewicht vom Anhänger steht im Ausweis vom Opel Astra Kombi auch bei knappen 1400Kilo Gebremst. Ungebremst bei etwa 680Kilo. Dies wären dann Gesamtgewicht der ganzen Fuhre bei 2,8 Tonnen. Ist zwar im Rahmen der 3,5 Tonnen, aber trotzdem darf der Fahrer mit Ausweis Kategorie B es nicht fahren. Weil Anhänger zu schwer, Kategorie B darf nur 750 Kilo ziehen!


    Zweites Beispiel:
    Zugfahrzeug ist ein Lieferwagen der Marke Mercedes, zugelassen bis 3,5 Tonnen. Zuladung vom Zugfahrzeug Mercedes beträgt gute 1200 Kilo. Jetzt wird der Lieferwagen mit Gartenerde gepackt. 10 Säcke zu je 20 Kilo ergibt dann ein Gewicht vom Zugfahrzeug von 2,5 Tonnen. Dazu kommen noch die drei Insassen zu je 75 Kilo, wären somit schon mal 2,725 Tonnen. Deichsellast von 120 Kilo kommen automatisch dazu, weil nicht mehr als 120 Kilo auf der Anhängerkupplung liegen dürfen. Jetzt haben wir beim Zugfahrzeug bereits 2845 Kilo. Der Anhänger darf nun nur noch 655 Kilo schwer sein. Weil zulässiges Gesamtgewicht eben nur 3500 Kilo beträgt.


    Lange Rede kurzer Sinn.... EGAL wie viel das Gesamtgewicht beträgt. Die Fahrausweis Kategorie B Fahrer dürfen so oder so KEINEN Anhänger über 750 Kilo fahren!!!


    Für Anhänger Fahrten gilt in der Schweiz Tempo 80. Ausnahme ist eine Einzelabnahme von Zugfahrzeug mit Anhänger, dabei darf die Kombination nicht verändert werden. In diesem Fall gibt es eine Möglichkeit von der MFK auch die Zulassung für 100kmh zu bekommen.


    Klar soweit?

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • Mal kurz runtergebrochen für alle.....


    Mit der Kategorie B darf Mann/Frau NUR Anhänger bis Gesamtgewicht 750Kilo fahren!!!


    Mit der Kategorie B darf keiner einen Anhänger fahren der schwerer als 750Kilo wiegt. Massgeblich ist der Fahrzeugausweis des Hängers.


    Schlichtwegs FALSCH
    Man lese den zitierten Artikel von servusli, Art. 3 VZV

  • Mal kurz runtergebrochen für alle.....


    Mit der Kategorie B darf Mann/Frau NUR Anhänger bis Gesamtgewicht 750Kilo fahren!!!

    :face_with_rolling_eyes::huh:


    Nein. Ich weiss ja nicht ob es hier im Faden schon mal erwähnt wurde aber es gilt was in der Verkehrszulassungsverordnung geschrieben steht.


    Art. 3 VZV https://www.admin.ch/opc/de/cl…on/19760247/index.html#a3


    Zitat

    1 Der Führerausweis wird für folgende Kategorien erteilt:
    [...]
    B: Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden;Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen;
    [...]


    Wie wir oben sehen ist gebremst/ungebremst, ein- oder zweiachsiger Anhänger egal.



    Es gibt also drei Optionen mit B.
    1. Man fährt eine Auto ohne Anhänger, maximal 9 Plätze (Eintrag 27 Fahrzeugausweis), maximal Gesamtgewicht 3500 kg (Eintrag 33 Fahrzeugausweis). Wie wir sehen steht dort nichts über das maximale Gesamtzugsgewicht.


    Oder (und unabhängig von 3.)


    2. Obiges Auto mit einem Anhänger von max. 750kg Gesamtgewicht. Maximale technische Anhänge- und Stützlasten des Autos müssen natürlich eingehalten werden. Wie wir sehen steht dort auch nichts über das maximale Gesamtzugsgewicht. Womit Gesamtgewicht des Zuges (Anhänger + Auto + maximale Zuladung) über 3500 kg sein darf!


    Oder (und unabhängig von 2.)


    3. Obiges Auto mit einem Anhänger dessen Gesamtgewicht der kleinste der drei folgende Werte ist: (maximale Anhängelast Auto), (3500kg - Gesamtgewicht Auto), (Leergewicht Auto).


    Will man einen Anhänger mit B ziehen muss entweder 2. ODER 3. erfüllt sein. Müsste beides erfüllt werden Stände in der VZV ein "und" und nicht einen Strichpunkt zwischen den beiden Sätzen. (Siehe auch nachfolgender Diskurs mit Grey und Thoger).


    Gesamtgewicht = Gewicht des Fahrzeug/Anhängers + maximal mögliche Zuladung.
    Leergewicht Fahrzeug = Eintrag 30 Fahrzeugausweis (- 75 kg ?? da bei Eintrag 30 der Fahrer dabei ist. Wird jedenfalls für die Berechnung des Leistungsgewichtes, Eintrag 78 auch abgezogen.)
    Maximale Anhängelast wird bei vorhandener Anhängerkupplung in Eintrag 31 des Fahrzeugausweis vermerkt.



    Beispiele mit limitierende Faktoren jeweils hervorgehoben (Anhängelast gemäss Prospekt, ?? falls nicht erwähnt)


    BMW X3 xDrive30d
    Leergewicht (mit Fahrer): 1895 kg
    Gesamtgewicht: 2500 kg
    Anhängelast : 750 kg (ungebremst), 2000 kg (gebremst)


    D.h. mit B darf man bei diesem Auto entweder einen ungebremsten Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht, oder einen gebremsten mit 1000 kg Gesamtgewicht ziehen.


    Mazda 2
    Leergewicht (mit Fahrer) 1045–1371 kg
    Gesamtgewicht 1500 - 1575 kg
    Anhängelast : ?? kg (ungebremst), 900 kg (gebremst)


    D.h. mit B darf man bei diesem Auto einen gebremsten Anhänger mit 900 kg Gesamtgewicht ziehen.


    Porsche Cayenne
    Leergewicht (mit Fahrer) 2060 kg
    Gesamtgewicht 2830 kg
    Anhängelast : ?? kg (ungebremst), 3500 kg (gebremst)


    D.h. mit B darf man bei diesem Auto einen gebremsten Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht ziehen.
    Bei diesem Auto gilt nur die erste Satz der VZV bezüglich Anhänger, da 3500-Gesamtgewicht 670 kg ist.


    NEW SUZUKI SWIFT 1.0 Turbo Benzin Hybrid
    Leergewicht (mit Fahrer) 950 kg
    Gesamtgewicht 1380 kg
    Anhängelast : 400 kg (ungebremst), 1000 kg (gebremst)


    D.h. mit B darf man bei diesem Auto einen ungebremsten Anhänger mit 400 kg Gesamtgewicht, oder einen gebremsten mit 950 kg (875 kg wenn man Fahrer abziehen muss) ziehen.


    Toyota Yaris 1,5 Liter Hybrid VVT-i
    Leergewicht 1165kg – 1240 kg
    Gesamtgewicht 1565 kg
    Anhängelast : 0 kg (ungebremst), 0 kg (gebremst)


    D.h. mit B darf man bei diesem Auto keinen Anhänger ziehen. Auch nicht mit BE.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer () aus folgendem Grund: Klarifikation nach fruchtbarem und interessanten Diskurs mit Grey und Thoger. Danke euch beiden.

  • Nein, mit B darf ich nichts fahren was mehr als 3.5t wiegt gesamt

    Doch darf man. Mimimi. :grinning_squinting_face:
    VZV lesen und vorallem verstehen. Es sagt klipp und klar Fahrzeug max. 3500 kg + Anhänger von max 750 kg. Der Zug darf mehr als 3500 kg Gesamtgewicht haben.
    Denn nur bei der zweiten Regelung ist das Gesamtgewicht des Zuges limitiert. Die erste und die zweite Regelung bezüglich Anhänger ist von einander unabhängig. Solange das eine ODER das andere erfüllt ist kann der Anhänger gezogen werden. Müsste beides erfüllt werden stände in der VZV ein "und" und nicht einen Strichpunkt zwischen den beiden Sätzen, bzw. stände schon bei der aller ersten Regelung eine Begrenzung des Gesamtzuggewicht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Kategorie B; Nur bis 750 Kilo!!!!

    Blödsinn Grey.


    Zitat


    B: Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz;
    mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden;


    Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen;


    Wenn dem so wäre bräuchte es den fett hervorgehobenen Satz erst gar nicht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!