2x2 Sekunden Regel

  • Zusatz zu Boo seinem Beitrag: unter Einhaltung des seitlichen Mindestabstandes.



    Überholen darf man nur nicht, Wenn die Überholverbotstafel steht.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Zusatz zu Boo seinem Beitrag: unter Einhaltung des seitlichen Mindestabstandes.

    unter Einhaltung SÄMTLICHER geltenden Verkehrsregeln Sachsi. Wenn schon denn schon. Aber solche Dinge setz ich irgendwie voraus :winking_face:

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Bei durchgezogener Linie dürfen Velofahrer, Landwirtschaftsfahrzeuge und sogar auch Motorräder überholt werden.

    Sorry Zhuri, da hast Du etwas falsch mitbekommen. Beim Signal Überholen verboten wird den Führern von Motorfahrzeugen verboten, mehrspurige fahrend Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen (siehe Art. 26 Abs. 1 SSV https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19790235/index.html#a26) DAs heisst, einspurige Motorfahrzeuge dürfen überholt werden, also auch Töffs.
    Zudem dürfen nach Art. 26 Abs. 3 SSV auch Motorfahrzeuge überholt werdne, die nicht schneller als 30 kmh fahren können, sofern dies gefahrlos möglich ist. Dies heisst aber, dass moderne Traktoren wohl nicht überholt werden dürfen, da die eine Höchstgeschwindigkeit haben, die über 30 kmh liegt.


    Zur Sicherheitslinie, hier sagt Art. 34 Abs. 2 SVG https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html#a34 klar, dass immer rechts der Sicherheitslinie zu fahren ist. Art. 73 Abs. 6 SSV https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19790235/index.html#a73 konkretisiert noch einmal.



    Sicherheitslinien dürfen nur dann überfahren werden, wenn zwingende Gründe vorliegen. Ein solcher Zwang besteht allerdings nur, wenn der Führer zwischen der Sicherheitslinie und dem rechten Fahrbahnrand auf ein Hindernis stösst und ihm nicht zugemutet werden kann zu warten, bis die Fahrbahn wieder frei ist, etwa bei einem verlassenen Fahrzeug. Fahrende Fahrzeuge stellen nach Gerichtspraxis kein solches Hindernis und damit keinen zwingenden Grund dar, auch wenn Velos und Traktoren regelmässig trotz Sicherheitslinie überholt werden.


    Das Überfahren der Sicherheitslinie ist zudem nicht im Ordnungsbussenkatalog aufgeführt, wird also zur Anzeige gebracht und oft als schwere Verkehrsregelverletzung geahndet, somit wird häufig auch der Führerausweis für mindestens einen Monat durch die Administrativbehörde entzogen. Bei der Anzeige muss dann neben der Busse auch noch die Gerichtsgebühr bezahlt werden, wird insgesamt also teuer

  • Überhollen von Landwirtschaftlichen Fahrzeugen bei durchegzogener Linie ist Verboten und kostete in meinem Fall 430.- CHF.
    Da ich niemanden gefärdete war es nur ein leichter Verstoss und somit gab es keinen Ausweissentzug.

  • Sehr interessant der Beitrag.


    Zu nah auffahrende Autos sind mir äusserst unangenehm. Seitdem ich jetzt die SV650 mit Warnblinker habe (war in dem Forum länger nicht mehr aktiv) hat sich das aber gebessert. Wenn's geht: Platz machen. Wenn's nicht geht und ich aber nicht schneller fahren will/kann (erst diese Woche bei starkem Regen auf der Autobahn ist mir mit 90 ein Corsa hinten dran geklebt): Warnblinker an, das hat geholfen, schon ein paar Mal. Der Hinterher fahrende begreift was ich will.


    Aber: Das darf man bestimmt auch nicht. Mir aber lieber wie vom Corsa überrollt zu werden...