Import und Einzelabnahme - BMW K100RS 16V

  • Hallo zusammen,

    ich versuche seit längerem eine K100RS 16v (Bj. 1991) in die Schweiz zu importieren. Die zweite Serie der K100 mit dem 16V Motor ist damals nicht in die Schweiz eingeführt worden und hat daher keine allgemeine Zulassung erhalten.


    Das Motorrad kann nicht als Umzugsgut deklariert und müsste daher durch eine Einzelabnahme. Preislich und technisch nicht attraktiv.


    Das Modell ist aber bereits im Rahmen von Umzügen von anderen Fahrern in die Schweiz eingeführt worden.


    Meine Frage daher: Gibt es eine Möglichkeit die Einfuhr/MFK Papiere anderer Fahrer zu nutzen um meine BMW in der Schweiz zuzulassen? Technisch ist es eindeutig kein Problem.


    Vielen Dank.


    LG, Torsten

  • So weit ich weiss ist die Antwort: Nein.


    Wenn das Fahrzeug als Übersiedlungs-, Austattungs-, oder Erbschaftsgut eingeführt wird genießt man eine ausserordentliche Besitzstandswahrung. Siehe dazu Kapitel 4.2 in Weisungen des ASTRA vom 27. Februar 2014 über die Befreiung von der Typengenehmigung http://www.astra2.admin.ch/med…pub/2014-02-27_2418_d.pdf


    Für alle anderen gilt Art. 4 VTS https://www.admin.ch/opc/de/cl…on/19950165/index.html#a4 vollumfänglich D.h. es müssen die in der Schweiz geltenden Gesetze am Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges eingehalten werden.


    Damit kommen wir zu dem Punkt warum keine K100RS 16V offiziell eingeführt und zugelassen wurde. In der Schweiz galt quasi schon ab dem 1. Oktober 1987 "EURO 1". Deswegen wurden damals viele Fahrzeug für den Schweizer Markt angepasst und in der Leistung stark kastriert. Machte eine solche Anpassung keinen Sinn, dann wurde für das Fahrzeug erst gar keine Schweizer Zulassung beantragt und somit auch nie regulär importiert.


    Diskussionsfäden zum Thema:

    CB 750 1992 entdrosseln

    Import eines 1980er Motorrads.

    Import von Virago XV 1000 BJ 88 von Österreich in CH

    Suzuki SV 650 Baujahr 2000 - Technisches Datenblatt

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • 🤔 also jetzt müsst Ihr beide mir mal auf d.Sprünge helfen...


    Toast ....? wieso importieren wenn Sie schon als Umzugsgut eingeführt wurde???


    d.h. die hat schon ein CH - Fahrzeugschein

    oder wurde die nur als Deko gebraucht?


    RebelFazer ...?

    dein erster Link... sagt ja das ein Fahrzeug welches als Umzugsgut ins Land kommt von der Typengenemigung befreit ist...

    und einfach "keine technischen Mängel" haben darf... bei der MFK... genau gleich, wie ein Fahrzeug was 5Jahre nicht mehr im öffentlichen Territorium bewegt wurde...?


    ...und ein typX ja auch weiterverkauft werden kann...?


    wo liegt jetzt der Hase im Pfeffer???

    wurde das Fahrzeug wieder exportiert und exmatrikuliert oder was?


    neugierig bin:upside_down_face:

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • wieso importieren wenn Sie schon als Umzugsgut eingeführt wurde???

    Model/Typ =/= Töff/Machine.


    Der spezifische Wunschtöff den man importieren und in der Schweiz zulassen will will ist noch im Ausland.


    Gibt also nur folgende Möglichkeiten:

    - Man sucht sich ein Töff der schon in der Schweiz zugelassen ist.

    - Man meldet sich in der Schweiz ab wohnt für mindestens 1 Jahr ins Ausland.

    - Man sucht via Heiratsanonce Frau/Mann im Aulsand, Heiratet und bringt so den Töff als Austattungsgut in die Schweiz.

    - Nun wirds morbide, man findet eine Person im Auland auf dem Sterbebett der man den Töff schenkt und die dann Töff via Testament zurück vermacht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Guten Morgen zsame,


    Bezüglich import, weiss jemand hier was alles anders (Liste) geändert werden sollte wenn ich ein K100 aus Deutschland importiere, abgesehen davon dass es ein Schweizer Zündmodul braucht. Und wenn ich den import geschafft habe, langt eine Abnahme beim MFK oder muss ich noch nach Dielsdorf (importeur) für separate Prüfung?


    Vielen Dank

    Frank

  • Liste der Teile:

    Schau bei https://www.realoem.com/bmw/de/select und/oder https://www.bmwbike.com/index.php?e=mhs

    Du musst durch alle Microfiches durchgehen und schauen wo es einen Hinweis "Für Fahrzeuge mit Schweizausführung" gibt. Viel Spass.


    Import:

    Das ist bubi-einfach und keine Sache. Zollformalitäten und so halt: Alles im Detail hier beschrieben [Anleitung] Wie Motorrad aus Deutschland importieren


    MFK/Zulassung:

    Da fängt der Spass an. Das Motorrad aus Deutschland wird Deutsche Fahrzeugpapiere und eine Deutsche Typengenehmigung (ABE) haben (da noch vor Euro 1).

    Nach dem Umbau muss nun wohl jemand bestätigen, dass das Fahrzeug nicht mehr der Ausführung gemäss Deutscher ABE wie auf den Deutschen Fahrzeugpapiere sondern gemäss der entsprechenden Schweizer Typengenehmigung ist.

    https://motoriker.info/de/mode…a0-4ca0-8aae-ede3cf6e3f7b

    K.A. wer das bestätigen kann/darf. BMW Dielsdorf könnte eine Möglichkeit sein da diese die Inhaber der Typengenehmigung sind. Evtl. kann auch der Huggett in Holderbank helfen.

    Grösstes problem ist, wenn die MFK eine untypisierung nicht zulässt.

    Ich würde bei der MFK anfragen ob: 1. Eine Umtypisierung überhaupt möglich ist. 2. Welchen nachweis es bedarf, dass das Motorrad nun den Schweizertypengenehmigung entspricht.

    danach oder parallel, bei BMW Dielsdorf oder bei Hugget schon mal die Fühler ausstrecken und die richtigen Kontakte knüpfen die beim Problem weiterhelfen können. Sowie auch schon mal die möglichen Kosten in Erfahrung bringen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!