Honda CBR 600 FA (1998) - andere KW-Angabe im Fzg-Ausweis als vom Hersteller

  • Hallo Zusammen


    Ich kann eine CBR 600 FA von 1998 übernehmen. Gemäss Herstellerangaben hat dieses Motorrad knapp 100 PS, also so um die 73 kW. Im Fahrzeugausweis steht aber 41 kW. Kann es sein, dass der Töff gedrosselt ist, oder stimmen einfach die KW-Angaben im Fzg-Ausweis nicht?


    Kann mir da jemand helfen?


    Dankeschön und Gruss

  • War er im Auslieferungszustand und lief wie ein Sack Nüsse :winking_face:


    Das ist ein duuuuunkles Stück Schweizer Geschichte, als eine neue Gesetzgebung in Kraft trat.


    Und es dauerte eine Weile bis Bikes wieder eine adäquate Leistung hatten.


    Aber wenn es genau wissen willst ist garantiert RebelFazer der richtige Mann :top:


    Meine Kiste damals Susu GSX-R 1100 K Jg 89

    1127 ccm ca. 60 Kw ??????

    Si vis pacem para bellum

  • In der Schweiz galt quasi schon ab dem 1. Oktober 1987 die "EURO 1" Abgassvorschriften. Deswegen wurden damals (bis 1998 t.w. bis Mitte 1999) viele Fahrzeug für den Schweizer Markt angepasst und in der Leistung stark kastriert. Dies änderte sich erst 1998 mit der Einführung der TAFV 3 und Übermahne der EG-Typengenehemigung mit EURO 1 welche die nationale Zulassung ablöste.


    CB 750 1992 entdrosseln

    XJ 900 S Diversion nur 40,1 KW?

    Import eines 1980er Motorrads.

    Import von Virago XV 1000 BJ 88 von Österreich in CH

    Suzuki SV 650 Baujahr 2000 - Technisches Datenblatt

    Drossel wo eingetragen ?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • War er im Auslieferungszustand und lief wie ein Sack Nüsse :winking_face:

    Danke für deine Antwort :grinning_squinting_face:

    Ich bin eben noch gar nie ein Bike mit mehr als 35 kW gefahren (ausser eben dieses bei einer kurzen Probefahrt). Hatte aber schon das Gefühl, dass da mehr Zug ist, als bei meinem CB500F.


    Einen Unterschied von nur 6 kW wäre mir ja wahrscheinlich nicht so stark aufgefallen?

  • Danke dir für die Verlinkungen. Das scheint ja echt ein mühsames Zeitalter für Töfffahrer gewesen zu sein. Ich frag sicher mal noch beim Mech nach, ob der was sieht, da sie aktuell eh für einen Service bei ihm steht.

  • ob der was sieht

    auch da kann Dir Rebel alles sagen, insbesondere was man darf!

    Es gab damals (in dem dunklen Zeitalter) allerlei Drosselungen wie Vergaseranschläge, nach dem Vergaser querschnittsvermindernde Unterlagsscheiben, im Auspuffflansch eingeschweisste Reduktionen (das war die richtig fiese Massnahme, den viele Auslassventile hauchten hierdurch ihr Leben aus) sowie "quasinichtreversible" Modifikationen der Gasführung innerhalb des Auspuffs die anschliessend von aussen verschweisst wurden.


    Meine GSX-R 1100 hatte Gasanschläge, demzufolge andere Bedüsung und andere Düsennadeln, sowie zusätzlich querschnittsverringernde Rohre innerhalb des Auspuffs. Die Flicks wollten immer die Auspuffe sehen, insbesondere die eingeschlagene CH-xxxxx Nummer und die Schweissnaht hinten -> was nicht original war wurde sichergestellt und danach auf der MFK untersucht. Die sich schlauer haltenden Buben mit ihrem "IT-xxxxx" (Italien hatte damals noch offen) Auspuffs sind da Reihenweise rausgezogen worden

    Si vis pacem para bellum