Drossel wo eingetragen ?

  • Erst einmal möchte ich alle hier herzlich begrüßen !


    Bevor ich mit meiner Frage anfange, hier eine kurze Erklärung zur Situation

    Ich habe mir vor einiger Zeit eine CBR 900RR SC28 gekauft. Diese war in einem akzeptablen Zustand. Nicht die neuste aber auch nicht wirklich herunter gekommen.
    Die letzten Wochen habe ich damit verbracht sie wieder richtig auf Vordermann zu bringen. (mit Erfolg). Sie läuft butterweich, schaut super aus und wartet nur darauf gefahren zu werden.

    Nun bin ich dabei meinen Führerausweis zu beantragen, mir eine Versicherung zu suchen und die zum Führerausweis benötigten Prüfungen (wenn nur irgend wie möglich unter der im Moment herrschenden Kriese) zu absolvieren.

    Jetzt geht es darum dass ich die Maschine gebraucht bei jemanden gekauft habe.
    Dazu habe ich die Fahrzeugpapiere, ein paar Rechnungen für verbaute Teile wie (Kette, Auspuff, Benzinpumpe etc), Boardwerkzeug und ein kleines Handbuch von Honda bekommen.
    Nun wurde mir beim Kauf gesagt dass die Maschine eine große Variante der SC28 sein soll. Genau das hatte ich gesucht.
    Nach dem die Testfahrt mehr als zufriedenstellend war, nahm ich den Bock mit und legte ihn einige Zeit schlafen.
    Nun nachdem ich die Zeit und das Geld habe das Ding auf die Straße zu bringen fällt mir auf dass in den Papieren 48kw eingetragen sind.
    Das verwundert mich nun ein wenig. Ich lese immer wieder dass die Maschine eigentlich viel mehr Power hat wie beispielsweise in diesem Textabschnitt beschrieben:

    "1992 wurde die erste Fireblade mit der internen Bezeichnung SC 28 vorgestellt. Mit 72 kW – ungedrosselt 91 kW oder 124 PS – bei 10500/min und einem Gewicht von 184 kg – fahrfertig 207 kg – war die RR vorerst die Nummer Eins der Superbike-Liga.

    Kann es sein dass mir eine gedrosselte Maschine verkauft wurde `?
    Werden Drosseln in den Papieren eingetragen ?
    Ich habe davon leider absolut keine Ahnung.

    Wäre froh wenn ihr mich da ein wenig aufklären könntet. =)

  • Meine CB650F habe ich vom Händler drosseln lassen. Danach habe ich eine Bestätigung erhalten, in welcher auch die neuen Leistungswerte eingetragen wurden.
    Dieses Dokument war wichtig für die Zulassung der Maschiene bei der MFK.

    Evtl. kannst du den Verkäufer anfragen, ob er so ein Dokument evtl. hat?


    Im Fahrzeugausweis steht bei mir zudem unter 13/14 (Kantonale Vermerke / Verfügungen der Behörden) folgendes:
    "400 Gesamtgenehmigungsnummer [...] und Emissionsdaten auf Herstellerschild ohne Gültigkeit. Grund: Leistungsreduktion"

    Weiss nicht, ob dies immer eingetragen wird, bei mir jedoch schon =)

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Bei mir steht nur drin:

    Steuer-PS 4.54 ADRAND/20.08.2014 09:10 /TKALU
    Keine Ahnung was das bedeutet um ehrlich zu sein.

    Der Verkäufer ist leider nicht mehr aufzufinden.

  • Steuer-PS 4.54 ADRAND/20.08.2014 09:10 /TKALU

    Das steht bei mir dafür nicht drin.
    Steuer-PS sollte jedoch die Steuerklasse sein, in welche das Fahrzeug eingeordnet ist.

    Der Rest wird vermutlich das Kürzel des Prüfers / Experten sein, welcher den Eintrag vorgenommen hat.



    Bezüglich des Drosselungsproblems kann dir sicherlich ein Honda-Händler / Mech weiterhelfen.
    Dieser sollte anhand der Fahrgestellnummer / Typpengenehmigung herausfinden, was die maximale Leistung des Töffs ist.
    Zudem könnte der Mech die Drosselung auch aufheben.


    Meines Wissens nach ist bei Honda in der Fahrgestellnummer auch der Typ des Motorrades versteckt (bei mir zb RC97). Sollte bei dir
    SC28 sein, dann kannst du sichergehen, dass es zumindest das richtige Fahrzeug ist :thinking_face:

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • 1992

    phunder eigenbtlich solltest Du dass, eigentlich auch schon längst wissen. Aber ich wiederhole mich gerne.


    In der Schweiz galt quasi schon ab dem 1. Oktober 1987 die "EURO 1" Abgassvorschriften. Deswegen wurden damals viele Fahrzeug für den Schweizer Markt angepasst und in der Leistung stark kastriert.


    Diskussionsfäden zum Thema:

    CB 750 1992 entdrosseln

    Import eines 1980er Motorrads.

    Import von Virago XV 1000 BJ 88 von Österreich in CH

    Suzuki SV 650 Baujahr 2000 - Technisches Datenblatt

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • phunder eigenbtlich solltest Du dass, eigentlich auch schon längst wissen. Aber ich wiederhole mich gerne.

    Jetzt wo du das schreibst, erinnere ich mich, sowas schonmal gelesen zu haben :thinking_face:
    Ne sorry, hab ehrlich gesagt nicht daran gedacht.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Super ! Vielen Dank für eure Hilfestellung =)

    Fahrgestellnummer passt.
    Nach der Info von RebelFazer nehme ich stark an dass sich die Frage nun erübrigt hat.

    Würde gern wissen ob ich die Drossel denn selbstständig ausbauen kann ?
    Es gibt ja sowohl Nockenwellen, CDI als auch Gaserteile die das Motorrad drosseln wenn ich das richtig verstanden habe.

    Nur weis ich leider nicht was da verbaut wurde um sie zu drosseln..

    Wird mir eine Werkstatt die Drossel raus nehmen ohne blöd zu tun wenn ich das wollen würde ?



  • Viele der damaligen Töffs wurden nach der Erstzulassung entdrosselt, ohne dass dies in den Papieren vermerkt wurde. Es ist also durchaus möglic, dass die Drossel schon draussen ist. Geh zu einem Hondamech, der kann das prüfen.

    Offiziell wirst Du die Drossel wohl nicht entfernen können, da sie dann den Zulassungsvorschriften zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung wahrscheinlich nicht mehr entspricht. Das findest Du aber alles inden von RebelFazer verlinkten Threads.

  • Nehmen wir an die Drossel ist draußen.

    Kann ich die Maschine dann so ohne weiteres Anmelden und fahren ?
    Fahrzeugausweis ist Annulliert, den bekomme ich ja nachher umgeschrieben in neu zurück.
    Doch bei der MFK wird doch sicher einer Zicken machen hmh ?

    Kenne mich da null aus..
    Kann mir nur gut vorstellen dass die den Bock aufn Prüfstand schmeißen und mal den Hahn aufdrehen.

  • Nehmen wir an die Drossel ist draußen.

    Kann ich die Maschine dann so ohne weiteres Anmelden und fahren ?

    Hoch offiziell und streng nach Vorschriften. Nein. Das Fahrzeug muss im dem Zustand sein welchem der Typengenehmigung entspricht (plus natürlich erlaubte Änderungen mit entsprechenden Nachweisen wenn nötig gemäss ASA 2b)


    Fahrzeugausweis ist Annulliert, den bekomme ich ja nachher umgeschrieben in neu zurück.

    Korrekt: Anulliert hört sich schlimm an, bedeutet aber nur, dass das Fahrzeug momentan nicht eingelöst ist. Versicherungsnachweis beantragen (erfolgt alles voll elektronisch, ist eine Sache von 5 Minuten und kann telefonisch erledigt werden), dann einfach das Fahrzeug einlösen und sich selber als Halter eintragen lassen.


    Doch bei der MFK wird doch sicher einer Zicken machen hmh ?

    Kann mir nur gut vorstellen dass die den Bock aufn Prüfstand schmeißen und mal den Hahn aufdrehen.

    In der Regel wird der Bock nicht auf einen Prüfstand getan ohne dass es dafür einen spezifischen Anlass oder Verdacht gibt das etwas nicht stimmen könnte.


    Nur weil ein Fahrzeug ohne Beanstandungen durch die MFK kam bedeutet dies nicht dass alles i.O. ist. Erstens gilt bring Schuld, d.H. man muss selber aktiv auf allfällige relevante Abänderungen hinweisen (siehe wiederum ASA 2b). Nur weil man was verschweigt und es nicht auffällt ist es deswegen nicht genehmigt. Zweitens ist es nur eine Momentaufnahme die schon nach 1 km ganz anders aussehen kann. (Ja Boo, es kann auch nur 0 Meter sein wenn der Hobel noch auf dem MFK Gelände so blöd auf dem Boden fällt das dabei was relevantes, wie z.B. der Bremshebel kaputt geht.)

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Soweit ich das mitbekommen habe ist vielen MFK-Leuten bewusst, dass bei den Töffs aus dieser Zeit die Drosseln entfernt wurden, das wird aber nicht geprüft (Augen werden zugedrückt). Wenn der Töff nicht zu laut ist, Bremsen und die weiteren sicherheitsrelevanten Teile iO sind, dann wird der Stempel gegeben.

    Also ich würde da nicht nachfragen und untersuchen, Du kannst Dich dann immer darauf berufen, dass Du nichts wusstest, so kann Dir im Falle des Falles kein Vorsatz unterstellt werden. Konkret könnte bei einem Unfall die Versicherung Leistungen verweigern, weil Du technisch gesehen ein anderes Motorrad als das eingelöste gefahren bist (wesentlich mehr Leistung als eingetragen, was das Risiko verändert).

  • so kann Dir im Falle des Falles kein Vorsatz unterstellt werden.

    Der Vorsatz ist sowieso so eine Sache, da kommt es wohl sehr auf den Beamten an. Kenne jemanden, der ohne DB-Killer erwischt wurde, diesse jedoch dabei hatte.
    Der nette Herr von der Rennleitung meinte nur so etwa "ah, wohl nach der letzen Fahrt auf der Rennstrecke vergessen, die Dinger wieder reinzuschrauben?" und hat's bei einer Verwarnung sein lassen.


    Konkret könnte bei einem Unfall die Versicherung Leistungen verweigern, weil Du technisch gesehen ein anderes Motorrad als das eingelöste gefahren bist (wesentlich mehr Leistung als eingetragen, was das Risiko verändert).

    Da dürfte das grössere Problem liegen. Vor allem wird die Versicherung bei einem schweren Unfall die Maschine eher durch einen technischen Gutachter überprüfen lassen als die MFK. Wobei sich dann auch hier wieder die Frage stellt, inwiefern die Versicherung regress nehmen kann. Wenn man die Drosselung selber nicht enfernt hat / entfernen lassen hat, sondern das Motorrad nach Treu und Glauben mit 48kW erstanden hat. Dann wäre evtl. noch eine eventuelle Schuld des Vorbesitzers zu klären, da er ein technisch abgeändertes Motorrad verkauft hat, ohne dies zu bemerken. Vermutlich könnte man dann den Kaufvertrag sogar noch rückgängig machen, da ja die geschuldete Sache nicht geleistet wurde... aber die genauen Verjährungsfristen kenne ich hier nicht.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • inwiefern die Versicherung regress nehmen kann

    Die Versicherung kann Regress nehmen, wenn Du bewusst falsche Angaben machst. Weisst Du, dass die Drossel draussen ist, dann musst Du das der Versicherung sagen, aus Beweiszwecken schriftlich oder mindestens per Mail. Wenn dann die Versicherung trotzdem das Fahrzeug versichert, dann kann wegen der fehlenden Drossel kein Regress genommen werden.

  • wenn Du bewusst falsche Angaben machst.

    Darum geht es mir genau. Das würde wohl auf dem juristischen Wege geklärt werden müssen, ab wann man bewusst falsche Angaben macht.

    Der Käufer hat das Motorrad ja nach Treu und Glauben mit 48kW erstanden? Aber lassen wir das, ist wohl OT :thinking_face:

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer