Hallo Allerseits.
Heute kam meine Maschine knapp nicht durch, obwohl mir mein Mech (eigentlich Auto-Mech, aber auch Motorrad-Mech) versprochen hat, dass die Blinker voll i.O. sind.
Meine Speedy war top, aber der Experte hatte was an den Blinkern auszusetzen. Der „Experte“ meinte sie seien unzulässig, da kein Prüfzeichen vorhanden sei. Die Lenker-Blinker (Kellermann BL 1000) seien illegal.
Nun ich war ein wenig nervös. Hab das Blatt für die Nachprüfung mitgenommen und erst zu Hause geprüft - ein E1 ist drauf.
Ich denke, das sollte doch reichen. Diese blinker, welche am Lenkrad befestigt sind, ersetzen Front- und Rückblinker.
Wie lautet eigentlich das Gesetz, wenn es um die Richtungsblinker bei Motorrädern geht hier bei uns in
der CH (ZH)? Kennt sich einer aus?
Danke-Messi