Zusätzliche LED's an Motorrad anbringen

  • Hallo Zusammen


    Ich möchte mir anfangs nächste Saison einen neues Motorrad anschaffen.

    Deshalb bin ich mir jetzt schon am überlegen, wie ich dieses optisch etwas aufpimpen kann.

    Nun ist mir die Idee gekommen, LED's auf der Seite und vorne an der Gabel zu befestigen.

    Bevor ich mir hier zu viele Gedanken mache wie das funktioniert, ist es auf den schweizer Strassen erlaubt, leuchtende Elemente am Fahrzeug anzubringen?

    Es soll kein Weihnachtsbaum und auch keine Leuchtreklame sein, eher so kleinere dezente LED-Streifchen.


    Was dagegen sprechen könnte wäre evtl. Ablenkung/Blendung anderer Verkehrsteilnehmer.


    Gibt es hierzu ein/e Gesetz/Regelung?


    Besten Dank für die Antworten im Vorraus.

  • Auskunft darüber geben die ASA 2b Richtlinien ab Kapitel 4.4 "Beleuchtung".
    Im Kapitel 4.4.6 "Zusätzliche Beleuchtungsvorrichtungen" wird dann genauer darauf eingegangen.

    Die ASA 2b Richtlinien verweisen weiderum auf die VTS.

    Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) findet man beim Bundesrat im Internet.
    Dort geht es ab Artikel 72; bzw. im Anhang 10 um die Beleuchtung von Fahrzeugen.


    Lg

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Danke für die Hilfreiche Antwort.

    Lese ich mir heute Abend noch genau durch.


    Aber so beim kurzen drüberschauen habe ich gelesen, dass sie nur in bestimmten Farben leuchten dürfen gem. Anhang 10 und von einer APS Prüfstelle abgenommen werden müssen.

  • Also es ist relativ genau definiert wie viele Lämpchen in welcher Farbe und mit welcher elektrischen Schaltung in welche Richtung leuchten dürfen.

    Da stehen dann so Sachen wie 'Standlicht: 1 oder 2 Stück nach vorne abstrahlend' und dazu die Anbauvorschriften. Die Lampen selber müssen dann für den geplanten Einsatzzweck geprüft sein (siehe E-Prüfzeichen und zusätzliche Kennzeichnungen).


    Einfach nur weitere LEDs irgendwo dran kleben fällt also definitiv weg.


    Was möglich ist sind so Sachen wie "2 Anstatt 1 Rücklicht" oder "2 Standlichter anstatt 1" weil immer eines oder zwei vorgeschrieben sind. Manchmal gibt es da noch Beschränkungen bezüglich Fahrzeugbreite usw. Bei Tagfahrlichtern z.B. darf auch eines oder zwei montiert sein aber da steht dann auch in welcher Minimal- und Maximalhöhe diese befestigt sein müssen, wie der Sichtwinkel sein muss und welcher Mindestabstand (falls 2 Leuchten verbaut werden) einzuhalten ist und welche Ausnahmen für schmale Fahrzeuge gelten.


    Also wenn du ganz genau hin siehst findest du vielleicht Möglichkeiten weitere Lämpchen legal zu montieren. Diese müssen dann aber einen bestimmten Zweck erfüllen, nach Vorschrift montiert sein und ein E-Prüfzeichen mit zusätzlich eingraviertem korrekten Verwendungszweck besitzen. Auch die Form der Leuchten ist manchmal vorgeschrieben.


    Seitliche Beleuchtung ist recht heikel. Ein Motorrad fällt sicher auch nicht unter die Regelung für besonders lange Fahrzeuge wo seitliche Begrenzungsleuchten montiert werden müssen :thinking_face:


    Es gibt auch Vorschriften für Innenraum-Beleuchtung welche aus dem Fahrzeug heraus leuchtet. Also beispielsweise wie man es von Lastwagen manchmal sieht, dass im Führerhaus ein extrem grell leuchtendes Logo blendet wäre das ebenfalls nicht zulässig. Nur falls du mit dem Gedanken spielst eine Tacho-Beleuchtung zu bauen die dann auch noch für die hinter dir fahrenden Fahrzeuge Licht spendet...


    Auch Unterbodenbeleuchtungen und solche Spässe sind bei uns nicht erlaubt. Man kann aber mit etwas Kreativität damit umgehen. Man kann Unterbodenbeleuchtungen z.B. als Einstiegshilfe deklarieren. Dann ist das auch legal. Aber dann darf diese natürlich nur im Stand leuchten. Also kann man sie am Auto z.B. mit dem Türsensor koppeln damit die Beleuchtung nur an geht wenn man die Tür auf macht. So wär's dann legal. Aber solche 90er F&F Style Sachen sind etwas aus der Mode gekommen.


    Was ich mich aber auch schon gefragt habe: Für den Fahrer gibt es glaube ich keine Richtlinien. Wenn man also aktiv leuchtende Kleidung trägt fällt das nicht wirklich unter die Vorschriften. Es gibt ja auch schon Helme mit aktiver Beleuchtung.


    Generell ist Beleuchtungs-Mässig relativ streng reglementiert.

    The Sky isn't the limit!


    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Nachdem ich das meiste gelesen habe komme ich zum gleichen Schluss wie du SkyBeam.....

    Ist wohl sehr strikt reglementiert was darf und was nicht.

    Besten Dank für eure Antworten :emojiSmiley-03:

  • Speichenled gibts sogar in programierbar:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Ganz einfache, leuchtende Ventildeckel sind nicht weniger illegal:

    https://www.gettrendingtoys.co…erproof-led-wheel-lights/

    This Space Intentionally Left Blank

  • Darf ich mal mein "Standlicht" zeigen ? ich habe im Scheinwerfer ein LED-Band eingebaut und die Originalstandlichter sind zu Blinker moutiert.
    Damit bin ich schon zwei Mal durch die MFK gekommen, weil alles den "Grundvorschriften" entspricht.


  • Standicht und Begrenzungslicht sind rechtlich das selbe. Man darf davon maximal zwei haben. D.h. entweder ein in der Mitte oder je eins links oder rechts.

    Scheinwerfer ist der Oberbegriff für Abblendlichtscheinwerfer und Fernlichtcheinwerfer


    Was mit LED machen kann.

    - LED Blinker

    - LED Bremslicht

    - LED Kennzeichenbeleuchtung

    - LED Blinker mit Standlicht nach vorn (brauchen Kennzeichnung für Blinker und Standlicht) (siehe die neusten Hondas)

    - Tagfahrlicht (wenn das Tagfahrlicht an ist, dürfen maximal die Standlichter leuchten. Ausnahme: Die Lichthupe wird betätigt).

    - Ganzer Scheinwerfer durch LED Module ersetzen (LED-"Glühbirnen" sind (noch) nicht erlaubt)

    - LED Standlicht

    - LED Tagfahrlicht welches abdimmt und so zum Standlicht wird wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (braucht Kennzeichnung für Tagfahrlicht und Standlicht).

    - LED Nebelscheinwerfer (darf man offiziell nur bei schlechter Sicht durch Nebel, Regen oder Schneetreiben verwenden).


    Die nötigen Kennzeichnung findet man auf den letzten Seiten der ASA Richtlinie 2b

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Meine original Led Standlichter leuchten wie der Abblendlichtscheinwerfer H4 dauernd.

    Tagsüber sind die Led besser zu erkennen als der Abblender...hab ich bis jetzt als Feedback erhalten.

    Also Schaltung auf nur Led ändern...aber was will der Gesetzeshüter dafür? 60.- ohne Licht in der Nacht habe ich gesehen, aber tagsüber? Kann man als Wiederholungstäter zusätzlich gebüsst werden?

    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl