Über Orange gefahren und trotzdem geblitzt?

  • Hallo zusammen ich habe da wieder eine Frage.


    Und zwar fuhr ich bei einer Ampel über Orange drüber und ich kenne diese Ampel nie hat das ein Problem dargestellt, nun musste ich aber abbremsen da irgendjemand in der Kolone plötzlich abgebremst hat.

    Können die mir dafür wirklich jetzt eine Busse geben? Ich ging ja definitiv nicht nicht über Rot..

    Hab das Gashebel Syndrom, Achtung ist ansteckend. :emojiSmiley-12:

  • Ich denke wenn Du bei Rot und ein paar zequetsche im Fokus des Blitzers warst, dann doch.


    Du darfst die Kreuzung ja nicht blockieren, Stichwort vorausschauend fahren. Der Ampel ist es gleich ob vorher gelb war oder nicht. Zum Zeitpunkt X warst Du dort und "bitte lächeln".


    Wäre schön wenn Du uns auf dem laufenden hälst ob noch was gekommen ist.


    BTW: Vorne und hinten Blitzer oder nur vorne (dann wärst Du fein raus, falls Du mit dem Motorrad dort warst).

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Leider mit dem Auto, vorne und hinten.

    Es hätte auch Platz für mich gehabt hätte der eine nicht aus dem nichts abgebremst.

    Aber ich werde anrufen und die Situation schildern und hoffen, da ich nicht das Geld dazu habe.

    Ich halt dich auf dem laufenden.

    Hab das Gashebel Syndrom, Achtung ist ansteckend. :emojiSmiley-12:

  • Du darfst die Kreuzung ja nicht blockieren, Stichwort vorausschauend fahren. Der Ampel ist es gleich ob vorher gelb war oder nicht. Zum Zeitpunkt X warst Du dort und "bitte lächeln".


    Richtig. Gerade im Kolonnenverkehr darfst du sicher erst dann drüberfahren, wenn du dir sicher bist, dass du komplett rüber kommst, ohne jemand anderse zu behindern. Jetzt kannst du natürlich nicht wissen, wann genau die anderen grün bekommen und wann sie auch auf der Kreuzung sind und es so zum Konflikt kommen kann, aber da kommt dann eben das Credo "passiv fahren" zum Tragen.


    Wie jetzt der Ampelblitzer das alles beurteilt, wie oft und wo genau der was misst, das weiss ich nicht.

    Wenn der deine Geschwindigkeit misst und erkennt, dass du bei der gemessenen Geschwindigkeit X am Ort Y ganz sicher zum kritischen Zeitpunkt Z im verbotenen Bereich V (offiziell heisst der Konfliktbereich) landen würdest, dann kann der dich durchaus auch bei dem, was du noch als orange siehst, blitzen. Zumindest fände ich das sinnvoll. Wie gesagt, reine Spekulation. Wer weiss das genauer?


    Aber ich werde anrufen und die Situation schildern und hoffen, da ich nicht das Geld dazu habe.

    Gute Idee. Wenn du denen sagst, dass du kein Geld hast, werden sie mit Sicherheit von einer Strafe absehen, das machen die immer so :'D

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • 250CHF sehe ich.... Gibt's in der Schweiz keine Punkte-System für Führerscheine? In der EU wären 90€ und 1 Punkt.... ab 8 Punkte ist der Führerausweis weg :grinning_squinting_face: Aber da muss man sich schon als blöd stellen...

  • 250CHF sehe ich.... Gibt's in der Schweiz keine Punkte-System für Führerscheine?

    nein. in der schweiz zählt nur das geld. :winking_face:


    aber: wenn in so einer situation ein unfall passiert, kann es richtig teuer werden, weil die versicherung bei grobfahrlässigkeit regress nehmen muss.

  • 250CHF sehe ich.... Gibt's in der Schweiz keine Punkte-System für Führerscheine? In der EU wären 90€ und 1 Punkt.... ab 8 Punkte ist der Führerausweis weg :grinning_squinting_face: Aber da muss man sich schon als blöd stellen...

    Nein, wir haben keine Punkte. Aber je nach Vergehen, bist du den Lappen (heute das Kärtchen) gleich ab - oder erst etwas später, wenn der Richter ihn dir abnimmt.


    - sofort: Alkohl, Drogen, etc.; ev. Raservergehen; ev. Unfall mit Todesfolge bei klarem Vergehen

    - später: zB. Gefährdung von Leben, Geschwindigkeit, wiederholte Uebertretungen (vorhergehende Verurteilung mit Ausweis auf Probe) ..... uvm.


    Ich hatte mal einen Monat den Lappen weg, weil ich einen Vortritt missachtet habe (mit Unfallfolge). Meine "Gegnerin" hatte den Lappen auch einen Monat weg, wegen überhöhter Geschwindigkeit und erzwingen des des Vortritts.

  • Nein, wir haben keine Punkte. Aber je nach Vergehen, bist du den Lappen (heute das Kärtchen) gleich ab - oder erst etwas später, wenn der Richter ihn dir abnimmt.

    Hört mal endlich mit dem Märchen auf, dass der Richter einen Ausweis abnimmt. Das macht alleine das Strassenverkehrsamt. Ein Richter gibt allenfalls einzig dem Strassenverkehrsamt recht (oder auch nicht), wenn die Entzugsverfügung angefochten wird.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Ja letztendlich geht es nur um Geld zu kassieren, bei Geschwindigkeit-verstösse, die menge macht's... ich wurde in Stuttgart Berg-ab mit 48km/h in 40km/h Zone geblitzt... ca. 20€ ... Papier und Porto haben bestimmt mehr gekostet... hätte ich widersprochen.... wäre ein Minus-geschäft... wegen Porto/Briefe ... etc..... :grinning_squinting_face:

  • Ja letztendlich geht es nur um Geld zu kassieren, bei Geschwindigkeit-verstösse, die menge macht's

    Falsch, es geht um Sicherheit und Gesundheit ... wenn man es allerdings wie in der Stadt Zürich macht, gehts schon auch ums gross Kasse machen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Nein, wir haben keine Punkte. Aber je nach Vergehen, bist du den Lappen (heute das Kärtchen) gleich ab - oder erst etwas später, wenn der Richter ihn dir abnimmt.

    Hört mal endlich mit dem Märchen auf, dass der Richter einen Ausweis abnimmt. Das macht alleine das Strassenverkehrsamt. Ein Richter gibt allenfalls einzig dem Strassenverkehrsamt recht (oder auch nicht), wenn die Entzugsverfügung angefochten wird.

    Bei mir ist die Post von der Staatsanwaltschaft SH, Verkehrsabteilung gekommen. Das Strassenverkehrsamt hat da gar nix zu sagen - die sind nur die Ausführende Behörde (da konnte ich den Lappen wieder holen, abgegeben habe ich ihn bei der Kantonspolizei am Schalter (der ist auch am Sonntagabend besetzt).


    Wer genau die Rekursbehörde war, weiss ich nicht mehr, da ich auch keinen Rekurs gemacht habe.


    Also: Richter ist falsch - Strassenverkehrsamt aber auch. Die Staatsanwaltschaft verfügt einen Ausweisentzug in erster Instanz.

  • Das Überfahren eines Rotlichtes kann einen Ausweisentzug zur Folge haben, auch wenn kein Unfall erfolgt ist, es genügt, dass eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, kann ich nicht beurteilen.

    Zum Blitzer, meines Wissens sind die so eingestellt, dass sie ca. 0.5 Sekunden nach Umschalten auf Rot erst aktiv werden für die Rotlichtkontrolle. Im Normalfall reicht das aus, um die Kreuzung zu überfahren, wenn man bei Gelb drüber fährt. Die moderneren Blitzer messen neben dem Rotlicht auch die Geschwindigkeit.


    Ich würde mit den CHF 250 gemäss Ordnungsbussenkatalog rechnen und mich darauf konzentrieren, dass der Ausweis dann nicht entzogen wird durch die Administrativbehörde (STVA).

  • Ja letztendlich geht es nur um Geld zu kassieren, bei Geschwindigkeit-verstösse, die menge macht's

    Falsch, es geht um Sicherheit und Gesundheit ... wenn man es allerdings wie in der Stadt Zürich macht, gehts schon auch ums gross Kasse machen.


    Also auffälliges verhalten werden auch in DE hart bestraft, fahrverbote etc... das finde ich i.O. .. nicht gut ist wenn nur die absicht kasse zu machen dahinter steckt... bsp. Blitzer platzieren wo ersichtlich ist das es nur um geld geht.... Bergrunter kurz vor dem ampel (In einem VW mit Breite reifen und Tuning zeug ) ... da will man gerade noch den grünen ampel erwischen und schon sind die 5km/h mehr drinne :'D *rofl* Mensch ärger dich nicht oder sowas ....

    Einmal editiert, zuletzt von francy1 ()

  • Also: Richter ist falsch - Strassenverkehrsamt aber auch. Die Staatsanwaltschaft verfügt einen Ausweisentzug in erster Instanz.

    In Schaffhausen ist das wohl richtig, in anderen Kantonen aber nicht. Es ist Sache der Kantone zu regeln, welches die Administrativbehörde ist, die den Führerausweisentzug anordnen kann. In vielen Kantonen ist das dann eine Abteilung des Strassenverkehrsamtes.

  • Zum Blitzer, meines Wissens sind die so eingestellt, dass sie ca. 0.5 Sekunden nach Umschalten auf Rot erst aktiv werden für die Rotlichtkontrolle

    Wenn ich es recht im Kopf habe messen die Blitzer genau ab den Einschalten des roten Lichtes und haben bis 2s danach eine lineare Erhöhung des Bussgeldes. Einem Bekannten ist dies mit einem Mil Fz passiert, der hatte 1.2s drauf, was nicht die vollen 250.- gab.


    Ich würde mit den CHF 250 gemäss Ordnungsbussenkatalog rechnen und mich darauf konzentrieren

    Würde ich auch sagen, ausser du bist zu schnell durch die Ampel, dann kann es auch zur "Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer" hochgestuft werden, was den Ausweisentzug zur Folge hat.

    "you can't say that, it's a Ferrari!"