Schalldämpfer wurde bemängelt trotz Gutachten

  • Und vor allem auf Seite 10 - 13 die Montageanleitung, was ja wohl der ominösen Einbauanleitung entspricht!.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • SC Project Italien Sollte aber immernoch in der Lage sein eine Einbauanleitung (nicht Zertifikat!) zu liefern. Oder ist das so eine Laueribude?

    Sollte nach mir auch möglich sein... aber ja...

    Kommt hat immer der Verweis ''schauen Sie mit dem Importeur der Schweiz'' dazu kommt noch die kleine Sprachbarriere.


    Glaube das Interesse von Ihnen für diesen ''fötzel'' ist nicht so gross. Lieber noch einige Schalldämpfer etc. verkaufen. :winking_face:

    Schade. Die Endtöpfe sehen echt gut aus und kosten einiges weniger als zum Beispiel Akra.

  • ...eine Anleitung von etwas ähnlichem runterladen, search/replace, ausdrucken.
    Hätte noch nie gehört, das eine gefälschte Anleitung strafbar wäre. Hoffe nicht. Wenn doch, Vorschlag bitte vergessen!

    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl

  • Schade. Die Endtöpfe sehen echt gut aus und kosten einiges weniger als zum Beispiel Akra.

    Wahrscheinlich aus minderwertigem Material gebaut, dass die schon 5000 Km später krachen wie Sau und Du haftbar gemacht wirst, scheissegal ob legal :winking_face:

    Und dann ist da noch die Geschichte, dass die gegenüber der Serienanlage irgendwo einen Leistungsknick haben.

    Si vis pacem para bellum

  • Wahrscheinlich aus minderwertigem Material gebaut, dass die schon 5000 Km später krachen wie Sau und Du haftbar gemacht wirst, scheissegal ob legal :winking_face:

    Und dann ist da noch die Geschichte, dass die gegenüber der Serienanlage irgendwo einen Leistungsknick haben.

    Vermutungen oder Facts? Hab bis jetzt von Bekannten und im Netz nur gutes gehört.

    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl

  • ...eine Anleitung von etwas ähnlichem runterladen, search/replace, ausdrucken.
    Hätte noch nie gehört, das eine gefälschte Anleitung strafbar wäre. Hoffe nicht. Wenn doch, Vorschlag bitte vergessen!

    Die Verwendung einer gefälschten Anleitung zwecks Erreichen einer ansonsten unmöglichen Bewilligung ist strafbar.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Vermutungen oder Facts?

    Diesbezüglich Vermutungen, basierend aber auf eigen besessenen 2 Leonvince auf meiner alten R1 RN19.

    Sollte die ausgerechnet bei SC anders sein. Ich weiss dass die Akra nicht, bzw. nur in geringem Ausmass lauter wird, wie die Serienanlage.

    Si vis pacem para bellum

  • ...eine Anleitung von etwas ähnlichem runterladen, search/replace, ausdrucken.
    Hätte noch nie gehört, das eine gefälschte Anleitung strafbar wäre. Hoffe nicht. Wenn doch, Vorschlag bitte vergessen!

    Also vermutlich wäre das keine Urkundenfälschung, da die Bedienungsanleitung, im Gegensatz zur ABE / Gutachten / etc. ja selbst keine Urkunde ist. Evtl. müsste jemand mit Kenntnissen der Juristerei noch genauer erläutern, ob die Anleitung als Teil der Zulassungsvoraussetzung vor dem Gesetz nicht doch als Teil einer Urkunde gewertet würde. However, zumindest eine Täuschung würde in meinen Augen vorliegen. Und wie Langtourer bereits geschrieben hat, ist auch dies eine Straftat.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Eine Anleitung für eine andere Anlage vorzulegen, das würde ich sein lassen. Als Urkundenfälschung kann man das kaum bezeichnen, da ja keine Urkunde geändert und verfälscht wird. Aber Täuschung liegt sicher vor.


    Ich kann mich nur wiederholen, beim Verkäufer vorstellig werden und die Anleitung einfordern. Es handelt sich hier um einen Rechtsmangel,

    wenn die Anleitung fehlt. Der Verkäufer erweckt den Anschein, dass die Anlage zum Strassenverkehr zugelassen sei. Aber ohne die Anleitung geht das nicht.

    Also Einfordern, dass die Anleitung innert einer Frist von zB 14 Tagen geliefert wird ansonsten vom Verkauf zurückgetreten wird, sprich Rücksendung der Anlage gegen Erstattung des Kaufpreises!

    Von einem Vorführen mit Originalanlage und danach umrüsten auf die nicht zugelassene Anlage rate ich ab.

  • Ich kann mich nur wiederholen, beim Verkäufer vorstellig werden und die Anleitung einfordern. Es handelt sich hier um einen Rechtsmangel, wenn die Anleitung fehlt.

    Wenn ich den Thread richtig interpretiere, dann wurde der Schalldämpfer ja bereits vor längerer Zeit gekauft. Wenn ich nicht irre, hat man für Mängel in Kaufverträgen eine Verjährungsfrist von 2 Jahren. Liegt der Kauf also bereits länger zurück denke ich, dass es relativ schwierig sein wird, den Kaufvertrag noch rückgängig zu machen.


    Man müsste evtl. mal bei der MFK genau abklären, in welcher Form die "Anleitung" sein müsste. Evlt. reicht eine Explosionszeichnung, auf welcher alle Teile benannt sind? Die Frage ist halt, ob der Hersteller bei einem Slip-On Schalldämpfer eine Anleitung zur Verfügung hat. Meist ist die Installation ja relativ einleuchtend und entsprechend des originalen Dämpfers...

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Art. 252 Abs. 1 StGB:


    Wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern,

    Ausweisschriften, Zeugnisse, Bescheinigungen fälscht oder verfälscht,

    eine Schrift dieser Art zur Täuschung gebraucht,

    echte, nicht für ihn bestimmte Schriften dieser Art zur Täuschung missbraucht,

    wird mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


    Kann natürlich sein, dass die Gerichte es anders interpretieren.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Also vermutlich wäre das keine Urkundenfälschung, da die Bedienungsanleitung, im Gegensatz zur ABE / Gutachten / etc. ja selbst keine Urkunde ist.

    Die Juristen sagen, dass eine Urkunde ein Schriftstück ist, welches zum Beweis einer bestimmten Tatsachen bestimmt oder geeignet ist. Das 📜 Schriftstück muss nicht per se eine Urkunde sein, sonder kann auch erst durch dessen Verwendung, d.H. durch den Beweis einer Tatsache, zu einer Urkunde werden.


    Zum Beispiel ist eine Rechnung keine Urkunde (anders eine Quittung) . Reicht man eine Rechnung jedoch mit der Steuererklärumg ein um einen Abzug geltend zu machen, so wird sie zu einer Urkunde.


    Hat man eine Rechnung verhünert, sollte man die Rechnung also nicht einfach nachmachen. Besser ist ein sogenannter Eigenbeleg, aus dem klar Hervorgeht, dass man selbst der Urheber ist.


    Hier in unserem Fall wird die Tatsache, wie die Auspuffanlage nach Herstellervorschriften eingebaut werden muss und dass es die Anleitung ist, welcher der Hersteller/Importeur mit dem Auspuff mitgeliefert oder zur Verfügung gestellt hat, gegenüber dem Strassenverkehrsamt bewiesen.


    Man könnte Versuch, analog zum Eigenbeleg, eine klar deklarierte Eigenanleitung erstellen.


    Himmeltraurig ist ja, dass es (noch) keine zentrale Datenbank gibt, wo die Behörden und auch Kunden, einfach die relevanten Dokumente eines zugelassen Zubehörbauteils einsehen können. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass die EU und auch die UNECE sowas planen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Das Datum auf der Garantie muss ja nicht das Kaufdatum sein. Zudem handelt es sich aus Sicht des Käufers um einen verdeckten Mangel, da könnten allenfalls noch zusätzliche Fristen gelten. (5 oder gar 10 Jahre ab Kaufdatum). Auch könnte hier von einer Täuschung durch den Verkäufer ausgegangen werden, dann haben wir 10 Jahre Verjährungsfrist seit Kauf resp. ein Jahr ab Entdeckung des Mangels.


    Aber da soll sich der TO dazu äussern, ob er überhaupt den rechtlichen Weg beschreiten will.

  • Schade. Die Endtöpfe sehen echt gut aus und kosten einiges weniger als zum Beispiel Akra.

    Wahrscheinlich aus minderwertigem Material gebaut, dass die schon 5000 Km später krachen wie Sau und Du haftbar gemacht wirst, scheissegal ob legal :winking_face:

    Und dann ist da noch die Geschichte, dass die gegenüber der Serienanlage irgendwo einen Leistungsknick haben.

    Bin dank Euch/Dir ja mehr oder minder davon weggekommen andere Töpfe zu wollen. Ausserdem sieht die Serienanlage eh schon saugut aus. Und unter gewissen Bedingungen braucht man echt nicht (noch) mehr „Sound“!

  • Bin dank Euch/Dir ja mehr oder minder davon weggekommen andere Töpfe zu wollen. Ausserdem sieht die Serienanlage eh schon saugut aus. Und unter gewissen Bedingungen braucht man echt nicht (noch) mehr „Sound“!

    Wie gesagt, bin ja nicht der totale Verfechter von Third Party Anlagen, nur das etliche von denen nach ein paar 1000 Km die Anforderungen nicht mehr erfüllen.


    Ganz gaaanz kriegsentscheidend ist ja wie laut Du Dein Motorrad bewegst :winking_face:

    Si vis pacem para bellum