Bremshebel mit "nur" ABE

  • Hi,

    Seit einigen Tagen muss ich mich mit dem leidigen Thema befassen --> Bremshebel, Abnahme/Eintragung, ABE

    Beim Internet durchforschen ergibt das eine reine Verwirrung ohne wirklichen einheitlichen funktionierenden Lösungsweg.


    Anfang Woche erhielt ich einen Brief vom Strassenverkehrsamt für die periodische Fahrzeugprüfung, Ende Oktober

    Da ich schon seit März auf die Aufforderung gewartet hatte, um die Eintragung des Bremshebels zu kombinieren, habe ich gleich ein Mail an das Strassenverkehrsamt in Bern gemacht. Mit der Anfrage um beide Sachen kombinieren zu können.
    Zur Anfrage habe ich gleich die ABE beigefügt, welche zu den Bremshebeln (wie auch Kupplungshebeln) verfügbar ist. (Lege diese auch hierbei)

    Da schon im Vorfeld im Freundeskreis verschiedene Meinungen zu diesem Thema vorhanden sind.

    Die Produkte hatte ich bei MOTEA in Deutschland bezogen.


    Vom Strassenverkehrsamt erhielt ich folgende Antwort:

    "Guten Tag


    Die ABE reicht für eine Prüfung des Bremshebels leider nicht aus.

    Gemäss ASA Richtlinie 2b muss für diese Prüfung eine Bauteileherstellergarantie beigebracht werden.


    Wenn der Hersteller diese ABE stempelt und der Unterzeichnungsberechtigte diese siegniert, kann man diese akzeptieren.


    Sie müssen sich mit einem Importeur dieser Bauteile in der Schweiz Kontakt aufnehmen, um diese Herstellergarantie zu erhalten.

    Ich sende Ihnen den Link zu der ASA Richtlinie zu, dann könne Sie sich selber in dieser Informieren.


    Abändern und Umbauen von Motorrädern (asa.ch)"



    Anschliessend kontaktierte ich direkt MOTEA. Da ich die Teile auch direkt beim Hersteller in Deutschland bezogen habe. Diese haben auch keine Zweigstelle in der Schweiz oder einen Importeur.

    Von denen erhalte ich folgende Antwort:

    "Hallo,


    für das angefragte Modell gibt es leider nicht die Möglichkeit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu liefern.

    Um die Vorraussetzungen für einen legalen Betrieb in der Schweiz bzw. Ihrem Kanton zu prüfen, empfehlen wir Ihnen das für Sie zuständige Strassenverkehrsamt zu kontaktieren. Bitte berücksichtigen Sie eventuelle Kosten vor der Bestellung.

    Hier gelangen Sie zu Ihrem Strassenverkehrsamt in der Schweiz: https://www.strassenverkehrsaemter.ch/

    Da wir selbst nicht als Impoteur in der Schweiz vetreten sind, können wir Ihnen keine grundsätzlich gültige Bescheinigung zur Verfügung stellen. Die mitgelieferte ABE ist nur innerhalb Deutschland gültig.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!"



    Durch das Suchen im Internet bin ich auf verschiedene Forumsbeiträge hier auf dem Forum gestossen. Da einige schon einige Jahre her sind, würde mich interessieren ob es hierzu neuere Informationen oder Erkenntnisse gibt diesbezüglich.
    Oder jemand mit dem Strassenverkehrsamt in Bern genauere aktuelle Erfahrungen zum Vorgehen hat.

    Da die Meinungen und Erfahrungen doch komplett auseinander gehen. Auch direkt in Verbindung mit dem Strassenverkehrsamt in Bern.


    Für Infos & Hilfe bedanke ich mich schon mal.


    abe-91663.pdf

  • Abändern und Umbauen von Motorrädern


    Ziffer 4.1.5.2 lit. E


    Daran halten sich alle Strassenverkehrsämter. Die Auskunft aus Bern ist somit richtig. Abgesehen davon sitzen sie ohnehin am längeren Hebel.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Ich widerspreche Dir lieber LT. Lies mal auf Seite 14 den Satz vor 3.3. und dann schaue in der Tabelle 3.2 auf welcher Stufe die ABE und auf welcher Stufe die Herstellergarantie (a.k.a Eignungserklärung) stehen.


    Ich schreibe mal am ASTRA ein e-mail.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ok, ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil ... na, dann streitet mal schön mit dem Strassenverkehrsamt. Kann dann aber sein, dass der Bremshebel in Gold aufzuwiegen ist.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Wichtig immer Markenware und kein Cina Import aus alibaba oder so d.h. Rizoma, gesamte Brembopumpen... kostet mehr aber daführ werden diese mit ABE/EG und KBA Nummer geliefert....

  • Ich widerspreche Dir lieber LT. Lies mal auf Seite 14 den Satz vor 3.3. und dann schaue in der Tabelle 3.2 auf welcher Stufe die ABE und auf welcher Stufe die Herstellergarantie (a.k.a Eignungserklärung) stehen.


    Ich schreibe mal am ASTRA ein e-mail.

    Guten Morgen


    Sind hierzu in der Zwischenzeit schon Infos oder Neuigkeiten vorhanden?

    Danke und einen guten Wochenstart.

  • Ja einen ganzen Roman wurde mir geschikt:


    tld;dr; wenn die vom StVA nicht wollen, dann kann das ASTRA auch nicht weiterhelfen;


    Besten Dank für Ihre Anfrage. Unser Amt führt keine Prüfungen von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen durch. Die Beurteilung, ob ein Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, obliegt im Einzelfall den kantonalen Zulassungsstellen (Strassenverkehrsamt / Motorfahrzeugkontrolle). Grundsätzlich äussert sich das ASTRA nicht abschliessend zu konkreten Sachverhalten, wenn die Vollzugszuständigkeit und damit auch die Sachverhaltsfeststellung bei einer anderen Stelle liegt. Dementsprechend sind wir als Bundesbehörde weder befugt noch gehört es zu unseren Aufgaben, zu konkreten Einzelfällen Stellung zu nehmen, in laufende Verfahren einzugreifen oder solche zu kommentieren. Insoweit ist es uns nicht möglich, eine Beurteilung Ihres Einzelfalls vorzunehmen. Das ASTRA ist nicht die Beschwerdestelle oder Aufsichtsinstanz der Strassenverkehrsämter und hat in solchen Fällen auch keine Entscheidungsbefugnis. Wenn Sie mit dem Entscheid des Strassenverkehrsamtes nicht zufrieden sind, steht Ihnen der ordentliche Beschwerdeweg offen. Erfahrungsgemäss ist eine Diskussion mit den Verkehrsexperten jedoch am zielführendsten.


    Für konkrete Fragen zu den Prüferfordernissen für Ihr Fahrzeug wenden Sie sich daher bitte nochmals an das zuständige Strassenverkehrsamt. Falls sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Vorschriften für die kantonale Zulassungsbehörde Fragen ergeben sollten, sind wir jedoch gerne bereit, diese direkt mit ihr zu erörtern.


    Zur Anerkennung von ausländischen Unterlagen in der Schweiz können wir Ihnen Folgendes mitteilen:


    Soweit harmonisierte europäische Vorschriften für Strassenfahrzeuge bestehen, entsprechen die schweizerischen Vorschriften schon seit vielen Jahren grundsätzlich denjenigen der EU. Die EU kennt jedoch keine harmonisierten Vorschriften über das Umbauen und Abändern von Fahrzeugen. Aus diesem Grund verfährt jedes Land nach seinen eigenen Regeln. Die massgebenden schweizerischen Vorschriften zu Bau und Ausrüstung von Strassenfahrzeugen finden Sie in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41).


    Für die Zulassung von Motorfahrzeugen bzw. für die Beurteilung von umgebauten Fahrzeugen werden u. a. Genehmigungen anerkannt, die von ausländischen Staaten nach nationalem oder internationalem Recht erteilt wurden, das in Anhang 2 der VTS aufgeführt ist oder den schweizerischen Vorschriften mindestens gleichwertig ist; der Antragsteller oder die Antragstellerin hat in diesem Fall den Nachweis der Gleichwertigkeit zu erbringen (Art. 30 Abs. 1 Bst. d VTS).


    Eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) ist eine nationale deutsche Genehmigung. Diese und andere nationale Genehmigungen werden - neben den internationalen Genehmigungen - für die Zulassung anerkannt, wenn sie auf Vorschriften basieren, die den schweizerischen gleichwertig sind. Der Antragsteller hat den entsprechenden Nachweis zu erbringen.


    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.

    Freundliche Grüsse

    D.J.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Würde ich jetzt als Novelle bezeichnen ... aber sicher ist sicher :popcorn:

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Vielen Dank für deine Bemühungen und deine Anfrage beim ASTRA.


    ....Nun, viel schlauer bin ICH jetzt auf jedenfall nicht wirklich geworden.
    Ausser das, dass Strassenverkehrsamt schlussendlich selber entscheidet. *think*

  • Hatte vor ein par Jahren das gleiche Problem mit dem Bremshebel. Mit einer nachträglichen ABE beim Strassenverkehrsamt ohne Probleme gestattet. Übrigends: Den Kupplungshebel interessiert keinen das ABE.

    Weil: Bremshebel geht auf Sicherheit. (Bruch)

    Kupplungshebel nicht.


    gardy64

  • F3RN1 In der ABE habe ich gesehen, dass Motea der HErsteller des Bremshebels sein soll. Verlangt wird ja eine Eignungserklärung vom Hersteller. Angehängt habe ich eine solche Eignungserklärung, die Motea nun auf ihrem Briefpapier ausstellen sollte und Dir das von ihnen unterschriebene Original zusenden sollten.


    Ich habe, allerdings schon vor vielen Jahren für Wave-Bremsscheiben so etwas benötigt. Ich habe damals von einem Händler in der Schweiz so etwas ähnliches erhalten. Die angehängte Vorlage habe ich von einem deutschen Verkäufer für ein anderes Teil erhalten, das ich aber noch nicht montierte.


    Hintergrund der Eignungserklärung ist, dass damit die HAftungsfrage, wenn das TEil nicht hält, geklärt sein sollte, so zumindest die Auskunft des damaligen Prüfexperten.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg.


    Gruss Lüku

  • Hatte vor ein par Jahren das gleiche Problem mit dem Bremshebel. Mit einer nachträglichen ABE beim Strassenverkehrsamt ohne Probleme gestattet. Übrigends: Den Kupplungshebel interessiert keinen das ABE.

    Weil: Bremshebel geht auf Sicherheit. (Bruch)

    Kupplungshebel nicht.


    gardy64

    Guten Morgen gardy64
    Genau dies ist ja, was die ganze Situation und vorgehen soo mühsam macht. Bei 50% geht garnichts & bei den anderen 50% klappte es ohne Probleme nur mit einer ABE.
    Ich hatte in der Zwischenzeit schon wieder E-Mail Kontakt mit dem Strassenverkehrsamt in Bern. Welchem ich diese genaue Sachlage nochmals geschildert habe und mein bisheriges vorgehen.
    Es war ja klar, dass dieser mir im Mail wiedersprach und darauf hinweiste was in den Richtlinien 2b steht. Das dies nur so funktioniert Schweizweit! Möchte dem Sachbearbeiter ja absolut nicht zu nahe treten, er macht ja schlicht seinen Job. Aber dies zeigt mal wieder wie die Sachen laufen. Er ist der Theoretiker im Büro, der nach Formular und geschriebenem Arbeitet. Die Praxis auf der "Baustelle" sieht halt dann sehr oft anders aus!!

    Er verwies mich dann zu DTC oder Fakt.

    DTC habe ich dann gestern mal angeschrieben. (Da der Tel. Dienst 2.-/min. zieht)
    Mail kam innert einer Stunde beantwortet zurück. Aber nur mit Dank zur Anfrage und ich solle doch anrufen, damit mir dies erklärt werden kann!!! (Ganz mein Humor *rofl* )



    Guten Morgen Lüku

    Vielen Dank für deine Vorlage und die Schilderung. Dies ist auch sehr spannend. Da MOTEA bei mir absolut auf nichts eingehen wollte (konnte).

    Ich habe jetzt nochmals per Mail versucht die Sachlage bei MOTEA zu schildern. Mit deinen Angaben.
    Mal sehen was sie mir darauf antworten. Erwarte aber nicht viel davon zu erhalten.

  • Was für Probleme in Schweiz geht es Hauptsächlich um Haftung so steht doch Import muss Schweizer Stattbürger sein.Und die ABE kanst vergessen und die Schweizer Behörden können Lesen Motea usw ist kein Hersteller.Das mit ABE ist verarsche gibt keine EU Einzel Richliene Brems Kupplungshebel.Da steht immer Gutachten nach § .. und der ist Importeur China und genau genommen ist das nicht EU konform EU 168/2013 muss Herstellung nach Qualität Herstellung überwacht nachweis das ist durch ABE nicht erbracht das ist alle Verarche und nicht CH wie EU rechts konform.

    Wenn Hersteller in Schweiz oder EU Italien dann geht doch auch.