Hallo allerseits
Ich habe den A1 Führerausweis und werde irgendeinmal den Lernfahrerausweis für die schönen 35kw Maschinen beantragen. Ich habe die Grundkurse bereits besucht und gehört, dass man den nur ein mal machen muss. Das gleiche gilt für den VKU. Man muss also lediglich nur noch die Prüfung machen. Meine Frage jetzt: Im Beantragungsformular für den Lernfahrerausweis muss man auch noch die Untersuchung von Augenarzt und dann noch den Nothelferkurs mitgeben. Der Bericht vom Augenarzt ist aber meines Wissens nach 2 Jahre gültig, was bedeutet, dass er noch gültig wäre, wenn ich ihn beantrage. Der Nothelferkurs ist 4 Jahre und die Kurse sind für immer gültig. Müsste ich die dann beim Formular auch nochmal den Nothelferkurs und weiteres angeben und nochmal zum Augenarzt gehen, oder ist alles dann einfach im System eingetragen, da ich bereits vorhin einen Führerschein besass, und ich muss nichts erneut abgeben und könnte (theoretisch gesehen) direkt zur Prüfung nachdem ich den Lernfahrerausweis beantragt und erhalten habe?