Lernfahrerausweis beantragen, Kurse und weiteres aber schon gemacht

  • Hallo allerseits

    Ich habe den A1 Führerausweis und werde irgendeinmal den Lernfahrerausweis für die schönen 35kw Maschinen beantragen. Ich habe die Grundkurse bereits besucht und gehört, dass man den nur ein mal machen muss. Das gleiche gilt für den VKU. Man muss also lediglich nur noch die Prüfung machen. Meine Frage jetzt: Im Beantragungsformular für den Lernfahrerausweis muss man auch noch die Untersuchung von Augenarzt und dann noch den Nothelferkurs mitgeben. Der Bericht vom Augenarzt ist aber meines Wissens nach 2 Jahre gültig, was bedeutet, dass er noch gültig wäre, wenn ich ihn beantrage. Der Nothelferkurs ist 4 Jahre und die Kurse sind für immer gültig. Müsste ich die dann beim Formular auch nochmal den Nothelferkurs und weiteres angeben und nochmal zum Augenarzt gehen, oder ist alles dann einfach im System eingetragen, da ich bereits vorhin einen Führerschein besass, und ich muss nichts erneut abgeben und könnte (theoretisch gesehen) direkt zur Prüfung nachdem ich den Lernfahrerausweis beantragt und erhalten habe?

  • Hallo allerseits

    Ich habe den A1 Führerausweis und werde irgendeinmal den Lernfahrerausweis für die schönen 35kw Maschinen beantragen. Ich habe die Grundkurse bereits besucht und gehört, dass man den nur ein mal machen muss. Das gleiche gilt für den VKU. Man muss also lediglich nur noch die Prüfung machen. Meine Frage jetzt: Im Beantragungsformular für den Lernfahrerausweis muss man auch noch die Untersuchung von Augenarzt und dann noch den Nothelferkurs mitgeben. Der Bericht vom Augenarzt ist aber meines Wissens nach 2 Jahre gültig, was bedeutet, dass er noch gültig wäre, wenn ich ihn beantrage. Der Nothelferkurs ist 4 Jahre und die Kurse sind für immer gültig. Müsste ich die dann beim Formular auch nochmal den Nothelferkurs und weiteres angeben und nochmal zum Augenarzt gehen, oder ist alles dann einfach im System eingetragen, da ich bereits vorhin einen Führerschein besass, und ich muss nichts erneut abgeben und könnte (theoretisch gesehen) direkt zur Prüfung nachdem ich den Lernfahrerausweis beantragt und erhalten habe?

    Hey

    Den VKU, Theorieprüfung und Grundkurs musst du nur 1x machen (insofern du die 12 Stunden Grundkurs besucht hast und nicht nur die 8 wie es früher war - Sonst musst du diese 4 Stunden noch nachholen).


    Soweit mir ist, ist der Nothelferkurs und der Sehtest hinterlegt sein (da du auch nur beim erstmaligen beantragen des Brief persönlich vorbeibringen musst). Der Niederlassungsausweis sollte aber noch eingereicht werden, falls dieser sich geändert hat.

  • Meine Frau musste (18 Jahre nach der ersten Prüfung - 125er) nur die A Prüfung machen. Keine VKU, keine Kurse, keinen Nothelfer. Den A- hat sie mit dem Wechsel vom Blauen Schein auf die Kreditkarte geschenkt bekommen. Den Sehtest musste sie aber nochmals machen.

  • Nur als Ergänzung, den Sehtest für den Lernfahrausweis kann auch jeder Augenoptiker durchführen. Selbst wenn du den Sehtest nochmals einreichen müsstest, könntest du einfach bei einem Augenoptiker nachfragen. Unterlagen mitbringen und gemäss meiner Erfahrung kann er sofort durchgeführt werden. Du sparst dir also den Augenarzt. Aber soweit ich weiss, brauchst du keinen neuen Sehtest, wenn der alte noch nicht 2 Jahre alt ist.


    Als ich rund 20 Jahre nach der Autoprüfung noch den Lernfahrausweis für das Motorrad löste, hat niemand nach Theorie, VKU und Nothelfer gefragt, da das mit dem bestehenden Ausweis vorhanden war. Nur Sehtest und Grundkurs musste ich noch machen.