Hallo zusammen
Ich bin zurzeit auf der suche nach einer Yamaha R6 und komme nicht weiter bei der neuen Regelung das man Motorräder mit über 70kw nicht drosseln darf.
Das Strassenverkehrsamt meinte dass dabei die erste Inverkehrsetzung vor dem 31. Dezember 2017 erfolgen musste dass man das Motorrad noch drosseln darf wenn es eine offene Leistung von über 70kw aufweist jedoch bin ich schon auf einige Inserate gestossen z.B eine Yamaha R6 mit 2019 Erstzulassung die gedrosselt war.
Was Zählt nun das Baujahr, die Inverkehrsetzung oder doch was anderes?
Vielen Dank im Voraus!
Gruss