Falsche Kategorie eingetragen bekommen?

  • Hallo zusammen!


    Habe eine Frage bezüglich Führerscheinkategorie.
    Ein Freund von mir hat wegen mir angefangen Döff zu fahren etc.
    Er hat den Lernfahrausweis A limitiert beantragt und hat nun beide Prüfungen bestanden.


    Nun hat er aber einen A unlimitiert (also ohne "25kW" Zeichen wie bei mir) Führerschein nach Hause bekommen!
    Jetzt macht er sich gerade dran sein Motorrad auf zu machen..
    Nur: Nach meinem Wissen sollte er auch A limitiert haben, da er 23 ist und ausser seit knapp 5 Jahren B und A1 keine andere Kategorie hatte!


    Hat er nun Glück gehabt und die haben da einen Fehler gemacht und er kann sorglos offen rumfahren.. oder fährt er da "ohne Führerschein" sobald er sein Döff aufmacht? (Er lässt es ja auch offen eintragen etc. weil er sich sicher ist den offenen Führerschein zu haben..)


    Danke und freundliche Grüsse!

  • Also, normaler Weise sollte er wirklich A beschränkt haben. weil erst wenn er das hat kann er A bekommen und auch nur dann wenn er mind. 2 Jahre klaglos gefachen ist (unter 25) und dann erst kann er Prüfungslos den A unbeschränkt beantragen (ohne Prüfung).


    Nachzulesen: ausweise.ch

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Würde dies direkt mit dem zuständigen StVA abklären, könnte sehr blöde enden.....

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Hier steht eigentlich alles drin: http://www.smfv.ch/Ausweise%20Merkblatt.html


    Und somit ist klar, dass irgendwo "der Wurm" drin ist. Entweder ist der Kollege halt doch schon 25 oder hat nicht A1 sondern bereits A beschränkt gehabt (oder Du hast falsch geschaut und im Ausweis ist doch irgendwo vermerkt, dass er beschränkt ist) - oder das Strassenverkehrsamt hat effektiv einen Fehler gemacht (wobei ich persönlich das kaum glauben kann, denn die Daten sind alle im System hinterlegt und sollten einen Ausdruck eines falschen Ausweises eigentlich unmöglich machen).


    Bei "einfachen" Überprüfungen sollte das keine Probleme geben, dann wird nur kurz auf den Ausweis geschaut - und wenn dort A offen drauf ist, dann hat sich die Sache erledigt. Bei einer vertieften Kontrolle aber (z.B. Verzeigung wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitung) wird der Ausweis überprüft (Daten können vom Polizeiwagen abgefragt werden) - und dann kann das ganz schön ins Auge gehen, wenn dort was anderes hinterlegt wäre (wobei: wenn der Computer den Ausweis so ausspuckt, dann wäre es ziemlich unlogisch, wenn diese Daten nicht auch im Computer drin wären).


    Mal kurz nachfragen ist sicher die vernünftigste Lösung um sicher zu sein, denn Fahren mit einem "falschen" Ausweis ist nicht wirklich witzig und falls das Fahrzeug auch noch offen ist, kommt noch führen eines Fahrzeuges ohne entsprechende Fahrerlaubnis dazu - was zumindest bei einem Unfall seitens Versicherung zu unangenehmen Nebenwirkungen kommen kann...


    Marc

  • Glückspilz..
    Nichts anmerken lassen und nicht nachfragen, wenn der ausweis offen zugestellt wurde, ist dieser auch als solcher im system gespeichert. Also wird er kaum irgendwelche probleme bekommen... :!: N

    Live is a Race - Büse
    "s'Läbe muesch läbig läbe" - häsl

  • Danke allen für die Antworten!
    Eben, dachte hätte vielleicht was übersehen, aber es ist nicht so..
    Das mit Unwissenheit schützt nicht vor Strafe stimmt halt auch, darum würde ich ihn gerne warnen.


    Glückspilz..
    Nichts anmerken lassen und nicht nachfragen, wenn der ausweis offen zugestellt wurde, ist dieser auch als solcher im system gespeichert. Also wird er kaum irgendwelche probleme bekommen... :!: N

    Ja ist er wirklich, der fängt nach mir an und kann von mir offen fahren!
    Nur, denkst Du wirklich, dass im Falle einer "tieferen" Kontrolle wegen groberem Vergehen oder Unfall sie nicht auch darauf kommen, dass er eigentlich nicht offen fahren dürfte? Was würde dann passieren, ich meine, die Schuld daran liegt ja ganz klar bei ihnen, obwohl er als guter Bürger das (glaube ich) angeben müsste..

  • Sorry Kinder aber seit ihr noch ganz bei Trost?...



    Er hat den Falschen Ausweis sofort aufs STVA damit da gibt es keine Diskussion auch wenn es noch so verlockend klingt. Ja ich war auch mal Jung bzw. bin es immer noch und ich versteht natürlich das es sehr sehr verlockend ist da einfach die Schnauze zu halten und nix zu sagen.


    Es lohnt sich aber nicht stellt euch vor ihr habt nen Unfall ob verschuldet oder nicht und dann passiert Gott bewahre was schlimmes jemand Stirbt oder wird zum Krüppel. Dann bemerkt man ihr habt den falschen Ausweis bekommen! Uiiii :whistling: Dann zahlt ihr eurer Leben lang... das wären mir die zwei Jahre die man einspart mit dem Falschen Ausweis nicht wert.


    Nun schlussendlich muss dies jeder selber wissen und wir hier im Forum koennen nur Tipps geben.


    Ich empfehle es auf gar keinen Fall nichts zu sagen!


    just my 20cents.






    ps. Der längste Beitrag seit langem :grinning_squinting_face:

  • ich halte es gleich wie Server! in der schweiz läuft es halt zum glück noch so, dass der bürger seine pflichten auch selber warnehmen muss, auch wenn das jetzt vom STVA falsch ausgefüllt wurde, bei einem schlimmen unfall rollen dort auf jedenfall keine köpfe. dänn im vku lernt man ja auch was man darf und was nicht, also weiss man, dass es verboten ist.


    SERVER, stimmt, soviel hast du schon lang nicht mehr geschrieben!! :grinning_squinting_face:

  • Sali


    Wer rechnen kann ist klar im Vorteil! Jeder halbwegs gute Polizist wird kurz durchrechnen wie alt du gerade bist und dann mal schauen ob du Auflagen hast. In deinem Fall: 921. Somit "häts" dich.


    Der Eintrag ist grundsätzlich im StvA falsch abgespeichert. Möchte jedoch ein findiger Polizist genäueres Wissen, ist im Ripol (EJPD) der genaue Eintrag verzeichnet! (Das System rechnet direkt vom Prüfungsdatum 2 Jahre) Somit läufst du allenfalls Gefahr, dass es erkannt wird. Diese Abklärung wird jedoch bei einer normalen Kontrolle grundsätzlich nicht der Fall sein, da es zu Zeitaufwendig ist (die meisten zu faul dafür sind).


    Somit gilt: Gebüst wird nur wer von einem Polizisten angehalten wird, der weiss was er tut resp. tun muss ;D


    (Ich fahre au so umenand und bin au scho kontrolliert worde. Who cares.)


    Grüsse

    Be faster!