Salut liebe schweizer Motorradfans!
Ich habe den gesamten gestrigen Nachmittag im Internet verbracht, um herauszufinden, ob es möglich ist, ein gedrosseltes Motorrad aus Deutschland zu importieren und hier zu immatrikulieren.
Ich bin bereits auf einige Informationen und Erfahrungen gestossen, die aber nicht komplett meinen Fall beschreiben, daher beschreibe ich ihn erstmal:
Ich will eine 600er Supersportler (Yamaha YZF-R6, Suzuki GSX-R 600, Honda CBR 600RR, Kawasaki ZX-6R) aus Deutschland importieren und hier immatrikulieren. Soweit ist die Sache einfach: Es braucht das COC-Papier, Zulassungsbescheinigung 1 und 2, sowie die Papiere, die der Zoll beim Import ausgestellt hat.
Meine Unklarheit bezieht sich nun allerdings auf die 25 kW-Drossel: Sie (vermutlich Alphatechnik) wird in Deutschland eingebaut und in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Möglicherweise - da es sich um ein Neufahrzeug handelt - sogar bei der ersten Zulassung in Deutschland. Ich kann daher auch einen Prüfungsbericht des TÜV vorlegen.
Die simple Frage ist daher: Akzeptieren die schweizer Behörden ein solches Motorrad, oder ist in jedem Fall irgendeine kostenintensive Operation (Einzelabnahme etc.) nötig?
Ich habe bereits herausgefunden, dass die Leistung eines importierten Fahrzeugs nach seiner 1. Inverkehrssetzung in der Schweiz nicht herabgesetzt werden darf:
ZitatAlles anzeigenIn der Schweiz unterscheidet
sich die Rechtslage bezüglich den 25kW Umrüstungen von anderen Ländern.
In der Schweiz darf nach der erstmaligen Zulassung die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit nicht herabgesetzt werden (die Folge wenn ein
Motorrad gedrosselt wird), ausser das Fahrzeug wird an eine bestehende
(schweizerische) Typengenehmigung angepasst. Aus diesem Grund können wir, bei im Verkehr stehenden Importfahrzeugen, keine Leistungsänderungen auf 25kW vornehmen.Wenn
Sie ein im Verkehr stehendes, gedrosseltes Fahrzeug importieren wollen,
muss das in den ausländischen Fahrzeugdokumenten amtlich eingetragen
sein. Diese amtliche Eintragung wird übernommen, jedoch entsprechen
diese Fahrzeuge nicht mehr dem COC. Das vorhandene COC wird bedingt als
Datenbestätigung gebraucht.
Dann habe ich in einem anderen Forum diese Aussage bzg. Drossel gefunden:
ZitatAlles anzeigen[Blockierte Grafik: http://www.mototreff.ch/forum/images/misc/quote_icon.png] Zitat von infinity
[Blockierte Grafik: http://www.mototreff.ch/forum/images/buttons/viewpost-right.png]
Hi Novi
Die Drosselung aus DE wirst du nicht durch die MFK-Kontrolle bringen.
Also bei mir gieng das ohne Probleme, mein Motorrad habe ich ja
aus Deutschland, es wurde dort auch gleich gedrosselt, das einzige was
ich vorzeigen musste war ein tÜV bericht, und der Experte fuhr eine
Runde...
Ich hoffe, es gibt hier jemanden, der sich mit der Rechtslage auskennt, oder vielleicht sogar einen, der Erfahrung in meinem Anliegen hat.