E geprüft und nun?

  • Sali zäme


    Ich habe vor mit eine Komplettanlage von Leovince zuzulegen.This
    Diese Anlage ist E geprüft und auf euopäischen Strassen zugelassen. Der Krümmer wie auch der ESD haben beide eine E Nummer.


    Weiss jemand wie genau ich vorgehen muss, um diese in der Schweiz nun fahren zu können? Braucht es ein DTC Gutachten? Weiss jemand wie teuer das ist? Gilt dies dann nur für mein Fahrzeug oder für alle baugleichen Fahrzeuge in der Schweiz?


    Eine Anfrage beim Importeur Tekno Parts ist noch hängig, wobei mir der nette Herr am Telefon einen nicht besonders kompetenten Eindruck machte...


    Danke für eure Antworten


    Gruss

    Be faster!

  • warte doch einfach erst mal die Antwort ab, wenn der Herr es nicht wusste, wird sich ein andere der Sachen annehmen. Ist ja kein 1-Mann-Betrieb :face_with_tongue:


    Wenn sie zugelassen ist, gilt es für alle baugleichen modelle (gleiche Typenscheinnummer), wenn du ein typenschein x hast, musst du schauen, das auf dem stammblatt deine stammnummer notiert ist, sonst ist sie ungültig.


    denk aber dran, bei einer komplettanlage musst du diese nachher abstimmen lassen, sonst macht es keinen sinn :whistling:

  • salut, 1x mehr... :smiling_face:
    es braucht:
    "Bestätigung über EG-Genehmigung" = (gemäss 'erläuterungen und weisungen' betreffend der verordnung über die technischen anforderungen an strassenfahrzeuge (vts) sowie der verordnung über die zulassung von personen und fahrzeuigen zum strassenverkehr (vzv) vom 29.09.1995).
    Darin hat der generalimporteur der auspuffanlage zu bestätigen, dass "die folgend aufgeführten fahrzeuge mit den in unseren EG-genehmigungen bzw. ch-typengenehmigungen aufgeführten fahrzeugen identisch sind".
    Der fackel muss vom generalimporteur datiert und unterschrieben sein.


    aufgeführt sind dann folgendes:
    Originaltüte mit genehmigungsnummer, auspufftyp, fahrzeugtyp, hubraum, nennleistung, motortyp und typenscheinnummer.
    eine eintragung in die fahrzeugpapiere ist nicht notwendig, die bestätigung aber immer mitzuführen und auf verlangen vorzuweisen.


    gruess und schrottfreie saison!

    "Ein Spezialist ist ein Mensch, der von immer weniger immer mehr und vom Ganzen nichts versteht." (Fritz Zwicky)


  • denk aber dran, bei einer komplettanlage musst du diese nachher abstimmen lassen, sonst macht es keinen sinn :whistling:


    Ist das nicht ein relikt aus vergaserzeiten? die einspritzmodelle mit katalysator berechnen ja ständig einspritzmenge, zeitpunkt und weiss der kuckuck was.
    Manche hersteller reden von neuem 'mapping' geänderter motorendaten...
    zudem: ein ch-homologierter zubehörtopf bringt eh nicht die welt. ob ich nun 131.2 ps bei 9456 u/min habe oder 133.4 ps bei 9248 u/min spielt im öffentlichen strassenverkehr keine rolle. mich interessiert da mehr der drehmomentverlauf. möglichst steil ansteigend und ohne löcher... :smiling_face:

    "Ein Spezialist ist ein Mensch, der von immer weniger immer mehr und vom Ganzen nichts versteht." (Fritz Zwicky)

  • Widow mein Freund :grinning_squinting_face: was für eine Frage...... :winking_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Zitat

    "Bestätigung über EG-Genehmigung" = (gemäss 'erläuterungen und weisungen' betreffend der verordnung über die technischen anforderungen an strassenfahrzeuge (vts) sowie der verordnung über die zulassung von personen und fahrzeuigen zum strassenverkehr (vzv) vom 29.09.1995).
    Darin hat der generalimporteur der auspuffanlage zu bestätigen, dass "die folgend aufgeführten fahrzeuge mit den in unseren EG-genehmigungen bzw. ch-typengenehmigungen aufgeführten fahrzeugen identisch sind".
    Der fackel muss vom generalimporteur datiert und unterschrieben sein.


    Es gibt bis dato keine EG-Genehmigung bzw. eine CH Typengenehmigung! Diese Anlage ist E geprüft und auf euopäischen Strassen zugelassen. Somit stellt sich ja die Frage, wie ich diese Genehmigung bekommen und was für Kosten anfallen. Diese Kosten sind dann ja reduzierbar, wenn man sich zusammentut bei baugleichen Modellen.


    Danke für die bisherigen Antworten

    Be faster!

  • Jetzt käme der Trick mit der Gesamtgenehmigungsnummer nebst oder statt der üblichen Typenschein-Nr.... dies kannst du direkt beim StVA abklären.
    Ist eine Gesamtgenehmigungsnummer vorhanden, würde die E-Nr zur Abnahme reichen... ist aber eher die Ausnahme.
    Wurde irgendwo in einem Thread behandelt, müsste ihn suchen.... klärte dies damals beim StVA Winterthur ab.

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  • @ gregor, wenn du eine sauberverlaufende kurve haben willst, kommste umd die abstimmung nicht drum rum, auch bei neuen modellen nicht :winking_face: sprich es braucht ein neues mapping :winking_face: wird ja gerne mit powercommander gemacht (nicht zulässig) :grinning_squinting_face:


    @ widow, e-geprüft, heisst aber nicht, dass die zugelassen ist im eu-gebiet. das heisst, diese anlage braucht eine eninzelabnahme (in DE noch zahlbar) aber in der schweiz wirds dann schön teuer :grinning_squinting_face: was ein DTC kostet, wurde ja schon häufig hier besprochen. :whistling:
    selbst wenn du zwei drei leute findest, wo mitmachen würden, kostet dich der spass dann sicher noch um die 5'000 bis 7'000.- und es ist nicht mal garantiert, ob sie abgenommen wird :winking_face:

  • um es ganz einfach auszudrücken: der CH-Importeur (Lieferant) wird Dir ein CH-Gutachten für die Anlage geben, wenn er ein solches Ausstellen kann. Auf dem Gutachten ist auch aufgeführt ob es reicht dieses mitzufrühren oder ob allenfalls eine "Anbauprüfung" bei der MFK nötig wäre.


    Nur der Importeur kann eine Bestätigung ausfüllen (muss im Original mitgeführt werden, wird auf die einzelne Maschine ausgestellt) - und das natürlich nur, wenn er dazu berechtigt ist (kenne die technischen Details nicht, die Auflagen sind aber recht hoch - KTM hatte da mal grössere Probleme).


    Die E-Nummer selber (auf dem Topf) kannst Du vergessen, die taugt in der Schweiz nichts.


    Das Problem mit den EU-Anlagen ist, dass diese meist die EU-Grenzwerte ausreizen (jeder will mehr Leistung und mehr Ton - und das gibt's kaum bei Einhaltung der Normen welche die Oriiginalanlagen bei der Typenprüfung erreicht haben). Im Unterschied zur EU darf der Wert der Typenbescheinigung in der Schweiz nicht überschritten werden, weshalb viele EU-Anlagen in der EU legal, in der Schweiz aber nicht zulassungsfähig sind.


    A propos Lautstärke: laut(er) ist noch lange nicht schnell - bei den Tests der Nachrüstanlagen fallen viele Nachrüster negativ auf, weil der Drehmomentverlauf löchrig ist - und manchmal werden nicht mal mehr die Leistungswerte der Originalanlagen erreicht. Will man es perfekt haben, kommt man deshalb an einer Prüfstand-Abstimmung (samt programmierbarem Power-Commander oder frei programmierbaren Chips) nicht rum und kann dort auch allfällige Änderungen im Ansaugsystem (anderer Luftfilter, bearbeitete Luftfilterkästen usw.) einfliessen lassen. Solche Abstimmungen sind kostspielig - mit dem Kauf einer Nachrüstanlage ist es deshalb noch lange nicht getan. Die Hersteller geben alles um möglichst perfekte Bikes zu bauen welche überall zulassungsfähig sind, will man legal bleiben, dann halten sich bei sowieso potenten Maschinen Verbesserungen in den Fahrleistungen schwer in Grenzen (bei meinen zugelassenen Slip-On Anlagen war trotz perfekter Abstimmung nix mit Leistungssteigerung, allerdings war mein Ziel vorwiegend Gewicht zu sparen, weil die Maschinen bei Ralllyes wegen der grossen Tanks sowieso bleischwer sind und man um jedes Gramm Gewicht kämpfen muss).


    Musst selber wissen was Du willst - ich würde die Kohle statt in eine Anlage eher in ein Fahrtraining stecken. Macht mehr Laune - und ist vollkommen legal :grinning_squinting_face:


    Marc

  • habe dazumals für meine leovince auch bei teknoparts das gutachten bestellt, leider habe ich es nie gebraucht.


    und für mit dem leo pott auf die mfk brauchst du das beiblatt, den db-killer und eine kat partrone im auspuff.


    ausser du hast den kat nicht im enddämpfer, dann fällt die patrone weg.

  • aber er redet do jo vo de komplettalag, sprich ab zylinder :winking_face:
    und dia kanner allweg eh vergesse :whistling: slip on wird keis problem geh, aber komplettalag :whistling:

  • Bei KTM liefert Akrapovic bei den Sondermodellen die Komplett-Anlage auch gleich ab Werk - an dem alleine wird's nicht liegen.
    Das Problem ist halt eher, dass die Komplettanlagen eben wirklich lauter sind als die Originalen (macht sonst ja gar keinen Sinn) - und somit kann's kritsich werden mit den CH-Zertifikaten bei Nachrüstanlagen.


    Rumrätseln bringt nix, entweder der Importeur kann die Anlage mit CH-Bescheinigung liefern - oder eben nicht. Und selbst dann stellt sich noch die Frage ob man darauf verzichten will oder das Risiko einer eingehenden Kontrolle mit entsprechenden Bussenfolgen eingehen will (die Endurofahrer sind da relativ Schmerzfrei, aber die rasen eben auch nicht tausende von Kilometern auf überwachten Strassen sondern paar hundert Kilometer pro Jahr zwischen abgesperrten Strecken und offenem Gelände wo's eh keinen stört wenn mal ein Grashalm knickt oder ein Sandkorn die Seite der Düne wechselt).


    Marc

  • Ich finds schön, wie sich hier wieder VTS Spezialisten zu Wort melden... Anlage erlaubt.


    Kann geclosed werden danke!

    Be faster!