Rechts überholen

  • :haha:


    Bei mir läuft es (fast) immer flüssig.


    Und sonst? :beaengstigend:


    Ehm... Too much information! :muaha:

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol:


  • Olles Ferkel! :hust:


    Es geht um Verkehr. :öm:

    Jetzt auch noch um Verkehr! Wer ist hier das Ferkel!? :muaha: :muaha:

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol:

  • Rechtsüberholen ist es nach der Rechtsprechung nur, wenn man "in einem Zuge" nach rechts spurt, am links fahrenden Fahrzeug vorbeifährt und wieder auf die linke Spur wechselt.


    Daher spure ich NIE gleich wieder nach links zurück.


    Sollte ich jemals angehalten werden, "wollte ich" beim Spurwechsel nach rechts eigentlich rechts bleiben.
    Blöderweise fuhr weiter vorne ein anderes Auto auch rechts und dieses habe ich dann ganz normal links überholt.


    Diese Ausrede funktioniert eigentlich gut soweit das zweite zu überholende Fahrzeug mehr als 100m weiter vorne fährt.


    Bei Einspurstrecken auch immer gut: Ich wollte nach Bern fahren. Da ist mir plötzlich in den Sinn gekommen, dass ich ja noch zuhause etwas erledigen muss und deswegen bin ich wieder nach links rüber. (Solange man nicht sofort nach links zieht, kann Dir das niemand widerlegen, vorausgesetzt man weiss, was man in Bern wollte und was man zuhause noch erledigen musste.)

  • Ich glaube mit deinen Ausreden kommst du nicht weit, auch wenn du eine Begründung hast, wirst du wohl gebüsst werden.
    Ich glaube mich zu erinnern, das es hier mal ein User gab, der an einer Autobahnverzweigung rechts überholt hat und dann als Grund an gab, das er ausversehen auf der falschen Spur eingespurt hat.....und nur wieder wechseln wollte....letztendlich ist es egal was für einen Grund du bringst, rechts überholt ist rechts überholt.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Nein ist es nicht. Kann sein dass Du vor Ort noch gebüsst wirst, weil der Ordnungshüter kein Jurist ist. Wichtig ist jedoch dass Du von Anfang an stets dasselbe sagst... Kosten und Ärger hast Du aber bis dann irgendein Richter das Ganze einstellt


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  • Hallo zusammen!
    Also meines Wissens nach gilt rechts überholen bereits dann, wenn man rechts vorbeifährt, auch ohne späteres wiedereinspuren!
    Mein Bekannter wurde sogar auf der Autobahnausfahrt gebüsst, als er schneller fuhr als der laufende Verkehr auf der Autobahn!
    Erst wenn die Linie komplett durchgezogen ist, darf am Verkehr rechts vorbeigezogen werden


    Grüsse
    Steff

    Wer Schreibfehler in meinen Texten findet, darf sie behalten :thumbsup:

  • http://www.beobachter.ch/justi…rollen-ist-jetzt-erlaubt/


    Und Zitat Bundesgericht 115 IV 244:


    "b) Nicht blosses Vorbeifahren, sondern ein Überholen durch Ausschwenken nach rechts und Wiedereinbiegen nach links liegt jedenfalls dann vor, wenn das Ausschwenken, das Vorbeifahren an einem oder bloss wenigen Fahrzeugen und das anschliessende Wiedereinbiegen in einem Zuge erfolgt. Dies wird vor allem dort zutreffen, wo ein Fahrzeuglenker die Lücken in den parallelen Kolonnen so ausnützt, das er nur um zu überholen kurz auf der rechten Fahrbahn fährt und gleich wieder nach links einbiegt. Wie ausgeführt, ist dieses Verhalten auch bei parallelem Kolonnenverkehr untersagt (BGE 103 IV 198; BGE 98 IV 317). Der Lenker verstösst in diesem Falle gegen das Verbot des Rechtsüberholens nach Art. 35 Abs. 1 SVG (und nicht, wie die Vorinstanz und der Beschwerdeführer anzunehmen scheinen, gegen Art. 36 Abs. 5 VRV, wo lediglich eine Ausnahme von diesem Verbot vorgesehen ist). Missachtet der Fahrzeugführer dabei zusätzlich seine Vorsichtspflichten, gelangen die Absätze 2 und 3 von Art. 35 SVG analog (vgl. R. HUG, Die Verkehrsregeln über das Überholen und Vorbeifahren und ihr strafrechtlicher Schutz, Diss. Zürich 1984, S. 35) zur Anwendung."


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  • Es ist immer noch nicht sicher was nun gilt. Vielleicht nicht bei uns eher bei den Staatsangestellten.
    Ein rechtüberholen ist verboten. Ohne Ausnahme. Oder… definiere Stau oder stockender Verkehr. Es ist und bleibt eine Grauzone. Muss die anwesende Polizei ihr Bussenkonto auf Teufel komm raus schönbüssen, so hast du keine Chance. Der Gang zum Gericht verpufft in jedem Fall mehr Zeit als das rechts vorbeifahren. Und sind wir mal ehrlich, was bringen uns 200 Meter früher am Ziel zu sein? Mir auf jeden Fall nichts. Und sind wir auf zwei Rädern unterwegs, so begeben wir uns absolut unnötig in Gefahr.
    Ich bin beruflich viel auf der Strasse unterwegs und betreibe da eine art Sport. Ich messe die Zeit die ich Gewinne, wenn ich z.B. einen Umweg fahre um einem Stau aus zu weichen. Oder wieviel Meter ein Auto in einem Stau oder stockender Verkehr, ich weiss es nicht, vor oder hinter mir eher aus dem Schlamassel ist. Mit wenigen Ausnahmen sind es nicht mehr als ca. 200 Meter!!
    Ok… mit 20zig hatte ich auch weniger Geduld als Heute mit 50zig.

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen.

  • Hallo..


    Hätte eine andere frage..
    Kann mich ein nachbar anzeigen wegen zu schnell fahrens?? oder muss er beweisen haben wie fotos oder video matrial??