Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, womit muss ich rechnen?

  • Edit: Da dieser beitrag leicht über google gefunden werden kann (bin zufälliger wieder hier :D), kurzer Nachtrag nach mehr als 3 jahren:

    350.- Busse
    350.- Gebühr
    1 Monat Führerausweisentzug
    1 Jahr Bewährung. (Ich war zum zeitpunkt des "unfalles" noch auf Probe)

    ...Und bin in dem Forum seit 2-3 Jahren nichtmehr aktiv ^.^

    Ende des nachtrages :winking_face:


    ---------




    sali zäme, de verständlichkeitshalber das ganze mal uf hochtüütsch.


    Hatte eben einen Selbstunfall auf der Autobahn mit dem Auto meiner mutti.


    Etwas "unentschlossen", also "spät" die Autobahn ausfahrt genommen, quer gelegen, Baustellen-Dinger mitgenommen, und entgegen der Fahrtrichtung auf dem Pannenstreifen zum stehen gekommen.


    Fahrzeug hat soweit keinen grösseren Schaden davon getragen, aber aufgrund der tatsache das nun einige der Baustellen-pfosten "rasiert" also ohne oberköper rumstanden, sicherheitshalber die Polizei gerufen. (Der gedanke zur Fahrerflucht war zwar kurz da, aber ich bin leider ein ehrlicher Mensch :grinning_squinting_face: )
    Mit baustellen-pfosten meine ich diese hier: http://i.imgur.com/SW4r2DA.jpg (Ohne lichter)


    Soweit ich beurteilen konnte, hat einer der freundlichen Polizisten diese wieder instand gesetzt, keine Ahnung ob es deswegen trotzdem eine Anzeige wegen der Beschädigung gibt.
    Das ganze ist um etwa halb 1 passiert. Fahrbahn war nass, da es leicht regnete.


    Nundenn, Es gab 'nen Alk-test und dann fuhren wir weg von der ausfahrt, in ein Industriegebiet.
    Nach dem betrachten des Fahrzeugs, und dem Unfallprotokoll mit meiner Aussage meinte einer der Polizisten auf meiner Nachfrage hin, es gäbe ne Anzeigen wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, welche an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird, undder lege dann ein Bussgeld fest, (scheisse man, ich ha kei gäld :D) Auf die Frage ob meinen Ausweis auf der Kippe steht, konnte er mir keine Antwort geben, ausser "Es wäre schlimmer wenn du 2 Promille oder so im Blut gehabt hättest"


    Nun zu den Fakten.
    Ich bin "neulenker" ("wab" kurse absolviert, kann aber erst den "richtigen" Ausweis im november beantragen) War bis dato "unauffällig" (kein Unfall oder Bussgeld)
    Ich hatte kein Alkohol im Blut. (0,0 Promille
    )
    War auch nicht abgelenkt. (steht auch so im protokoll)
    War zum Zeitpunkt des Unfalls auch nicht "zu schnell", dennoch gehe ich davon aus das der Staatsanwalt mir irgendwas mit "nicht angepasster geschwindigkeit" vorwerfen wird. (nasse fahrbahn).


    Nun hoffe ich das mich jemand etwas beruhigen kann.


    Wie wahrscheinlich ist es das ich den Führerausweis abgeben muss?
    Und.. wie lange?
    Besteht die Gefahr meinen Führerausweis "ganz" zu verlieren, aufgrund der tatsache das ich neulenker bin? (wär jetzt echt sau doof, da ab november "richtigen" ausweis)
    Wie hoch könnte das Bussgeld ausfallen?
    Ich lebe gerade von Monat zu Monat.. musste selbst mein Motorrad (avatar) abgeben, da ich es mir schlicht und einfach nichtmehr "leisten" konnte,
    Heisst dann also wohl rumbetteln, oder absitzen.



    Ich bin eigentlich ein zurückhaltener Autofahrer. (gehe eigentlich nie risiken ein, Bis dato nie zuschnell gefahren. etc. etc.)


    Auf einer Skala von 1-10, wie tief stecke ich eigentlich in der Scheisse?





    Entschuldigt die Schreibweise/formatierung des posts... Bin noch ganz leicht durcheinander..

    Einmal editiert, zuletzt von Easy lid Wipeout () aus folgendem Grund: Nachtragm 16 Nov 2017.

  • Nicht Beherrschen des Fahrzeugs gibt eigentlich immer Ausweisentzug (selbst wenn man "eigentlich" nochts dafür kann, z.B. Eis auf sonst guter Fahrbahn). Stell dich auf einen Monat ein. Neulenkereinflzss weiss ich nicht.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Im schlimmsten Fall in etwa so:


    Etwas "unentschlossen", also "spät" die Autobahn ausfahrt genommen....
    Mangelnde Aufmerksamkeit


    Fahrbahn war nass, da es leicht regnete...
    Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die örtlichen Witterungs- und Strassenverhältnisse




    quer gelegen, Baustellen-Dinger mitgenommen, und entgegen der Fahrtrichtung auf dem Pannenstreifen zum stehen gekommen


    Nichtbeherrschen des Fahrzeuges



    Über die Höhe des Bussgeldes kann keine Prognose gestellt werden, leider schlagen sie heutzutage sehr schnell recht kräftig zu. Eine Kopie des Rapportes wird an das zuständige Amt für Administrativmassnahmen gehen, welche über einen allfälligen Ausweisentzug entscheidet..... schliesse mich da Boo an, rechne mal mit einem Monat.



    Solltest du den geforderten Betrag (respektive die geforderten Beträge, das AMA langt auch nochmals zu für die Verfügung) nicht fristgerecht begleichen können, so mache umgehend nach Erhalt einen Zahlungsvorschlag. Absitzen kannst du übrigens nur die Busse selber, alle andere Kosten (Schreibgebühren etc) sind eine reine Zivilforderung auf dem Betreibungsweg :winking_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Hey, danke euch. Das beruhigt mich doch etwas.


    Bin nicht auf den Ausweis angewiesen, wenn es wirklich "nur" einen Monat ist, werde ich es überleben.
    Zufälligerweise heute noch meinen Vater getroffen, bevor er in die Ferien fliegt.

    Er meinte halt ich würde ne Einladung kriegen, und müsste evtl. meine Aussage erneuern. Dort könnte ich evtl. auch noch den "ein oder anderen" Punkt für mich gutschlagen, sofern ich nicht direkt als stereotypischer "jugendlicher raser" einen eindruck hinterlasse.


    Zitat

    Mangelnde Aufmerksamkeit

    Zitat

    Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die örtlichen Witterungs- und Strassenverhältnisse

    Zitat

    Nichtbeherrschen des Fahrzeuges


    Mist, da rappelt sich schon einiges Zusammen :grinning_squinting_face:


    Naja, ich nimms mit Humor, etwas anderes bleibt mir auch kaum übrig. Bin froh drum das da nicht noch jemand im weg stand.
    Wäre mir das in der Stadt passiert, hätte ich evtl. ein Auto, oder gar ein passant erwischt.


    Dann hätte ich wohl richtige Probleme. Bin auch froh drum das ich grundsätzlich kein Alkohol mag, und keine Drogen im Blut hatte.


    Konnte nun auch bei Tageslich keine weiteren Schäden am Auto erkennen. Gottseidank war es mit mutti's Subaru Justy aus den frühen 90ern, und kein "Neuwagen". Schonmal eine Rechung die ich weniger bezahlen muss..




    Am ende kann ich wohl doch nur "Shit happens" sagen.




    Danke euch beiden.

  • Wenn s Billet muesch abgäh, verlängeret sich d Probeziit um es Jahr. Würsch also i dem Fall din definitive nöd im November übercho.

    :hexe: Women are angels, and when somebody breaks our wings... we simply continue to fly....on a broomstick. We're flexible like that :grinning_squinting_face:

  • Wenn s Billet muesch abgäh, verlängeret sich d Probeziit um es Jahr. Würsch also i dem Fall din definitive nöd im November übercho.

    Ou, scheisse, aber mini WAB kürs muessi ned wiederhole, oder?


    Ach mennö.


    Ganz geil wär natürli wenn ich nur en verwarnig würd becho, aber als neulenker isch mer ja eh verarscht :grinning_squinting_face:



    Ich wird jetzt mal abwarte was i 1-3 woche per poscht chunt, und setti es dette ned klar deklariert si, chani immerno im Strasseverkehrsamt nahfröge. Isch ja ned wit weg... fahrt glaub sogar en bus det ane :whistling:


    Eigentli ja glich en sauerei. Hätt' i d' polizei ned benachrichtigt, wäri "ungschore" devo cho. Aber da ich ned genau han chöne erkenne ob teili no uf the bahn ligged, hani halt welle uf d'nummere sicher gah..... laut diverse Verwandte en fähler vo mir. :winking_face:

  • Kommt drauf an, ob es eine schwere oder mittlere Zuwiderhandlung ist - das erfährst du mit dem Strafbefehl.
    Ich tippe mangels Fremdschaden auf mittlere (ohne Gewähr).
    Ohne Vorstrafen läuft das mit Bussgeld ohne Fahrausweisentzug ab.
    Ich würde mit meinem Rechtsschutz einen knackigen Brief formulieren, dass der Schreck heilsam und der Schaden am eigenen Fahrzeug so gross war, dass der "heilsame" Effekt eingetreten sei. Oder so.


    Ich hatte eine ähnliche Situation bei einem Selbstunfall auf besandeter Strasse, wo man mir auch unangepasste Geschwindigkeit vorwarf.


    Auch wenn mein Fall völlig anders lag - es dürfte keine schwere Zuwiderhandlung sein, und mit schmerzhaften, aber bezahlbaren ca. 500 CHF sein.


    Ob das bei Fahranfängern schwerer (oder vielleicht geringer) gewertet wird entzieht sich meiner Kenntnis und Beurteilung.


    P.S. Dass du es gemeldet hast war gut. Hätte dich jemand gesehen und du wärst gemeldet worden wäre es schlimmer gewesen. Guter Charakterzug, wenn auch vielleicht ein klein wenig ungeschickt...

  • Die Definition einer Schweren wiederhandlung:


    Beim Vorliegen einer schweren Widerhandlung wird beim ersten Vorfall ein Führerausweisentzug von mindestens drei Monatenverfügt.
    Eine schwere Widerhandlung begeht, wer:

    • durch grobe Verletzung von Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt;
    • in angetrunkenem Zustand mit einer qualifizierten Blutalkoholkonzentration (0,8 o/oo und mehr) ein Motorfahrzeug führt;
    • wegen Betäubungs- oder Arzneimitteleinfluss oder aus anderen Gründen fahrunfähig ist und in diesem Zustand ein Motorfahrzeug führt;
    • sich vorsätzlich einer Blutprobe, einer Atemalkoholprobe oder einer anderen vom Bundesrat geregelten Voruntersuchung, die angeordnet wurde oder mit deren Anordnung gerechnet werden muss, oder einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung widersetzt oder entzieht oder den Zweck dieser Massnahmen vereitelt;
    • nach Verletzung oder Tötung eines Menschen die Flucht ergreift;
    • ein Motorfahrzeug trotz Ausweisentzug führt.


    Der einzige Punkt er eventuell auf mich zutrefen würde, wäre der erste.
    Wobei ich persönlich das ganze nicht als grobe Verletzung ansehe, und in meinen augen keine "ernstliche" Gefahr für die sicherheit anderer hervorgerufen wurde.
    In kauf nahm ich diese auch nicht, da ich nicht gerast bin, oder abgelenkt war etc. "grobe verletzung" klingt für mich nach massivst überhöhte Geschwindigkeit oä.

    Bei einer Mittelschweren Wiederhandlung lautet die definition zu dem Punkt:

    • durch Verletzung von Verkehrsregeln eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt;

    Dies ist mein persönlicher knackpunkt.
    Bei einer "leichten" wiederhandlung heisst es:

    • eine Verletzung von Verkehrsregeln begeht und dadurch eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft und ihn dabei nur ein leichtes Verschulden trifft;

    Die frage ist nun, wo zieht das Strassengesetz die grenzen?
    Zum Zeitpunkt fuhren keine anderen Autos auf der Autobahn, und auch die Baustellen-teile lagen schlussendlich >nicht< auf der Fahrbahn.

    Durch meinen Selbstunfall selber wurde auch kein Autofahrer beeinträchtigt, oder in Gefahr gesetzt. (Das erste Auto fuhr vorbei als ich bereits Leuchtweste angezogen und Pannendreieck hingestellt hab.)

    Schlussendlich habe ich ja keine Strassengesetze *im eigentlichen Sinne* gebrochen.

    Nun wäre die Frage zur definition "leichtes verschulden".
    Eigentlich fühl ich mich ja einfach nur etwas verarscht, weil ich mir nicht wirklich erklären kann warum das Auto den Strassenkontakt verlor.
    Ich habe nicht besonders scharf gebremst, und ich habe auch nicht das Lenkrad verrissen, und wirklich geregnet hat es zum Zeitpunkt auch nicht. Es hat vor dem Unfall leicht geregnet, und dannach. Und mit "leicht" meine ich vergleichbahr mit einem tropfendem Wasserhahn. Mit Aquaplaning war definitiv nicht zu rechnen.
    Ich kann mich auch nicht auf ein "aufschwimmen" des Fahrzeugs erinnern.

    Es regt mich nur auf das es einige Situationen in meinen 3 Jahren Autofahren gab, bei denen ich einen Unfall "verdient" hätte. Sei es durch unachtsamkeit, oder durch Fehler.
    Hätte ich gestern beim Fahren "die sau rausgelassen" hätte ich auch kein Problem mit einem Fahrausweisentzug etc. Dann hätte ich auch den Unfall provoziert resp. in kauf genommen und "verdient".


    Ich hatte einfach Pech.
    Ich habe zwar eine kleine Hoffnung auf eine einfach Verwarnung, würde aber einen Monat entzug als "lehre" akzeptieren.
    Sollte mir im schreiben aber überhötes Tempo, Fahrlässigkeit, oder ähnliches vorgeworfen werden, werde ich wohl Einsprache erheben.
    Viel mehr als ein "Tja, shit happens alter, leider müssen wir deinen Ausweis für nen Monat enziehen, weil du ein Baustellen-teil umgepflügt hast" würde ich wohl nicht ohne Beleidigungen in meinen Bart zu murmeln akzteptieren :grinning_squinting_face:


    Es ist mein "erstes" vergehen, und ich hoffe, dass, das Strasenverkehrsamt eine Busse vom Staatsanwalt als genügende Strafe ansieht.

    Das wäre zumindest meine Traumvorstellung. :thinking_face:


    Ich mein; De Sepp blatter überholt en LKW i de Kurve, beschädigt zwei Autos und verletzt en Länkerin, zahlt 600.- Stutz buess und guet isch, und ich sell wäg mim ungwollte "Drift" de uswis müesse abgäh.. gaht mer halt eifach ned i chopf..!


    Abwarten und Tee trinken. Mehr als spekulieren bleibt mir ja sowieso nicht übrig.


    Aber danke für deine Antwort.

  • Nei, d WAB muesch mines Wüssens nach nöd namal mache. Aber häsch halt eifach nomal es Jahr 0.0% und fallsne i däre Ziit es zweits Mal muesch abgäh, wird der de Uszug ganz entzoge, dänn chasch wieder vo vorne afange....

    :hexe: Women are angels, and when somebody breaks our wings... we simply continue to fly....on a broomstick. We're flexible like that :grinning_squinting_face:

  • Eigentli ja glich en sauerei. Hätt' i d' polizei ned benachrichtigt, wäri "ungschore" devo cho. Aber da ich ned genau han chöne erkenne ob teili no uf the bahn ligged, hani halt welle uf d'nummere sicher gah..... laut diverse Verwandte en fähler vo mir. :winking_face:

    Es mag vilicht chli fies überecho, dass du jetzt defür blüete muesch, aber du hesch s einzig richtige gmacht. Jetzt muesch halt dure... aber öbs geiler gsi wär en Schade azrichte, Teili uf de AB hinterzlah und denn eifach z flüchte und am nächste Tag i z erfahre dass quasi dinetwege en Unfall entstande isch? Oder d Schmier vo de Türe z finde wills ebe doch paar meh Kameras uf de Autobahne het als mer meint? Klar, wenn, wenn, wenn - aber usgschlosse isches nöd. Ich hoff für dich, dass dini Straf mild uslauft. Was dir sicher z guet chunt, isch dass dus selber gmolde hesch. Und da du gschriebe hesch dass de Schmier fründlich gsi isch, gang ich devo us, dass au du fründlich gsi bisch - das macht scho sehr, sehr viel us, was die i ihrne Rappört vermerked. Es wird vilicht e Buess, vilicht wirds au en Monet, aber alles drüber wär i mine Auge total übertriebe. Good luck.

    READY
    TO>>
    ALUKÖFFERLI

  • Es liegt keine grobe Verkehrsregelverletzung vor, da Du keine anderen Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet hast. Bleib einfach dabei, dass Du Dir das Driften nicht erklären kannst. Nicht zu schnell gefahren, normal die Ausfahrt genommen und das Ding fing an zu driften. Du hattest keine Chance zum Gegenlenken. Einzige Erklärung für Dich ist, dass dort om Ausfshrtsbereich sich irgendwie Wasser angesammelt hat, was Du aber nicht sehen konntest.


    Ich denke, Strafbefehl. CHF 400.00 Busse plus CHF 200 Kosten. Ausweisentzug eher nicht.


    Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

  • Ich kann dich beruhigen, den Kopf abhauen werden sie dir schon nicht. :winking_face:

  • Via Sicura = Du wirst auf dem Dorfplatz ausgepeitscht, danach wird Dein Bike mit Biodiesel übergossen und symbolisch angezündet. Deine Familie kriegt 3 Wochen Hausarrest, Deine Bekannten 1 Woche und die Preise der SBB steigen um 12%.

    Wurde von einer Feministin gefragt wie ich das mit den lesbischen Beziehungen so sehe…
    "in Full-HD" war offenbar die falsche Antwort…

  • Ciao


    Ich hatte einen ähnlichen Fall. Unfall mit Führerausweis auf Probe. 4:30 am Morgen, starker Nebel, Volllicht (weiss ich jetzt das es falsch ist im Nebel), ausserorts mit ca. 40km/h eine Rechtskurve nicht gesehen und geradeaus in einem Wiesenbord mit Sträuchern gelandet. Polizei dein Freund und Helfer angerufen, weil ich dachte das sei so gut und ich tue mir ein Gefallen. Denkste, kenne niemanden in meinem Umfeld der mir im Nachhinein nicht davon abgeraten hätte. Ich hatte kein Alk etc. das doofe war, dass es dort ein Pseudo-Trottoir gab. Das heisst, Nichtbeherrschen des Fzgs. und dann anscheinend grobe Verkehrsregelverletzung weil: Gefährdung von Menschenleben (hätte könnte wenn allenfalls (so sind Schweizer Gesetze) eine Mutter mit Kinderwagen dort war, Tote geben können)


    Zwischenfazit: Busse 500.-- plus 400.-- Schreibgebühren und ein Monat FA-Entzug. Habe Einsprache gemacht, da dies 1 Monatslohn war (1. Lehrjahr) und für mich nicht verhältnismässig. Zudem hat der Pobelizist im Rapport die Geschwindigkeit nicht wahrheitsgetreu aufgeschrieben.


    Musste dann beim Statthalteramt vortraben und mich dazu äussern. Habe ihm die Unverhältnismässigkeit der Busse zu meinem Lohn aufgezeigt (Lohnausweis, Monatsausgaben etc. waren Pflichtinfos für ihn). War er einverstanden. Geschwindigkeit habe ich ihm anhand der Berechnung von Bremsweg etc. als unplausibel erklärt und meine Version nochmals geschildert. Hat er auch akzeptiert.


    Fazit: Gesamtrechung war nur noch knapp 450.-- der FA-Entzug blieb jedoch. Grund: Unfall von Neulenker mit grober Verkehrsregelverletzung gibt im Kt. SZ anscheinend immer Mindestentzug von einem Monat. Tja, shit happens 2.2.15 kann ich den definitven Ausweis holen, dann ist nämlich das Zusatzjahr Probezeit auch vorbei.


    PS: Das Amt für Administrativmassnahmen hat mir den Entzug avisiert, bevor ich überhaupt vom Bezirk/Statthalter rechtskräftig "verurteilt" wurde. Saftladen so etwas, ich hätte ja rein theoretisch noch "freigesprochen" werden können und dann wäre ein Entzug auch falsch gewesen. Auf meinen Brief bekam ich aber nur eine Standardantwort, dies sei nuneinmal so und bla bla bla. Ich hatte keine Nerven und Geld für einen Anwalt um gegen die vorzugehen. Der Statthalter meinte jedoch auch, sei ein komisches Vorgehen dass die da im Kt. Schwyz anwenden.


    So on, good luck :winking_face:
    Überleben wirst du es :thumbup:

  • Sali zäme!


    Gerade bei der Post ein Einschreiben abgeholt, und wollte mal ein kurzes Update raushauen falls jemand diesen Thread über google öä findet und vergleiche ziehen will.



    Strafbefehl vom 27. Februar 2015



    Easy lid Wipeout fuhr am 20.09.2014, ca 00.25 Uhr, mit dem Pw ZG XXXXX von Sihlbrugg herkommend auf der Autobahnausfahrt Baar Richtung Baar/Zug. Dabei verlor er in der Linkskurve infolge nicht angepasster GEschwindigkeit die Kontrolle über das Fahrzeug, drehte sich um 180° und kam auf dem Pannenstreifen zum Stillstand.


    Gestützt auf Art 352 ff. StPO sowie Art 106 StGB


    erkennt die Staatsanwaltschaft:


    1. Easy lid Wipeout wird schuldig gesprochen der Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes gemäss Art. 32 Abs. 1 und Art 90 abs. 1 SVG.


    2. Easy lid Wipeout wird bestraft mit einer Busse von CHF 350.00


    3. Kosten CHF 350.00


    4. Busse und Kosten von zusammen CHF 700.00 sind innert Monatsfrist der Gerichtskasse des Kantons Zug zu bezahlen.


    5. Bei Nichtbezahlen der Busse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 4 Tage


    6. Gegen den Strafbefehl nach Art etc. blabla. einspruch 10 tage blabla blub bla.



    Huii.


    Das einzig fragwürdige ist nun wo den bitte diese Linkskurve hergekommen ist. Der Unfall fand vor der eigentlichen Ausfahrt statt. (bzw, auf höhe der ausfahrtsspur.)
    Desweiteren ist die "PW ZG XXXXX" Nummer eine andere als die, mit der ich gefahren bin. (wobei ich das noch genauer nachprüfen werde)



    Vorgeworfen wurde mir also laut dem Schreiben einzig und allein die Nichtanpassung der Geschwindigkeit. (Art. 32 Abs 1)


    Art 90 Abs 1. ist nur die Bestimmung das Verstösse des Strassenverkehrsgesetzes gebüsst werden.


    Vom Strassenverkehrsamt habe ich vor einigen Monaten ein Schreiben gekriegt, dass sie sich mit einer evtl. Strafe zurückhalten bis die Staatsanwaltschaft von sich hören lässt.
    Zumindest gehe ich nun davon aus, dass ich höchstens eine Verwarnung kriege. (zumindest wird mir ja keine fahrlässigkeit etc. vorgeworfen)




    700.00 Franken... Hätte bestimmt ein schönes Nachtessen gegeben :whistling: