A2 Prüfung in der Schweiz - Wann?

  • Zitat

    Als problematisch sehe ich es für die Fahrer der mittelgrossen Roller (200 - 400 ccm), da diese sich oft aus praktischen Gründen gegen einen A1-Roller entscheiden (z.B. ländliche Wohnlage), aber nicht zwingend ein grösseres Motorrad fahren möchten.


    Finde ich in gewissen andern Fällen gar nicht so schlecht. Bei meiner Prüfung war der zweite Prüfling einer, der (laut seinen eigenen Aussagen beim Plaudern vor der Prüfung) die A beschränkt Prüfung mit einem vom Kollegen ausgeleihten 'grösseren Roller' (weiss nicht mehr ob 125ccm oder 250ccm) einfach mal versucht (und trotz einigen Patzern auch bestanden hat), damit er in 2 Jahren A unbeschränkt anfordern kann. Ich sah den in Gedanken schon nach zwei Jahren mit einer R1 ohne irgendwelche 'richtige' Motorrad Erfahrung aus der Kurve fliegen...

  • Ooops . Voll übersehen.
    Mindesten 400 ccm? Das ist mal eine Ansage.


    Die Ninja 300, Suzuki DR-Z400, Honda VFR400 und wie du sagst viele Roller wird es treffen.
    Die Problematik ist in der Schweiz eine andere als in Deutschland, wo man sich mit einem Fahrschulfarzeug auf die Prüfung vorbereitet.


    Interesante Zeiten stehen uns bevor.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • So, der 16.10 ist da, bald wissen wir mehr. :smiling_face:


    Wie lange dauert das normalerweise, bis die Entscheide der Öffentlichkeit verkündet werden?

  • Also seh ich das richtig. Meine Freundin Fährt eine Honda cb 500.
    Darf sie Also ab 1. april die maschiene entdrosseln? (Offeh hat die Maschiene 35 kw)
    Sie besitzt noch A-

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue:

  • So wie sich die Mitteilung liest, darf deine Freundin die Honda entdrosseln ab dem ersten April 2016.

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol:

  • Da würde ich mich aber vorher noch beim StVA erkundigen, in der ASTRA-Publikation steht auch was, dass in Zukunft Fahrzeuge nicht mehr gedrosselt oder entdrosselt werden dürfen um Manipulationen vorzubeugen. Es fehlt allerdings die Information, ab wann dies gilt und für welche Fahrzeuge genau.


    Ich vermute ja mal, bereits eingeführte rsp. gekaufte Töffs sind nicht betroffen, kann aber schon sein, dass es dort eine Deadline geben wird. Hat ja vielleicht schon wer hier gegoogelt und weiss genaueres.


    Gruss,
    Andi

  • Also in Deutschland kann man seit der Einführung der A2-Klasse weiterhin Motorräder drosseln bzw. entdrosseln. Daher denke ich kaum, dass die Schweiz hier eine Ausname machen wird. Eine 690er Duke beispielsweise bekommt man im Grossen Kanton auch als 35 KW-Version.

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol:

  • Also in Deutschland kann man seit der Einführung der A2-Klasse weiterhin Motorräder drosseln bzw. entdrosseln. Daher denke ich kaum, dass die Schweiz hier eine Ausname machen wird. Eine 690er Duke beispielsweise bekommt man im Grossen Kanton auch als 35 KW-Version.


    Ja ja - da kennen die Drosseln keine Grenzen mehr :grinning_squinting_face: