via sicura

  • Was müssten man eigentlich alles anstellen um eine Volksinitiative gegen dieses Via Secura packet bis zur Abstimmung zu bringen?


    Dieses Gesetz schiesst ja dermassen gegen jeglichen gesunden Menschenverstand und ist extrem unverhältnissmässig.
    Wär ja mal wirklich Zeit etwas dagegen zu unternehmen und sich nicht nur darüber zu nerven.



    Ist schon was im tun: Via Humana

    Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch...

  • Naja ob dir ViaHumana was taugen bezweifle ich sehr stark.
    Die Stellen eine Autofahrer mit 1,8 Promille als Opfer dar, weil der Ausweiss für längere Zeit weg ist etc...

  • Eine Petition? :whistling: Da kannst du auch auf dem Bundesplatz Gummitwist spielen oder bei dir zu Hause ein Jassturnier verranstallten :troll:


    Es ist eigentlich recht einfach, eine Petition for einer Initiative zu starten macht Sinn.


    1. Sieht man die "Grundbereitschaft" unserer Volksvertreter was daran zu ändern - oder eben nicht.
    2. Braucht man keine Zig-Zehntausende Franken auf Reserve.
    3. Kann man auch hier bereits Unterschriften sammeln und beifügen, ohne einen fixen Abgabetermin einhalten zu müssen.


    Mann kann, muss aber nicht - das ist klar. Jedoch denke ich, dass es für einen "unerfahrenen" eine durchaus sinnvolle Vorbereitungsarbeit ist.
    Ich vermute einfach mal stark, dass viele den Aufwand einer -> erfolgreichen <- Initiative massiv unterschätzen, siehe die Tempo 140 Truppe.

  • Die 140er Initiative ist m.A.n. gerade ein schlechtes Beispiel. Wer gegen die Auswüchse der via secura iat, ist nicht automatisch für die 140er Initiative.


    Eine Petition kann kontraproduktiv sein. Wer will schon zwei mal für das gleiche Unterschreiben.

  • Da steht aber nichts davon, dass die Versicherungen den Schaden nicht bezahlen dürfen, wenn Alkohol oder Geschwindigkeitsüberschreitung im Spiel war. Und bei der Halterhaftung für eine Busse wage ich zu bezweifeln, dass die vor der EMRK bestand hat.

  • Art. 65 SVG https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19580266/index.html#a65

    Zitat


    3 ... Wurde der Schaden in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder durch ein Geschwindigkeitsdelikt im Sinne des Artikels 90 Absatz 4 verursacht, so muss der Versicherer Rückgriff nehmen. Der Umfang des Rückgriffs trägt dem Verschulden und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Person Rechnung, auf die Rückgriff genommen wird.


    Art.90 Abs 4 sind die Raserdelikte

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • selbst wenn das den Versicherungen nicht gefällt können sie nicht mal was dageben machen


    Keine wirtschaftlich denkende Versicherung, hat freiwillig auf die Möglichkeiten des alten Art. 65 verzichtet.
    Wie LT sagt, es war schon früher gänige Versicherungs- und Gerichtspraxis bei Grobfahrlässigkeit oder gar mutwillligem Eigenverschulden Regress zu nehmen.
    https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19080008/index.html#a14


    Da die Versicherungen in erster Linie daran interessiert sind Geld zu verdienen, haben sie das Vehikel des Grobfahrlässigkeitschutz eingeführt. Mit dem jetzigen Gesetz, ist dieser Schutz jedoch limitiert.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!