Änderung Bundesgerichtspraxis: Rechts vorbeifahren auf Autobahn ist gestattet.

  • In den letzten Jahren reichte es doch schon rechts vorbeizufahren (ohne Wiedereinschwenken) und schon war der Check für min. 3 Monate weg, oder?


    Jein. Es gibt in dieser Sache schon sehr viele BGER Entscheide. In denen wo der Beschuldige verloren, hat war meistens eine Sache nicht gegeben: Der Beschuldigte konnte nicht oder hatte nicht nachgewiessen (vergessen??), dass zum Zeitpunkt des Rechts Überholens/Vorbeifahren dichter Kollonenverkehr herrschte.


    Ich hätte gleich wie der Beschuldigte argumentiert: Wenn auf der Spur links von mir die Abstände unter geltenden Abstandsregeln sind und deswegen ein Spurwechsel selber schon ein grobe Verkehrsregelverletzung wäre, dann ist dichter Kollonenverkehr und somit das Rechtsüberholen ohne Ein-/Ausschwenken erlaubt.


    Man beachte auch "Der Beschwerdeführer hingegen beschleunigte auf der rechten Fahrspur nicht, sondern bewegte sich mit (annähernd) gleicher Geschwindigkeit fort. Der Positionswechsel mit den links von ihm auf der Mittelspur fahrenden Personenwagen kam erst bzw. ausschliesslich dadurch zu Stande, dass die auf der ersten Überholspur fahrenden Autos ihre Geschwindigkeit verringerten. Ein derartiges "passives Überholen" ohne zu beschleunigen bzw. unter Beibehalten der gefahrenen Geschwindigkeit ist kein Überholen im Sinne des Gesetzes und der zitierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung"


    Und erlaubt ist es auch jetzt nicht unbedingt. Das BGER hat nur entschieden, das es keine grobe Verkehrsregelverletzung ist (Art. 90 Abs. 2 SVG). Die Sache geht nun zurück an die Vorinstanz welches also auch auf eine einfache Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 1 SVG) entscheiden kann. Damit gibt es dann im Normalfall eine Verwarnung oder gar 1 Monat Entzug!


    Zusammengefasst: Links muss dichter Kollonenverkehr sein, man darf nicht beschleuigen, man darf danach auch nicht wieder links einschwenken.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • Nicht einbehalten seines Platzes in der Kolonne zum Zwecke des rechtsüberholens kostet sicher mehr als 60 stutz.....inklusive mindestens 1 Monat Entzug....wenn sie diesen Fall anwenden.
    Eigene erfahrung.....verurteilt wegen nicht beibehalten des Platzes und rechts überholen..... 1000 stutz und einen Monat laufen. Plus noch eine unbekannte Summe vom stva.


    Es kommt wohl immer darauf an welchen Artikel sie anwenden.

    Ui da hatte ein Polizist wohl nen schlechten Tag. Naja ich werde es warscheinlich trotzdem weiterhin tun. Vor Ampeln und auf Landstrasse usw- mach ich es eigentlich nie, wirklich nur auf der AB wenns voll ist. Und da kann man halt wirklich nur darauf hoffen dass man nicht erwischt wird, oder dass man einen sozialen Polizisten erwischt.


    Schlussendlich gibt es fast nur vorteile beim Lanesplitten, aber Gesetz ist halt leider Gesetz :upside_down_face:

    A ride a day keeps the stress away.

  • Gut, ich muss festhalten das ich auf dem Pannenstreifen bei der Einfahrt recht weit vor gefahren bin und mich deshalb wohl die Polizei im Zivilen angehalten hat, vielleicht hätte sie es nicht getan wenn ich in der Mitte durch gefahren wäre.
    Aber verurteilt wurde ich wegen dem Nicht bebehalten des Platzes in der Kolonne zum zwecke des rechtsüberholens. Es steht nix davon das ich den Pannenstreifen missbraucht habe.
    Und diesen Text können sie halt auch anwenden wenn man im Stau zwischendurch fährt.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Wahrscheinlich werden die Berner gnädiger sein.

    Ergänzungsleistungsbezüger erhalten halt oft Rabatte, die anderen vorenthalten werden. :grinning_squinting_face:


    Ich glaube mich erinnern zu können, irgend in einer Verordnung mal gelesen zu haben, dass wenn es die Platzverhältnisse erlauben, man auch nebeneinander fahren darf. Kanns aber nicht mehr finden. Ist da was dran oder spielt Herr Alzheimer seine Streiche mit mir?

  • Ich glaube mich erinnern zu können, irgend in einer Verordnung mal gelesen zu haben, dass wenn es die Platzverhältnisse erlauben, man auch nebeneinander fahren darf. Kanns aber nicht mehr finden. Ist da was dran oder spielt Herr Alzheimer seine Streiche mit mir?

    Meinst du den ersten Absatz des 47. Artikels des SVG: "Motorradfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren, soweit es nicht beim Fahren innerhalb einer Kolonne von Motorwagen geboten erscheint."?

    Pferdestärken sagen aus, wie schnell du gegen eine Wand fährst... Drehmoment, wie weit du die Wand verschiebst...



    BMW R 1200 GS Rallye

  • Nein, das meine ich nicht. Es war etwas wie "Sofern es die Platzverhältnisse erlauben, darf auf breiten Strassen auch nebeneinander (oder parallel oder so) gefahren werden." Aber wie gesagt, ich finds wirklich nicht mehr.

  • und Art. 44 SVG

    Zitat

    Fahrstreifen, Kolonnenverkehr
    1 Auf Strassen, die für den Verkehr in gleicher Richtung in mehrere Fahrstreifen unterteilt sind, darf der Führer seinen Streifen nur verlassen, wenn er dadurch den übrigen Verkehr nicht gefährdet.
    2 Das gleiche gilt sinngemäss, wenn auf breiten Strassen ohne Fahrstreifen Fahrzeugkolonnen in gleicher Richtung nebeneinander fahren.


    https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19580266/index.html#a44


    In der VRV finden wir zur Ergänzung von Art. 47 SVG den Art. 43 VRV

    Zitat

    2 Die Führer von Motorrädern dürfen weder nebeneinander noch neben Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren. Radfahrer und Motorfahrradfahrer dürfen nicht neben Motorrädern fahren.


    und zur Ergänzung von Art. 44 SVG den Art. 8 VRV

    Zitat

    2 Das Fahren in parallelen Kolonnen ist bei dichtem Verkehr gestattet, wenn die rechte Fahrbahnhälfte dafür genügend Raum bietet. Mit langsamen Fahrzeugen ist in der äussersten Kolonne rechts zu fahren.


    Irgendwi darf man aber irgendwie auch nicht.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Gemäss Aussage eines Freundes von mir, der bei der Kapo im Kt. Zürich arbeitet, wird das "zwüsched dure fahre" auf der Autobahn im stockenden Kollonnenverkehr nicht bestraft. Macht man das gleiche bei Stau, also fährt zwischen zwei stehenden Kollonnen durch, ist es verboten und kann somit bestraft werden.


    Auch was das "überholen" einer Kollonne vor einem Lichtsignal angeht, ist es unterschiedlich geregelt. Kollonne vor einer Baustellenampel -> vorbeifahren und vorne aufschliessen erlaubt. Kollonne vor einer Kreuzung, also "normale Ampel" -> nicht erlaubt.


  • Auch was das "überholen" einer Kollonne vor einem Lichtsignal angeht, ist es unterschiedlich geregelt. Kollonne vor einer Baustellenampel -> vorbeifahren und vorne aufschliessen erlaubt. Kollonne vor einer Kreuzung, also "normale Ampel" -> nicht erlaubt.

    Weder das eine noch das andere ist erlaubt. Je nach Kanton und Laune des Tschugger ist es aber tolleriert.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • und zur Ergänzung von Art. 44 SVG den Art. 8 VRV

    Irgendwi darf man aber irgendwie auch nicht.

    Ja, genau das habe ich gelesen. Danke. Dafür würde ich mich künftig berufen.

  • Zitat s-phil:...in den letzten Jahren reichte es doch schon rechts vorbeizufahren (ohne Wiedereinschwenken) und schon war der Check für min. 3 Monate weg, oder?

    Deshalb 'zu meiner Zeit'.... und das ist ne Weile her :winking_face: War 1987-1991 auf der Strasse (dem Strassenstrich haha). Damals wurde wirklich noch Wert auf den feinen Unterschied gelegt, wenigstens war es so auf meinem Verkehrszug.

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Update: Also mir ist grad was lustiges passiert. War gerade auf der Autobahn zwischen Basel und Rheinfelden unterwegs (normalerweise am Abend mit normaler Verkehrsaufkommen und Lane Splitten eine Fahrzeit von 30-40min). Heute war unmenschlicher Verkehr. Die gesamte Strecke hat sich gar nichts bewegt und ich habe trotz Lanesplitten 1h15min gebraucht...


    Jetzt zum lustigen: Fuhr ganz normal mit ca. 30 km/h zwischen den Autos durch. Nach einem Laster auf der rechten Seite stehe ich plötzlich hinter einem Streifenwagen der Polizei. Dachte mir schon, "jetzt haste verkackt". Doch was macht der Polizist: Fährt ganz rechts an die Fahrbahn und winkt mich zwischen sich und dem Auto auf der linken Fahrbahn durch. Bester Polizist ever ! Muss jetzt noch grinsen.

    A ride a day keeps the stress away.

  • wow! super entscheid! :thumbsup:


    ...zum thema spielleitung: ich habe oft ähnliche positiven erlebnisse )wie frosties erzählt hat) erlebt...
    ..so grüsse ich auch die spielleitung auf bikes und sie grüssen meist zurück
    :thumbup:

    "As we wind on down the road, our shadow's taller than our soul"

  • Jetzt zum lustigen: Fuhr ganz normal mit ca. 30 km/h zwischen den Autos durch. Nach einem Laster auf der rechten Seite stehe ich plötzlich hinter einem Streifenwagen der Polizei. Dachte mir schon, "jetzt haste verkackt". Doch was macht der Polizist: Fährt ganz rechts an die Fahrbahn und winkt mich zwischen sich und dem Auto auf der linken Fahrbahn durch. Bester Polizist ever ! Muss jetzt noch grinsen.

    Die Rennleitung hat mir auch schon oft Platz gemacht.


    Zwischen den Autos durchfahren im Kolonenverkehr kostet 60 Franken!


    Hab mehrerer Polizisten gefragt und überall die gleiche Antwort erhalten. Dies übrigens auch von der Rechtschutz.


    Aber wie meine Erfahrung auch bestätigt wirt dies vorn der Polizei tolleriert.

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue: