Frag zu Anbauten und Umbauten

  • Möchte gern schnell meinen Senf dazu geben wegen den Blinkern. Bitte mach die nicht weg, sie sind wichtig für den Verkehr und mich nerven die Leute die sie z.b. in Kreisverkehren nicht benutzen. Es nervt einfach unnötig anzuhalten nur weil der andere zu faul war um zu blinken.
    Es ist auch für deine und die Sicherheit der anderen, wenn jemand blinkt (und blinker sind sehr hell) passt jeder mehr auf und weiss was du machen willst.


    vom Toaster verschickt also nicht auf die Rechtschreibung achten :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Traue NIEMALS einem, der Blinkt.. Es ist noch nicht sehr lange her, da hat mich ein rechts blinkender geradeausfahrer beinahe abgeschossen.

  • Es gibt von der ASA noch mehr Literatur als das 2b, z.B. diese Merkblätter:
    http://www.asa.ch/de/Online-Bibliothek/Merkblaetter


    Dazu gibt es die Einschlägigen Internationalen Normen:


    Die UNECE Regulatorien:
    https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs1-20.html


    Die EU Verordnungen und Erlasse:
    https://ec.europa.eu/growth/se…otorbikes-trikes-quads_de


    und allenfalls die schweizerische Gesetzgebung (welche aber vielfach wieder auf die internationalen Normen verweisst):
    https://www.admin.ch/opc/de/cl…d-compilation/74.html#741 dort vorallem die VTS
    und allenfalls auch noch das Bundesarchiv. Siehe dazu auch Tachobeleuchtung ab welchem Baujahr erforderlich

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • ääähm...
    Du bist dir schon bewusst...
    dass Du beim abbiegen.. ohne Blinker.. so lange den arm in die entsprechende Seite ausstrecken darfst bis Du komplett abgebogen bist? bzw mit dem überholen fertig bist..


    nur vor dem abbiegen gild nicht... da bekommst im übelsten fall ärger mit Versicherung...


    davon abgesehen ist das blinkende Lichtle unter vielen Bedingungen besser und deutlicher zu sehen für andere gestresste Verkehrsteilnehmer


    .........
    aus persönlicher Erfahrung...
    wenn die Strasse mal nicht im sauberen & trocken Zustand ist...
    ists nicht lustig ohne blinker dafür einhändig ums eck... schon gar nid an ner vollbefahren Kreuzung...
    bei Regen wird der "winkemann" auch gerne nicht wahr genommen
    :pinch:

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • Lustig ist vor allem Rechts abbiegen - ohne Blinker... (wenn's runter geht, funktioniert es noch mit Auskuppeln und rollen lassen, bergauf ist es ne Lotterie ob der Schwung reicht).


    Gibt ja inzwischen so viele hübsche Blinker (LED-Mini-Versionen, Verkleidungsblinker, Chrom, Carbon - was immer man haben will), dass es echt keinen Grund gibt darauf zu verzichen, schon gar nicht wenn man eine "Strassenmaschine" fährt. Bei Sport-Enduros welche zu 99% im harten Gelände fahren kann man darüber diskutieren, dort wird's irgendwann teuer, wenn man nach jedem Ausflug wieder einen Blinker abgerissen hat (wobei man die z.B. bei den KTM meist einfach wieder aufstecken kann, aber eben auch nicht immer).

  • Danke für die Antworten, hätte nicht gedacht dass das Blinkerthema so hohe Wellen wirft. Ich werde diese aber weglassen. Gefällt mir optisch besser. Habe nun bei einem Stva eines Nachbarkantons nachgefragt und dieser Herr hat mir sehr weitergeholfen. Nun kann es mit dem Umbau weitergehen.

  • Ich hänge mich mal hier rein. Will mit verstellbare Brems und Kupplungshebel verbauen lassen und habe mal beim STVA nachgefragt. Scheinbar reicht in Zürich keine ABE aus ?



    Kann das jemand bestätigen ?


    Laut Mail wollen die eine Bauteilebestätigung vom Hersteller oder schweizerischer Importeur.


    Kann ich sonst auch im Aargau oder so prüfen lassen, die haben sich glaub nicht so affig.

  • Musst termin beim stva machen und eintragen lassen. ich hab meine auch noch nicht eintragen lassen. hab aber von motea, wo ich sie auch bestellt hab, die ABE bekommen. mit der werd ich mei der nächsten MFK zum stva gehen und eintragen lassen.


    kannst du in der asa nachlesen: https://asa.ch/wp-content/uplo…_D/mobile/index.html#p=22

    Bilder

    WERE NOT HERE FOR A LONG TIME...
    WERE HERE FOR A GOOD TIME...
    __________________


    GUY MARTIN

  • Kupplungshebl braucht nichts. Keine Eintragung, kein Papierchen.


    Für Bremshebel, sollte wie naimad99 sagt eine ABE reichen. Das ist mehr als genug und im Grunde besser als eine Bauteilebestätigung vom Hersteller.


    Siehe dazu auch Seiten 5 bis 14 des ASA 2b, speziell Seite 12 https://asa.ch/wp-content/uplo…_D/mobile/index.html#p=12

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Hier mal die Mail und laut der Aussage akzeptieren die NUR die Bauteilebestätigung ....



    "Guten Tag



    Es wird nur eine Bauteilebestätigung vom Hersteller oder schweizerischer Importeur akzeptiert.



    Freundliche Grüsse



    XXX


    Bitte wenden Sie sich für allfällige Rückfragen lediglich an: technik@stva.zh.ch
    Alle Informationen zu unseren Dienstleistungen und Standorten (Öffnungszeiten) finden Sie unter: http://www.stva.zh.ch/



    Kanton Zürich
    Sicherheitsdirektion
    Strassenverkehrsamt
    Technik



    Telefax +41 58 811 34 55
    technik@stva.zh.ch
    www.stva.zh.ch/technik






    Von:
    An: technik@stva.zh.ch
    Datum: 02.05.2018 11:20
    Betreff: Re: Motorrad Kupplungs/Bremshebel




    Grüezi,



    danke für die Antwort. Akzeptieren sie hierfür eine ABE aus Deutschland ?



    Grüsse XXX "

  • Evtl. müsste man zur ASA 2b mal ein Sticky im Technik-Forum machen (was zwar auch nicht hilft, wenn man die Frage im Allgemein-Forum platziert :patsch: ) ... oder im Wiki? :whistling:

    ”Looking for Adventure in whatever comes our way”

  • Für Bremshebel, sollte wie naimad99 sagt eine ABE reichen. Das ist mehr als genug und im Grunde besser als eine Bauteilebestätigung vom Hersteller.


    Wie kommst du darauf? ABE gibt es in Deutschland, bringt dir aber in der Schweiz nach meiner Erfahrung nichts.

  • Wozu gibt es eigentlich ein Regelwerk, wenn jeder Prüfer / Bürogummi nicht weiss, was da drin steht und was verlangt wird? Ist echt ober mühsam in der Schweiz... höre ich nicht zum ersten mal, dass einfach CH-Dokumente verlangt werden, dass man ja noch ein Beiblatt (Fötzel im wert vo 2.51 Rappe) für 50-300fr. kaufen soll.

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • Es werden folgende Fälle unterschieden:
    [...]
    - E: melde- und prüfpflichtige Änderung; Eignungserklärung des Bauteileherstellers erforderlich
    [...]

    Das würde bedeuten, Bremshebel (->E) nach 4.1.5.2 brauchen nebst der Eignungserklärung auch eine Prüfung (also ein Eintrag im Fzg-Ausweis?).

    ”Looking for Adventure in whatever comes our way”

  • Wie kommst du darauf? ABE gibt es in Deutschland, bringt dir aber in der Schweiz nach meiner Erfahrung nichts.


    Weil es so im ASA 2b auf Seite 12 steht die ich netterweise gleich noch verlinkt habe.


    Hier mal die Mail und laut der Aussage akzeptieren die NUR die Bauteilebestätigung ....


    @kasa Druck folgendes aus: ASA 2b Deckblatt, Seiten 4-14 sowie 22


    Markiere mit auf Seite 22 den Eintrag zum Bremshebel, umkreise den Buchstaben E rot ein, dann unten auf der Seite 22 den Satz bei D und E, auf Seite 12 die detaillierte Erklärung zu E markieren und das E swoie "Eignungserklärung Bauteilehersteller" umkreisen, auf Seite 12 markiere und umkreise die "1" in der Tabelle, markiere zu unterst auf Seite 12 den letzten Tabelleneintrag, auf Seite 13 markiere und umkreise die "3" in der Tabelle und markiere den letzten Tabelleneintrag, auf Seite 14 markiere den Satz nach der Tabelle gerade vor 3.3 Prüfumfang, auf Seite 6 den markieren den Eintrag "Eignungserklärung" und umkreise Ausrüstungskatalog.


    Markiere: Mit Leuchtstift anmalen.
    Umkreise: Mit einem roten Stift umkreisen um extra hervorzuheben.


    In der richtigen Reihenfolge aneinander heften und dann, mit ABE, Hebel am Töff und der obigen markierten Zusammenfassung zur MFK um das Hebelchen eintragen lassen. Zeige zuerst nur ABE. Sollte genügen, die unten in der Halle wissen meist mehr als die oben am Computer. Wenn es doch Probleme gibt die Zusammenfassung hervorholen und mal ganz freundlich fragen warum ein Dokument der Stufe 1 nicht reicht wenn ein Dokument der Stufe 3 nötig wäre, was ja gemäss Definition gar ein Ausrüstungskatalog des Herstellers sein kann. Man darf sonst gerne noch den markierten Satz auf Seite 14 vorlesen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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