Handy am Steuer

  • Oder welche Gesetze sind zum Selbstschutz und nicht zum Schutz anderer?

    Obligatorische Kranken- und Unfallversicherung, Altersbeschränkungen für Tätigkeiten und Konsum, Drogenverbote, Geländer und Absperrungen, u.v.m.
    Auch das Strassenverkehrsgesetz dient insbesondere dem Selbstschutz, übrigens. Sonst würden die Regeln ja nicht gelten, wenn man ganz alleine auf der Strasse unterwegs ist. Oder sie würden für Fussgänger, Velofahrer etc. nicht gelten (ja, die gelten auch für Sie, Herr und Frau Fussgänger und Velofahrer, falls Sie das lesen :face_with_tongue: ). Ob man sich an die Gesetze hält, das ist wieder was anderes. Das hat jeder selber zu entscheiden und die allfälligen Konsequenzen zu tragen.


    Mich würde eine Studie wahnsinnig interessieren, wieviele Leute bzw. wieviel % durchschnittlich ein Fahrer am Handy rumspielt.
    Wenn ich gemütlich mit dem Hänger auf der rechten Spur entlang schleiche, zähl ich manchmal mit. Und ich bin jedes Mal schockiert.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • ich bin ja auch gegen einen wildwuchs von regulierungen. faktisch gilt ja schon ein handyverbot: wenn du am handy in einen unfall verwickelt bist, hast du schlechte karten. aber man sollte bei uneingeschränkter eigenverantwortlichkeit auch konsequent den geschädigten den ganzen schaden ersetzen, d.h. je nach schwere der einschränkung auch das restliche mutmassliche lebenseinkommen plus genugtuung. wenn ich als verkehrsteilnehmer damit rechnen muss, bei einem fremdverschuldeten unfall auf einem grossteil des schadens sitzen zu bleiben, dann erwarte ich auch, dass von der gemeinschaft elementare vorsichtsregeln definiert und durchgesetzt werden.

  • Wo fängt das Verbot für dich an? Schon an der Ampel oder erst wenn sich das Fahrzeug bewegt?

    Die rote Ampel an sich ist ja schon ein Verbot welche die Weiterfahrt verbietet auch wenn die anderen Strassen leer sind. Wer Lust hat, kann ja das Traktat Industrial Society and Its Future von einem gewissen Dr. Theodore John Kaczynski lesen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich würde es gut finden wenn das Handy am Steuer Verboten wird im Gesetz verankert wird als Straftat und mit Ausweisentzug bestraft wird.

    Das ist so auch Verboten.
    Verichten einer Tätigkeit währen dem Lenken...
    oder so ähnlich heisst das.


    = Ausweis weg, mind. 3 Monate.


    Auch im Stau und Lichtsignal.

    Wer langsam fährt geniesst länger die Kurve :top: Die Zügigeren warten immer! :gaehn: Die Schnellsten stehen da und schauen wo sie war'n :emojiSmiley-33:

  • OBV, Anhang 1, Ziff. 311 Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt (Art. 3 Abs. 1 VRV) Fr. 100.--


    damit wenigstens das geklärt wäre.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Gilt nur beim Telefonieren, nicht beim lesen/ schreiben, ja?

    Wer langsam fährt geniesst länger die Kurve :top: Die Zügigeren warten immer! :gaehn: Die Schnellsten stehen da und schauen wo sie war'n :emojiSmiley-33:

  • Wenn Du auf dem Handy rumtippst oder auch nur rumliest, kann die Strafverfolgungsbehörde ins ordentliche Verfahren wechseln: BGE 1C_183/2016

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • @Sachsi Dass ich mich damit am Rotlicht bereits strafbar mache, weiss ich. Auch wenn der Motor wegen Start/Stop aus ist, wäre es wohl strafbar, da die Zündung ein ist.
    Schluss am Ende muss man seine Taten mit seinem Gewissen vereinbaren und, sofern man eine Straftat bewusst begeht, die Konsequenzen auch akzeptieren.


    Gesetzte sind meist für alle aufgrund weniger. Gäbe es keine fehlbaren Menschen in unserer Gesellschaft, könnte man alle Gesetze streichen und alle Juristen etc. entlassen. Doch leider sind wir weit weg davon.


    @Boo Abgesehen vom KVG hängen wohl die meisten vom Betrachtungswinkel ab :winking_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Der Tatbestand des Vornehmens einer Verrichtung kann für jegliche "aufmerksamkeitsraubenden" Tätigkeiten zur Anwendung kommen, z.B.:
    - Handy bedienen mit SMS, googlen was auch immer, Spotify etc.
    - Navi bedienen, Radio umschalten, Lieferscheine lesen, Sandwich auspacken


    Das ganze kann nicht mit einer Ordnungsbusse erledigt werden, hat also eine Verzeigung an die Übertretungsstrafbehörde zur Folge. Schlussendlich folgt ein Strafbefehl mit einer Busse und Schreibgebühren, zusammen sind dies mehrere Hundert Franken.
    Der Rapport geht als Kopie auch ans Amt für Administrativmassnahmen beim Strassenverkehrsamt. Dieses entscheidet eigenständig über eine Massnahme, sprich FA-Entzug. Das ist jedoch individuell und hat auch mit dem bisherigen "Leumund" im Strassenverkehr der betroffenen Person zu tun.


    Es lohnt sich also meistens nicht, sich erwischen zu lassen und ist zudem noch saugefährlich. Gerade auf der Autobahn ist das teils ein regelrechter Blindflug... :thumbdown:


    LG Tobi

  • leumund giilt doch nicht mehr?!

    Hauptsach es rollt... :motorrad12:


    Ich glaube meine Entscheidungen treffen sich manchmal ohne mich :grinning_squinting_face:

  • Nein, dies wurde nicht abgeschafft und hat somit noch immer Einfluss auf den Entscheid des StVA. Geregelt in Art. 16 Abs. 3 SVG


    Bei der Festsetzung der Dauer des Lernfahr -oder Führerausweisentzugs sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, namentlich: die Gefährdung der Verkehrssicherheit, das Verschulden, der Leumund als Motorfahrzeugführer, sowie die berufliche Notwendigkeit, ein Motorfahrzeug zu führen. Die Mindestentzugsdauer darf jedoch nicht unterschritten werden. Zitiert aus einem Merkblatt des Kantons Zugs.


    LG Tobi

  • Gesetzte sind meist für alle aufgrund weniger. Gäbe es keine fehlbaren Menschen in unserer Gesellschaft, könnte man alle Gesetze streichen und alle Juristen etc. entlassen. Doch leider sind wir weit weg davon.

    Du scheinst offenbar nicht realisiert zu haben, wozu Gesetze da sind. Es geht nicht um fehlbar oder unfehlbar, sondern darum, dass für alle die gleichen Regeln herrschen, damit das Zusammenleben planbar ist und das Verhalten einigermassen vorhersehbar.


    Aber ging glaubs nicht um Grundsätze sondern nur darum, was man mit einem Handy im Auto (in der Schweiz) darf und was nicht.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.