Shark Auspuff

  • Hello


    Es gibt echt viele Thread`s zum Thema Auspuff.


    Wie ist jetzt das.
    Wenn ich einen Shark Auspuff kaufe mit CH-Papieren, kann ich den
    in den Fahrzeugausweis eintragen lassen wie z.b. ein Bremsgriff?
    Oder geht das nicht?


    :face_with_rolling_eyes::whistling::smiling_face_with_halo:


    Grüsse
    11XXSBB



    Und postet doch mal den Pflug am Bike :grinning_squinting_face: zusammen mit den Schneeketten. :smiling_face:

  • Auspuff musst du in der Schweiz nicht im Fahrzeugausweis eintragen lassen, da er als Verschleissteil gilt.
    Musst lediglich das auf dein Motorrad ausgefüllte Beiblatt zum Auspuff mitführen, sofern es einen Schweizer Shark-Importeur gibt, der dir dieses ausstellt.

    Einmal editiert, zuletzt von BigShady ()

  • Für meine Sparks hat Grossrieder das Beiblatt geschrieben...mit Fahrgestell- und Motornummer, ohne Stammnummer. Also nicht übertragbar.

    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl

  • Tja, lesen ist manchmal Glückssache.
    Shark steht geschrieben, Spark hab ich gelesen... :wacko:

    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl

  • Wie schon erwähnt wurde passendes schweizer Beiblatt. Eine EU-ABE reicht bei uns in CH leider nicht...
    Und falls der Topf mit Wolle gedämmt ist und diese ausgebrannt ist, wird der Topf auch illegal :winking_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Wie schon erwähnt wurde passendes schweizer Beiblatt. Eine EU-ABE reicht bei uns in CH leider nicht...
    Und falls der Topf mit Wolle gedämmt ist und diese ausgebrannt ist, wird der Topf auch illegal

    Ich dachte eine ABE ist dem CH Beiblatt gleichgestellt? Gemäss asa 2 Hierarchie Stufe 1. Somit wäre deine Aussage nicht richtig.


    klick

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • Aufpassen bei den älteren Motorrädern mit Jahrgang 1990-1999..... da sind sehr oft aufgrund der alten sehr strengen Lärm- und Abgasvorschriften (Extrawurst der CH) komplett kastrierte kW-Angaben im Fahrzeugausweis.
    Im Falle der Blackbird 47.0 kW!
    1999+ der langsame Wechsel zu den offenen Versionen mit 110.0 kW.


    Zubehör-Lärmtröten sind in aller Regel für die offene Version gebaut, die Hersteller nahmen da keine Rücksicht auf die CH-Extra-Wurst, weshalb kaum legale Anlagen erhältlich waren und wenn, wurden diese damals noch eingetragen inkl. Lärmmessung. Dieser Wert war dann der Richtwert bei allen Kontrollen :grinning_face_with_smiling_eyes:
    Stolpere also nicht über die 47.0 kW-Falle sondern kläre dies explizit ab (und ja, ich weiss, sie ist so oder so offen :grinning_squinting_face: )


    Grues Eric

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Vielen Dank für Eure Antworten.


    Noch ne frage und zwar, gibt es im Raum Mittelland auch eine
    öffentlich zugängliche DB Lärmmessung?


    Und ist die in Winti noch aktiv?


    Cu und nicht zu stark am "Kabel" ziehen!


    :help: