Auspuff angeblich zu laut bei MFK

  • Guten Tag zusammen.


    Ich habe mir vor 2 Jahren für meine VFR 800 F einen SC Project Conic Auspuff gekauft, mit Zertifikat und CH-Homologation. Hatte eigentlich nie Probleme damit, auch nicht bei Polizeikontrollen. Jetzt war ich neulich bei der MFK in Buriet. Anfangs lief alles wie geschmiert. Zuerst überprüfte der eine Experte alles Technische, der andere drehte dann kurz eine Runde mit dem Motorrad. Als er zurückkam, sagte er zu seinem Kollegen "de dünkt mi huere luut"... Daraufhin zückten sie ein Messgerät und messen 97.4dB (nach Fehlzündung). Fazit: Motorrad zu laut, Nachkontrolle fällig. Auf meine Frage, wie das möglich sei, wo ich doch eine Betriebserlaubnis für diesen Endtopf habe, meinten sie nur, dass die Hersteller oft tricksen würden. Ich fiel aus allen Wolken, stand wie ein Krimineller da.. :cursing:
    Schlussendlich konnte ich vereinbaren, dass ich wieder den Original-Auspuff montieren kann und mir dies von meiner Werkstatt bestätigen lassen soll, damit ich nicht nochmals antraben muss.


    Das habe ich gestern gemacht. Daraufhin meinte der Werkstatt-Chef, dass das StVA dafür keine Befugnis habe, so quasi wenn ich eine Betriebserlaubnis hätte, könnten sie gar nichts machen.
    Je mehr ich nun recherchiere, desto mehr bin ich der Überzeugung, dass so einiges falsch lief. So haben sie z.B. nur einmal statt der gesetzlichen 3x gemessen und dazu keine 10m vom nächsten Gebäude entfernt. Wenn ich nun auf die Akrapovic Seite gehe, dann wird für einen Endtopf, welcher auch in der CH für mein Motorrad zugelassen wäre, bereits ein Geräuschwert von 96dB angegeben. Praktisch die Lautstärke, welche illegal sein soll. Was stimmt denn nun?


    Ich bin einfach völlig ratlos. Der Verkäufer stellt sich natürlich auch quer, nach dem Motto die Garantiezeit wäre abgelaufen. Er könne höchstens den Topf nach Italien zur Kontrolle schicken. Aber davon wird der auch nicht leiser... Nun stehe ich da mit einem Auspuff für den ich einst 700.- investiert hatte, aber kann ihn nicht verwenden.


    Hat einer von euch Erfahrungen mit sowas?

  • Wenn ich nun auf die Akrapovic Seite gehe, dann wird für einen Endtopf, welcher auch in der CH für mein Motorrad zugelassen wäre, bereits ein Geräuschwert von 96dB angegeben. Praktisch die Lautstärke, welche illegal sein soll. Was stimmt denn nun?

    Leider kann ich dir nicht weiterhelfen, wer genau wofür zuständig ist und wer was erlauben bzw. verbieten darf.
    Das mit den drei Messungen ist sicherlich bei einer Polizeikontrolle wichtig, wenn das ganze auch vor Gericht bestandhaben soll. Ob das für die MFK gilt, ist da eine andere Frage, die legen die Regeln ja sowieso gerne so aus, wie sie (der jeweilige Experte) es gerne hätten.


    Zu der maximalen Lautstärke: So viel ich weiss, gibt es in der Schweiz / Deutschland keine maximale Lautstärke, welche ein Motorrad erreichen darf. Vielmehr ist es so, dass das Motorrad / die Auspuffanlage mit einer gewissen Lautstärke geprüft und zugelassen wird und anschliessend diese erreichen darf. Wenn du dann Veränderungen an der Anlage machst und diese Lauter ist, wie auf dem Zertifikat, so ist dies nicht erlaubt.
    Zu beachten ist auch noch, dass sich diese dB Werte immer auch auf eine spezifische Drehzahl beziehen! Wenn der Experte natürlich ein wenig stärker aufdreht, kann es gut sein, dass die Lärmemissionswerte plötzlich nicht mehr stimmen.
    Jedoch kann es gut sein, dass ein Bike X mit einer Lautstärke von zB 94dB zugelassen ist, und ein Bike Y mit 97dB. Wenn nun Bike X etwas an seinem Auspuff verändert und mit 97dB gemessen wird, so wird besteht bereits ein Mängel und im schlimmsten Fall gibt's ne Busse (je nach Toleranzen usw. kenne die genauen Grenzen nicht), obwohl das Motorrad gleich laut ist, wie dasjenige, welches mit dieser Lautstärke aus dem Werk rollt.
    Denke mal an die Harleys, welche schon von Werk aus einen angenehmen Sound haben =)


    Ich würde dir mal empfehlen, dich nochmals mit der MFK in Verbindung zu setzen und ggf. eine erneute Messung durchführen lassen, bevor du wieder alles auf Original umbaust.
    Kommt sicher günstiger und evtl. ist er ja dann auch gar nicht mehr zu laut.



    Was du jedoch auch nicht vergessen darfst ist, dass Auspuffsysteme mit der Zeit und nach mehreren gefahrenen km auch den Sound verändern und lauter werden können.





    Lg phunder

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • so quasi wenn ich eine Betriebserlaubnis hätte, könnten sie gar nichts machen.

    Das ist natürlich nicht korrekt - du könntest auch Modifikationen vorgenommen haben am Schalldämpfer.


    Nun stehe ich da mit einem Auspuff für den ich einst 700.- investiert hatte, aber kann ihn nicht verwenden.

    Hey - du hast einfach Pech gehabt beim Vorführen. Was ich schon für kleinkarierte Besserwisser in vergangenen Jahren da erlebt habe... da bist du einfach ausgeliefert.
    Aber hallo - schraub deinen Auspuff wieder ran und hab Freude damit - schliesslich ist er legal.



    Hast nicht neh Plakete am rahmen, wo drauf steht wie laut dein Motorrad sein darf ?
    Soviel ich weiss ,ist das massgebend ,egal was Du für ein topf drauf hast.


    Ja - das stimmt soweit. Dann kommen immer wieder diese ABER!
    Ich war vor 2 Wochen unsere KTMs vorführen (1290 SA und 1290 SD GT).
    Hatte einen wirklich coolen Experten und wir haben uns mehr über Endschalldämpfer als über den Zweck des Vorführens unterhalten.
    Die SA mit Akra klingt eigentlich beängstigend laut (Beiblatt natürlich vorhanden). Absolut unproblematisch, er hatte sichtlich Freude am Töff beim Fahren.
    Die GT macht keinen Lärm innerhalb der Messwert-Tourenzahlen (darüber siehts deutlich anders aus :whistling: )


    Im Gegensatz zum TS habe ich extrem positive Erfahrungen gemacht:


    Der Exprerte hat mir das mit den aufgeklebten Plakette auch erklärt. Dieser DB-Wert sei mit der Messmethode verknüpft. Aufgrund des Beiblattes bei der SA und der Originalflöte bei der SD verzichtete er auf Messungen.
    Auf die Klappensteuerung angesprochen(man kanns auch auf die Spitze treiben :grinning_squinting_face: ) meinte er, es sei ein alljährliches Katz- und Maus- Spiel mit den technischen Gegebenheiten und der Gesetzgebung.
    Das Gerücht, wonach Klappengesteuerte Endschalldämpfer nach 2022 keine Zulassung mehr bekommen würden, sei nur die halbe Wahrheit.
    Fakt sei aus seiner Sicht, dass das ein ewigen Katz- und Mausspiel zwischen Hersteller und Behörden sei.
    Seine Meinung war unmissverständlich: Zugelassene Endschalldämpfer lassen sich bei entsprechender Drehzahl im vernünftigen DB-Bereich betreiben.
    Wir alle wäre gut beraten, diesen Bereich innerorts und in Wohngebieten zu nutzen.
    Dort wo es niemanden stört, seien etwas lautere Schalldämpfer zur optimalen Leistungsentfaltung unumgänglich und konstruktionsbedingt.


    Also echt - ich war etwas perplex! Eine solche Einstellung zur Thematik beim Vorführen habe ich noch nie erlebt!

    Schleichfahrt ist für U-Boote :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Erstmal danke für die Antworten.
    Auf der Plakette am Motorrad steht 90dB bei 5125Rpm. Nach dem haben sich die "Experten" auch gerichtet. Müssten die eigentlich nicht noch 5dB Messtoleranz abziehen?
    Verändert habe ich nie etwas am Auspuff, ausser öfters den Sicherungsring zur Fixierung des DB-Killers gewechselt, da diese gerne brechen. :grinning_squinting_face:


    Jetzt kommt aber das grosse ABER, wie roberto geschrieben hat. :winking_face: Wie kann es denn sein, dass für mein Motorrad ein Auspuff zugelassen ist, für den schon vom Hersteller ein höherer Wert angegeben ist. Seht euch mal folgenden Link an. Ist zwar nicht SC Project, aber der dB-Wert ist praktisch identisch mit dem, was das StVA bei mir als zu laut bezeichnet hat:
    https://www.akrapovic.com/de/moto/product/20200/Honda/VFR-800F?brandId=30&modelId=137&programId=1&yearId=5293
    Klar ist der hier für das 2018er Modell, aber dieses hat ja schon Euro 4 und müsste eigentlich noch strengere Geräusch-Grenzwerte haben.


    Mir kommt es langsam so vor, als wäre es reine Willkür gewesen. Die Prüfstelle Buriet ist berüchtigt.
    Es waren zwar beide Experten sehr freundlich, aber wirklich Ahnung schienen sie nicht zu haben. Der eine wollte mir zB. nicht abnehmen, dass das Motorrad serienmässig LED-Scheinwerfer oder Griffheizung hat. Hat sich aber schnell erledigt.

    Aber hallo - schraub deinen Auspuff wieder ran und hab Freude damit - schliesslich ist er legal.

    Würde ich gerne machen, aber die sind trotz allem am längeren Hebel. :upside_down_face:
    Allerdings schon komisch, dass sie mich trotzdem noch nach Hause fahren liessen. :confused_face:

  • tl;dr,
    Ein Auspuff kann wie Pneus altern und entspricht evtl. irgendwann nicht mehr den Vorschriften. Es gibt zwei Messungen: Standmessung und Durchfahrtsmessung. Nur der Wert der Durchfahrtsmessung ist gesetzlich limitiert. Ob ein Fahrzeug und sein Auspuff nach dem Gesetz zu laut ist, kann man nur mit Hilfe der Durchfahrtsmessung bestimmen. Der Wert der Standmessung dient dagen nur als Referenzwert und ist bei jedem Fahrzeug und Auspuff anders.


    Lange Version:


    Wie alles andere beim Motorrad, wie z.B. Lenkkopflager, Stossdämpfer, Lichter oder Pneus, muss auch der Auspuff nicht nur beim Kauf sondern zu jeder Zeit alle relevanten Vorschriften und Grenzwerte einhalten, können altern und werden evtl. irgendwann nicht mehr den Vorschriften entsprechen. Töpfe die mit Stahlwolle gefüllt sind können "ausbrennen" und müssen, wenn überhaupt möglich, nachgestopft werden damit sie wieder die entsprechende Werte einhalten. Gewisse Zubehörtöpfe sind aber gar schon ab Fabrik viel zu laut. Siehe auch Vortrag Lechner laut. https://www.umweltbundesamt.de…377/dokumente/lechner.pdf


    Es gibt es zwei Geräuschmessungen: Die Vorbeifahrtmessungen und die Standmessung/Nahfeldmessung. Nur bei ersterer Messung ist der erlaubte Schalldruck und Lärmpegel limitiert. Der Wert der zweiten Messung ist nicht limitiert und dient als Referenzwert um allfällige Manipulationen oder Unstimmigkeiten einfach erkennen zu können. Es ist letzterer Wert, den man auf dem Typenschild des Motorrades findet. Da der Abstand zwischen Messmikrofon und Motorrad/Auspuff bei der Vorbeifahrt- und Standmessung sehr verschieden sind, sind auch die gemessenen Schalldruckpegel in dB(A) verschieden und nicht direkt miteinander vergleichbar. Aufgrund des kleineren Abstandes sind die Werte die bei der Standmessung gemessen werden viel höher.


    Wie die Vorbeifahrtsmessung und Standmessung/Nahfeldmessung durchzufüren ist findet man in den einschlägigen Vorschriften:
    - Vor Euronormen: VTS, bzw BAV
    - Euro 1 - 3: Ziffer 2.2 des Anhangs III von Kapitel 9 derRichtlinie Nr. 97/24
    - Euro 4 Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014;
    - bzw. UNECE-Reglement Nr. 41 in entsprechender Änderungsserie


    Im Grunde ist die Vorbeifahrtsmessung aber in etwa so: Man fährt mit 50 km/h, in einem bestimmten Gang, bis zu einem gewissen Punkt, und gibt dann dort Vollgas. Die Messmikrofone sind links und recht in einem Abstand von 7.5 Meter angeordnet. Bei Euro 4 wird zusätzlich noch von einer tieferen Geschwindigkeit beschleunigt, so dass man dort wo die Mikrofone sind genau 50 km/h hat. Mit Euro 3 darf man bei der Vorbeifahrtsmessung Messung maximal 80 dB(A) haben, bei Euro 5 nur noch 77 dB(A).
    Weitere Infos zur Geräuschemessung nach Euro 4 und Euro 3: https://www.motorradonline.de/typen/euro-3-und-euro-4-messungen-so-laut-sind-schalldaempfer-wirklich/


    Die Standmessung/Nahfeldmessung ist wie folgt: Das Messmikrofon wird auf der Höhe des Auspuffs, im Abstand von 0.5 Meter, in einem 45° Winkel gehalten. 3 Meter rund um das Motorrad und Mikrofon darf nichts sein das den Schall reflektieren könnte. Das Motorrad ist Neutralengang und der Motor wird auf 75% der Nenndrehzahl (Drehzahl der maximaln Leistung)hochgejagt. Wie gesagt ist der gemessene dB(A) Wert nicht limitiert, und kann je nach Töff und Auspuff ohne weiteres nur 90 dB(A) oder auch gar 105 dB(A) sein. Vorallem Ducati haben traditionell einen eher hohen Standmesswert. Der Messwert selber dient nur als Referenz für die technische Kontrolle und zum Schwanzvergleich der Töffbesitzer. Oder wie es in den obigen Vorschriften z.B. heisst:

    Zitat

    Zur Erleichterung späterer Überprüfungen der Geräuschentwicklung bei im Verkehr befindlichen Krafträdern ist der Schalldruckpegel auch im Nahfeld der Auspuffmündung nach den nachstehenden Vorschriften zu messen und das Messergebnis in das Mitteilungsblatt nach Anhang 1 einzutragen.


    Wie vorgehen wenn MFK oder Polizei den Verdacht hat, dass was nicht koscher ist und der Topf zu laut? Das finden wir in der VTS im Anhang 6, Ziffer12 https://www.admin.ch/opc/de/cl…165/index.html#app6ahref4

    Zitat

    Bei Einzelprüfungen (Art. 105 Abs. 1 VZV) ist eine Standmessung nach Ziffer 4 durchzuführen. Dabei dürfen die in der Typengenehmigung oder im Datenblatt oder im Fahrzeugausweis eingetragenen Werte bei der Nahfeldmessung um höchstens 5 dB(A) und bei der «7-Meter-Messung» um höchstens 2 dB(A) überschritten werden. Bestehen trotz Einhaltung dieser Werte Zweifel an der Konformität des gemessenen Fahrzeugs, so kann eine Vorbeifahrtmessung angeordnet werden.

    ebenso finden wir im ASA Merkblatt 11 "Austauschschalldämpfer, -katalysatoren und -partikelfilter"" https://asa.ch/wp-content/uploads/webshop/merkblaetter/MB_KT_11_d_2019/mobile/index.html#p=1

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Deutschland - gleiches Problem:


    Die Anlagen mancher Hersteller (und illegale Nachbauten aus China) haben zwar die korrekte E-Nummer, sind aber deutlich zu laut. Mal bereits ab Werk, mal wenn das Dämmmaterial weggekokelt ist und die Fuhre somit lauter wird.


    So oder so: Zu laut ist zu laut.


    Wenn die Messung korrekt war -> muss der Pott getauscht oder eben "neu gefüllt" werden.


    Grüße, Martin

  • Auf der Plakette am Motorrad steht 90dB bei 5125Rpm. Nach dem haben sich die "Experten" auch gerichtet. Müssten die eigentlich nicht noch 5dB Messtoleranz abziehen?

    Auch nach Abzug der 5 dB bist du mit 92.4 dB(A) über dem Wert auf der Plakette.

    Wie kann es denn sein, dass für mein Motorrad ein Auspuff zugelassen ist, für den schon vom Hersteller ein höherer Wert angegeben ist. [...] Klar ist der hier für das 2018er Modell, aber dieses hat ja schon Euro 4 und müsste eigentlich noch strengere Geräusch-Grenzwerte haben.

    Weil der Wert im Stand nur ein Referenzwert ist. Er kann für den einen Auspuff anders sein als für den anderen Auspuff am gleichen Motorrad. Solange der gesetzlich begrenzte Wert bei der Durchfahrtsmessung eingehalten wird, ist alles in Ordnung. Der andere Auspuff wird wohl schon in der Lieferantenbestätigung einen höheren dB(A)-Wert haben.


    Daraufhin zückten sie ein Messgerät und messen 97.4dB (nach Fehlzündung)

    Die Fehlzündungen gehen auf deine Kappe und fliessen in den Messwert mit ein. Das Fahrzeug muss betriebswarm vorgeführt werden. Wenn dein Fahrzeug dann Fehlzündungen hat ist sonst was nicht in Ordnung. Da kann man froh sein das nur der Auspuff bemängelt wird.


    Der eine wollte mir zB. nicht abnehmen, dass das Motorrad serienmässig LED-Scheinwerfer oder Griffheizung hat.

    Solange die Scheinwerfer eine E-Prüfzeichen haben, ist es wurst ob das ab Stange oder nachträglich angebaut wurden. Da es gemäss ASA 2b, Kapitel 4.4.1 eine Änderung der Kategorie B ist, muss ein Umbau von Glühobst auf LED oder umgekehrt auch weder eingetragen noch vorgeführt werden. Was die an den Griffheizungen zu bemängel haben ist mir ganz schleierhaft. Das dies eine prüfpflichtige Änderung ist, wäre ganz was neues.


    Wie weiter?
    - Die Ursache der Fehlzündungen beheben, damit gewinnt man schon mal ein paar dB.
    - schauen ob man den Auspuff nachstopfen kann. Wenn ja denn Topf neu stopfen.
    - Auf der Lieferantenbestätigung des Auspuff nachschauen ob allenfalls ein höheren dB(A)-Wert im Stand vermerkt ist.
    - Beim Lieferanten abklären ob es eine aktualisierte Bestätigung gibt, in der ein höherer Wert im Stand steht als auf dem Rahmen des Töffs vermerkt ist.
    - Auf eine Durchfahrtsmessung bestehen und hoffen, dass man dann die gesetzlichen Grenzwerte einhält. Wenn ja den höheren Wert im Stand im Fahrzeugausweis eintragen lassen.
    - und zu guter Letzt: anderen Nachrüsttopf oder Originaltopf montieren.


    PS: Die Geschichte zeigt, warum es sinnvoll ist, den alten Topf zu behalten oder wenn man ein Occasiontöff mit Zubehörtopf kauft, schauen soll, dass auch der Originaltopf vorhanden ist.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!


  • Seine Meinung war unmissverständlich: Zugelassene Endschalldämpfer lassen sich bei entsprechender Drehzahl im vernünftigen DB-Bereich betreiben.
    Wir alle wäre gut beraten, diesen Bereich innerorts und in Wohngebieten zu nutzen.
    Dort wo es niemanden stört, seien etwas lautere Schalldämpfer zur optimalen Leistungsentfaltung unumgänglich und konstruktionsbedingt.

    Das ist mal eine pragmatische und sinnvolle Sichtweise für uns Fahrer als auch für die Mitmenschen!

  • Ich glaube damit ist so ziemlich alles gesagt:

    • Ein Auspuff kann "altern" und mit der Zeit die Lärmbegrenzung überschreiben
    • Ein Auspuff kann schon beim kauf zu laut sein (selbst mit Beiblatt)
    • Verschiedene Messmethoden liefern natürlich unterschiedliche Ergebnisse; gerät man erstmal in Verdacht ist es wohl auch mit so manchem Originaltopf schwierig die Legalität nachzuweisen (ich glaube es gab mal hier eine Diskussion wo der Orignaltopf für zu laut befunden wurde)

    Vielleicht noch ein Hinweis zur zitierten Akrapovic Flöte: Allgemein gilt ja, dass der Töff mit Zubehör-Auspuff nicht lauter sein darf als original und die Grenzwerte stehen auf der Plakette am Rahmen. Wie gemessen werden muss hat RF ja schon beschrieben. Es kann aber durchaus sein, dass ein Töff gemäss Plakette 97dB erreichen darf aber der Orignal-Auspuff bei definierten Messbedingungen nur 93dB erreicht. Akrapovic hat wohl den Töff mit Original-Auspuff bei gleichen Bedingungen vermessen. Wenn Akrapovic also 96.4dB angibt kann das für dieses Motorrad (angenommen 97dB Zulassung) durchaus legal sein. Dann bleiben natürlich nur noch kleine Toleranzen für "Alterung" oder "suboptimale Messbedingungen". Man könnte auch sagen die Zubehör-Hersteller versuche möglichst nahe an die Grenze zu gehen (im Zweifel eher leicht drüber) und die OEM Hersteller bleiben meist deutlich darunter. Ausserdem kann ein Zubehör-Hersteller wie Akrapovic auch gerne die geeignetste Messmethode wählen wo ihr Bauteil die bessere "Performance" bietet. Das muss nicht unbedingt die gleiche Methode sein wie bei der Zulassung verwendet wird.


    Es ist also eher unglücklich wenn man überhaupt in die Situation gerät, dass nachgemessen wird. Bei dir scheint das zunächst aufgrund eines "schlechten Gefühls" beim Prüfer passiert zu sein. Vielleicht auch wegen der genannten "Fehlzündungen". Möglicherweise stimmt da auch etwas nicht. Das kann von einer defekten Lamdasonde bis zu einem defekten oder gar fehlenden Katalysator (oder eines Katalysator-Schadens aufgrund eines Defektes) gehen. Auch das hat einen Einfluss auf die Lautstärke.


    Die XT660Z eines Kollegen ist wohl auch etwas "lauter" als sonst weil sein Katalysator in Einzelteile zerbröselt ist und somit nicht mehr vorhanden ist.


    Ausserdem gibt es auch Leute die entfernen Katalysator oder andere Teile absichtlich. Oder entfernen den DB-Killer bzw. ersetzen diesen durch einen modifizierten. Gerade deine Aussage, dass der Sicherungsstift manchmal "abbricht" lässt mich hellhörig werden. Eventuell wurde da wirklich mal was manipuliert. Und die Prüfer haben da ein gutes Auge um mögliche Manipulationen zu erkennen. Bei neueren Modellen muss der DB-Killer nicht ohne Grund verschweisst sein.


    Ich war kürzlich auch mit meiner FZ8N bei der MFK. Trotz >60000km und > 7 Jahre Alter ist sie aber sehr gut gepflegt und der Prüfer hat sich mehr mit mir über die nachgerüsteten TFL und dessen Schaltung unterhalten. Er hat sogar extra für mich noch die entsprechenden Reglemente herausgesucht um mir zu zeigen, dass das schon alles OK ist so wie ich das gemacht habe. Insgesamt hat er nur kurz die Teilenummer mit dem Beiblatt des Auspuffs verglichen, kurz einmal ums Motorrad gelaufen, Lenkkopflager überprüft und sogar im Prüfbericht notiert, dass auch Zubehörteile wie TFL korrekt geschaltet seien damit der nächste Prüfer mich nicht ungerechtfertigt blöd anmacht. Insgesamt war ich nur ca. 15-20 Minuten da und genauer hin gesehen hat er bei keinem einzigen Bauteil. Wurde alles aus dem Augenwinkel geprüft und für gut befunden. Dazu trägt meiner Meinung aber sowohl das Aussehen des Motorrades als auch das auftreten des Besitzers bei. Man darf durchaus zeigen, dass man sich mit der Materie beschäftigt hat und auskennt aber nicht überheblich sein und meinen man kenne die Vorschriften besser als der Prüfer - ausser man weiss EXAKT wo die entsprechende Richtlinie steht und hat diese auch komplett verstanden.


    Beim Auto hatte ich aber auch mal einen Prüfer der hat den originalen Seat/Audi Lichtschalter bemängelt. Das wäre nicht OK so, man könne ja die Nebelscheinwerfer einschalten ohne das Abblendlicht einzuschalten (obwohl das Auto keine Nebler hatte). Einen anderen Schalter gibt es übrigens nicht, das war der Originale ab Werk. Ich musste also auch in die Garage fahren und mir bestätigen lassen, dass der Mangel behoben sei. Die Garage hat dann den Kopf geschüttelt, einen Stempel auf den Wisch gemacht und eingeschickt. Bei der nächsten Prüfung wurde der Schalter nicht mehr bemängelt, obwohl der angeblich falsche Schalter im vorherigen Prüfbericht stand den der nächste Prüfer wieder durchgesehen hat.


    Für dich würde ich folgendes empfehlen:

    • Mängel beheben (falls weitere)
    • Ursache für Fehlzündungen beheben, auch Kat und Lamgdasonde(n) prüfen
    • Falls das nicht hilft

      • Original-Auspuff montieren und vorführen
      • Zubehör-Auspuff wieder montieren - oder halt den OEM Auspuff gleich drauf lassen


    Der Auspuff wird ja nicht im Fahrzeugschein eingetragen und Beiblätter dazu hast du ja (für die Polizeikontrolle). Wenn du aber in einer Kontrolle hängen bleibst und die den Auspuff wieder für zu laut befinden solltest du nicht auf die Barrikaden gehen sondern wohl einfach die Busse bezahlen.


    Meine Vermutung ist ja, dass der Zubehör-Auspuff tatsächlich zu laut ist. Entweder durch Alterung oder schon ab Fabrik - oder beides.

    The Sky isn't the limit!


    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Allgemein gilt ja, dass der Töff mit Zubehör-Auspuff nicht lauter sein darf als original und die Grenzwerte stehen auf der Plakette am Rahmen.

    Nicht ganz korrekt. Der Töff mit Zubehörauspuff darf bei der Standmessung lauter sein als das Original. Nur die Werte der Vorbeifahrtsmessung müssen eingehalten werden. Bei Euro 3 Töffs ist nur der Referenzwert der Standmessung auf der Plakette. Bei Euro 4 noch zusätzliche Werte um die Vorbeifahrtsmessung korrekt nachvollziehen zu können.


    Ich zitiere nochmals aus dem ASA Merkblatt 11 https://asa.ch/wp-content/uplo…019/mobile/index.html#p=5

    Zitat

    7. Arbeitsanweisung bei Nachprüfungen
    [...]
    Auffälliges Geräusch:
    - Wenn das Geräusch als übermässig laut auffällt, ist eine Vorbeifahrtsgeräuschmessung anzuordnen. Als Vorselektion kann eine Referenzmessung (Standmessung) dienen. Die Referenzwerte sind aus der Lieferantenbestätigung zu entnehmen. Sind dort keine Werte aufgeführt ist die Typengenehmigung oder das CoC massgebend. Die Messtoleranz richtet sich nach Anhang 6, Ziffer 12 VTS. Erfüllt das Fahrzeug eine angeordnete Vorbeifahrtsgeräuschmessung, kann es zugelassen werden/bleiben. Der anlässlich der Vorbeifahrtsgeräuschmessung neu ermittelte Referenzwert ist im Fahrzeugausweis einzutragen, wenn er vom ursprünglichen Wert der Typengenehmigung oder des CoC abweicht.

    und ebenso aus dem ASA 2b https://asa.ch/wp-content/uploads/webshop/richtlinien/w_2b_D/mobile/index.html#p=58


    Es kann sein das nur vom ASTRA anerkannte Prüfstelle d.H. FAKT, DTC, etc. in der Lage sind eine Vorbeifahrtsmessung durchzuführen. Da bei der MFK Bringschuld gilt und Regel nicht Gratis gibt, muss wohl der Halter die Kosten für die angeordnete Messung übernehmen.


    Zu guter letzt noch eine Beaumot aus der VTS.


    Art. 53 Geräusch, Schalldämpfer


    Zitat

    2 Abgenutzte oder schadhafte Schalldämpferanlagen sind zu ersetzen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Ich habe mich eventuell falsch ausgedrückt bzgl. Fehlzündungen. Es sind natürlich keine Fehlzündungen im eigentlichen Sinne. Es ist mehr so ein kurzes "Plopp" wenn man vom Gas geht. Wie bei einer BMW S1000R und die haben das ja schon ab Werk so programmiert. Ich hatte früher eine Kawa ZX9R Jg. 1998 mit Remus-Endtopf. Die hatte gerne mal beim Starten bei heissem Topf Fehlzündungen und das klang dann jeweils wie ein Gewehrschuss. :grinning_squinting_face:


    Wegen der brechenden Sicherungsringe vermute ich einen Fabrikationsfehler, sodass die Nut zu eng ist, weshalb der Ring übermässig unter Spannung steht.


    Jedenfalls danke für die Tipps! Das Motorrad befindet sich nun mit Original-Auspuff im Winterschlaf. Nächste Saison werde ich wohl auf Risiko den SC Project wieder montieren und bei erneuten Problemen eine Vorbeifahrtsmessung verlangen. Da wäre ich sehr zuversichtlich. Weil laut ist der Topf wirklich nur, wenn man direkt daneben steht oder drauf sitzt. Ich habe ja zugesehen, wie der andere die Testrunde gefahren ist und habe für mich noch gedacht, dass er aus der Entfernung gar nicht auffällig klingt. Oder anders gesagt, nicht lauter, als andere Motorräder mit Original-Topf, welche vor oder nach mir dran waren.


    Ich möchte einfach noch anmerken, dass ich den Zubehör-Topf nicht der Lautstärke wegen (also als "Schwanzvergrösserung"), sondern des Klanges wegen gekauft habe. Denn der Original-Topf klingt einfach kastriert und blechern. Kenner eines gepflegten V4-Soundes wissen, was ich meine :smiling_face_with_sunglasses:
    Aber sonst ist mein Credo, mein Spass soll nicht der anderen Ärger sein. Durch Ortschaften und Wohngebiete fahre ich immer möglichst geräuscharm. Und auch sonst jage ich den Drehzahlmesser höchst selten in den Begrenzer.

  • Ich verstehe die Diskussion nicht, die Behörde hat festgestellt das Motorrad ist zu laut. Also folglich hat der TE die Pflicht das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, oder zu beweisen das sich die Behörde irrt, anderseits wird das Fahrzeug stillgelegt.


    Stellt dies ein Problem dar also ein leiseres Fahrzeug, ist das Motorradfahren vll nicht das richtige Hobby für dich. Weil da gehts doch eigentlich ums fahren und nicht um den krach. Wird im Theard hier im Forum „Ein Traum den nur wenige verstehen „ auf hervorragende Weise erzählt. Vielleicht mal durchlesen.

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch: