Motorrad importieren, wie teuer?

  • :?: TLDR; kann ich ein Motorrad auch erst NACH dem Grenzübergang verzollen

    Ja, kann man. Aber man muss am Grenzübergang einen Vormerkschein verlangen. Du hast ca. 3 (Werk)tage um das ganze Prozedere an einer Inlandzollstelle abzuschliessen. Siehe auch Link im obigen Beitrag.


    Mit dem Ausländischen Kontrollschild darfst Du bis zu 30 Tage in der Schweiz rumfahren. Das ist aber keine Zoll sondern Strassenverkehrsamt Sache. Siehe ASA Richtlinie 1 https://asa.ch/online-bibliothek/richtlinien/


    PS: Dass das Kuchenblech nach dem Kauf dran bleibt ist nicht garantiert. Ich jedenfalls würde ich jedem Verkäufer empfehlen das Kontrollschild nicht mitzugeben. Speziell wenn das Fahrzeug ins Ausland geht. Darum erkundige dich wo die nächste Zulassungstelle ist oder wie Du vorgängig schon ein Ausfuhrkennzeichen organisieren kannst. Besonders wichtig wenn Du am Wochenende deinen Töff holen willst.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Zum Import von Fahrzeugen siehe auch https://www.google.ch/url?sa=t…Vaw3TjEkn9OrJxX9XbAoOWfNb


    Mit dem Vormerkschein hast Du zwei Werktage um das Fahrzeug zu verzollen. Gemäss Ziff. 5 des Merkblattes kannst Du das Fahrzeug mit deutschen Schildern in die Schweiz fahren, grundsätzlich gilt aber, dass in der Schweiz wohnhafte Personen keine Fahrzeuge mit ausländischen Schildern führen dürfen.

  • Danke Lüku u RebelFazer


    Ich werd' das mal versuchen und nachher hier nicht berichten, wie es sich zugetragen hat.


    cheerioh

    SiS

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  • Wenn du ein Motorrad im grossen Kanton kaufen möchtest, welches angemeldet ist, werden 99% der Verkäufer vor dem Überreichen des Fahrzeugbriefs (Besitzurkunde) das Motorrad an der Zulassungsstelle abmelden. Dann wird der TÜV-Stempel und der Stempel des jeweiligen Bundeslandes abgekratzt.

    Das Kennzeichen kannst du dann zwar wieder mitnehmen, aber du darfst damit nicht fahren.


    Sollte es ein Verkäufer von den 1% sein und das Motorrad angemeldet übergeben, muss nach der Grenzüberführung das Töff in Deutschland mit dem Kennzeichen abgemeldet werden (Zulassungsstelle deutsche Seite).

    Wenn du mit dem auf den deutschen Vorbesitzer angemeldeten Motorrads (bei der Überführung auf den Töffreifen) eine ungewollte Bodenprobe nimmst oder andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen lässt, müsste hier die Versicherung des Verkäufers haften.

    Daher macht das kaum jemand.


    Ich weiss von einem Bekannten einige Jahre zurück, der ein Auto angemeldet verkauft hat. Der Käufer hat versichert, das Fahrzeug am nächsten Arbeitstag abzumelden.

    Das ist über mehrere Wochen nicht geschehen. Der neue Käufer ist auf den Versicherungsschutz des Verkäufers unterwegs gewesen.

    Der Bekannte hat hier weiterhin Versicherung gezahlt.

    Glücklicherweise ist kein Unfall passiert.

    Der Bekannte hatte viele schlaflose Nächte...

    Einmal editiert, zuletzt von Laubi ()

  • Laubi Danke auch Dir.


    Also dann ist es beschlossen, ich fahr mit dem Transporter hoch. Muss mal mit dem Verkäufer abklären, wie ich Probefahrt und Abmelden bei der Zulassungsstelle an einem Tag hinkriege!


    cheerioh

    SiS

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  • "Melden Sie ein Fahrzeug ab, läuft der Versicherungsschutz noch für diesen Tag und zwar genau bis 23:59 Uhr. Danach ist das Fahrzeug nicht mehr versichert. Haben Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet, dürfen Sie zwar ohne Plakette fahren, nicht jedoch ohne Kennzeichen."


    Wenn du das Ding sowieso kaufen möchtest, könnte der Verkäufer am Vormittag das Motorrad abmelden, du kannst am Nachmittag die Probefahrt machen und das Teil mitnehmen.

  • grundsätzlich gilt aber, dass in der Schweiz wohnhafte Personen keine Fahrzeuge mit ausländischen Schildern führen dürfen.

    Explizit ist es nicht verboten. Nur implizit über das Zollgesetz und die Verkehrszulassungsverordnung. Wobei es viele Ausnahmefälle gibt.


    sonst gibt es auch noch 5 Tageskennzeichen

    Dazu braucht es einen elektronischen Versicherungsnachweis. Beim Ausuhrkennzeichen ist die Versicherung inbegriffen und es ist mindestens 14 Tage gültig. Oops, man sollte nicht von der Schweiz auf Deutschland schliessen. In Deutschland muss man sich selber um die Versicherung des Ausfuhrkennzeichen kümmern. Leider ist beim Ausuhrkennzeichen keinen elektronischen Versicherungsnachweis möglich sondern es braucht dazu eine sog. Gelbe Karte.


    Mit dem Deutschen Kurzeitkennzeuchen in die Schweiz fahren scheint ein Graubereich zu sein.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Man kann problemlos als Privatperson ein Motorrad aus Deutschland in die Schweiz importieren. Ich hab's so eben am Mittwoch gemacht. Es braucht jedoch auf Deutscher Seite einen Spediteur, welcher nichts anderes macht als einen Fackel ("Ausfuhranmeldung") auszustellen, damit man den Töff ausführen muss. Alles elektronisch. Kostete €50. Darf ich hier den Spediteur verlinken? Sie war echt hilfreich, weil: ich wollte ja das Motorrad noch Probefahren. Daher gab es bis zum besagten Tag noch gar keinen Kaufvertrag. Die "Ausfuhranmeldung" kann jedoch nur erstellt werden, wenn ein Kaufvertrag vorliegt - auch wegen dem Verkaufspreis. Ich musste aber NACH der Probefahrt ZWINGEND zum Binnenzoll und NACH dem Binnenzoll noch zum Grenzzoll EHE dieser schliesst. Also hab ich die Spediteurin darum gebeten, meine "Ausfurhanmeldung" so schnell wie möglich nach einschicken des Kaufvertrags (Photo per E-Mail) auszustellen. Ich hatte diesen ca. 20min später!!!!! Also top Spediteurin!


    Details zum Ablauf hier: [Anleitung] Wie Motorrad aus Deutschland importieren


    Aber: ich hab den Bock nun hier und krieg' erst ENDE OKTOBER einen Prüfungstermin. Ohne Prüfungstermin, keine Schilder! Ohne Schilder, nix fahren! D.h. bis Ende Oktober ist Töff-Saison vorbei, Winter, dann Frühling und im Frühling gäb es sicherlich den Töff wieder auf dem Markt! gnagnangnagnag! Warum müsst ihr bloss alle noch jetzt Töffs kaufen, diese einlösen und noch schnell den Direkteinstieg absolvieren? Die Experten sind am Anschlag. Sagt deren Gesundheit zu liebe, all' Eure Termine in Bern ab. Merci! Ach ja, wenn ihr euren Termin abgesagt habt, könnt mir sagen, wann dieser war? Merci!!!!!

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    Einmal editiert, zuletzt von Töfflibueb ()

  • Ddu kannst den doch auch ausserkantonal und beim TCS prüfen lassen?

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • All

    ich hab' hier mal meine Erfahrung niedergeschrieben. Und werde die natürlich ergänzen, wenn ich merke, dass in meinem ersten Entwurf etwas fehlt.


    [Anleitung] Wie Motorrad aus Deutschland importieren


    Euch allen gilt meinen Dank!



    Ddu kannst den doch auch ausserkantonal und beim TCS prüfen lassen?

    klär ich mal ab!

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  • Ddu kannst den doch auch ausserkantonal und beim TCS prüfen lassen?

    Hab beim TCS angerufen: nein, weil es sich um eine Typenprüfung eines importieren Fahrzeuges handelt. Die machen nur die normale MFK, welche 20min dauert. Eine "Prüfung für Motorfahrzeuge ohne CH Typengenehmigung" macht nur das StVA :emojiSmiley-20::emojiSmiley-20::emojiSmiley-20:

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  • Hallo Zusammen

    Das Werk ist vollendet, Die Honda NC 750 XD ist nun in der Garage. Nur noch einlösen und geniessen. Heute durfte ich 20 km fahren:emojiSmiley-01:

    Einen ausführlicheren Bericht liefere ich nach. Bin todmüde von der Sache :emojiSmiley-01:

    lg dare76