Busse bei falschem Ritzel

  • Guten Tag


    Also ich fahre eine MT 07 35 kw und bin mir am überlegen das hintere Ritzel zu wechseln so das es mehr zähne hat, also mehr Drehmoment. Dafür weniger top speed.

    Das ganze ist illegal wegen den Abgasnormen doch was sind da die Straffen?

    Und was wenn ich einen Unfall hätte, könnte die Versicherung Regress machen?


    Danke für die Auskunft und sorry wegen der Rechtschreibung🙈


    Max

  • Hallo MaxEater5519 ....


    Du findest die Angaben was erlaubt ist hier:


    Abändern und Umbauen von Motorrädern


    Seiten 64/65 betreffen den Antrieb bzw. die Uebersetzung. Erlaubt ist das was du willst wohl nicht.


    Was es dich kostet, sehe ich nicht. Ist nicht im "kleinen" Bussenkatalog (bzw. hab nix gefunden) und bei einer Uebertretung kostet es dich wohl den Ausweis (ggf. nicht nur den Töffausweis) und etwas (viel?) Geld.


    Ich würde das nicht machen. Aber du bist du - und nicht ich. Wer du bist, das weisst eh nur du, da du dich (noch) nicht vorgestellt hast.

  • Seiten 64/65 betreffen den Antrieb bzw. die Uebersetzung. Erlaubt ist das was du willst wohl nicht.


    Auf Seite 64 steht doch explizit, dass Übersetzungsänderungen bis 8% nicht melde- oder prüfpflichtig sind...


    Wenn du hinten also z.B. von original 42 auf 45 Zähne gehst, sind das 45/42 = 1.07, also 7% Änderung und somit legal, sofern dein Zahnkranz die entsprechende Typengenehmigung hat.


    Dies zumindes was die Übersetzung alleine angeht. Was z.B. dynamische Lärmmessungen betrifft, also z.B. im 2. Gang durchbeschleunigen, da ändert sich natürlich auch entsprechend was. Aber ich weiss nicht, inwiefern es da eine relevante Regelung gibt. Standgeräusch (das ist definitiv relevant) ist ja von der Übersetzung unabhängig.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
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    3 Mal editiert, zuletzt von Boo ()

  • Danke Vill mal für die schnellen Antworten.

    Also

    Ich bin Max

    18 jahre alt und fahre eine Mt 07 2022

    Fehlt noch was bei der Vorstellung?🙈

    Also verstehe ich das richtig

    Auf Seite 64 steht man darf bis 8% untersetzen ohne dies ein zu tragen.

    Jedoch auf seite 65 steht man darf die Höchstgeschwindigkeit nicht minimieren.

    Nun durch die untersetzung würde ich doch die höchstgeschwindikeit verringern nicht?

    Also wäre es doch illegal?


    Und wisst ihr wie das mit der Versicherung aussiht?


    Und ja lappen abgeben will ich nicht.

    Und da steht ja auch das man das ganze bei über 8% eintragen muss etc. ich nehme an das ist mit extrem viel aufwand verbunden? (Musste noch nie was eintragen)

  • Da es noch keiner gesagt hat, eventuell musst Du auch noch Glieder einsetzten und eventuell gehts auch mit der Position des Hinterrades um die Spannung der Kette richtig einstellen zu können.

    Mit der Position des Hinterrades ändern sich jedoch auch die Fahreigenschaften.

    Si vis pacem para bellum

  • Jedoch auf seite 65 steht man darf die Höchstgeschwindigkeit nicht minimieren.

    Da steht aber noch das Wörtchen "bauartbedingt" davor, das ist wohl entscheidend.

    Hab jetzt auch nach längerem googeln nicht gefunden, was das juristisch konkret bedeutet (Vielleicht kann da ein Jurist oder ein RebelFazer weiterhelfen? Ich bin zu dumm dafür). Aber ich schätze jetzt unwissenderweise mal, dass das in deinem Fall nicht zum Tragen kommt.

    Erstens schon nur aus dem Grund, dass ich als reger Forenleser in den letzten fast 20 Jahren noch nie gelesen habe, dass einer wegen seiner leicht kürzeren Übersetzung Probleme gekriegt hat. Und ja, die Frage wurde schon sehr oft gestellt. Zweitens: Wenn du jetzt die kürzere Übersetzung drauf hast, ist es zunächst mal so, dass du gar nicht unbedingt weisst, ob sich deine erreichbare Höchstgeschwindigkeit (geradeaus, Windstille, so wäre "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" z.B. in Österreich definiert) dadurch erhöht oder nicht. Kommt ja drauf an, ob die Höchstgeschwindigkeit wegen des Drehzahlbegrenzers oder wegen mangelnder Leistung erreicht wird. Da könnten dir vielleicht MT07 Fahrer Auskunft geben.

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  • Jedoch auf seite 65 steht man darf die Höchstgeschwindigkeit nicht minimieren.

    Da steht aber noch das Wörtchen "bauartbedingt" davor, das ist wohl entscheidend.

    Ohne Gewähr, dass ich das richtig Verstanden habe, aber das betrifft Töffs nicht, bzw. ist dort wo es relevant wäre erlaubt.


    Damit ist z.B. eine offenes 50erli gemeint das auf 45 km/h gedrosselt (was explizit erlaubt is da weniger als 125ccm).


    Was nicht gehen würde, wäre einen offenen 650er Quad auf 45 km/h zu drosseln, damit er mit Ausweiss F gefahren werden könnte.

    (Früher, also vor 2001 konnte man den Ausweis F schon ab 16 Jahre bekommen).


    Das ganze steht nur so umständlich im ASA 2b, weol es so in Art. 48 VTS steht. Das heisst, es gibt zuerst die allgemeine Regelung, dass es nicht gemacht werden kann, dannach folgen die Ausnamen wenn es doch gemacht werden kann,

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke viell mal für die Antworten.

    Also ich werde, im Frühling, hinten ein leicht grösseres ritzel montieren (die 8% einhalten).

    Bin gespannt wie ich den Unterschied spüre.

  • Soeben (gestern) meinen Cali 2 Tacho zurückerhalten.

    Ist aber sowas mit einer Nadel die bewegt wird. Du Bidu als alter Kämpfer, kennst es noch.

    Kalibriert, das die Nadel wieder richtig anzeigt, hatte nach 37 Jahren bis zu 20km/h Vorlauf.

    Der KM-Zähler hat das nicht betroffen, da waren es 31 Umdrehungen auf 30m. Also 3.3% Vorlauf. Wurde auch justiert.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • nach 37 Jahren bis zu 20km/h Vorlau

    Typisch italienisch *rofl* ^^'

    Mein SWM war 1 Jahr alt und hatte bei Tempo 115 km/h 140 aufm Tacho.

    Meine Frage war mehr, ab wann notwendig bei Aenderung der Tertiärübersetzung?

    Kann bei einem Töff wie der MT die eigentliche "Konstante" geändert werden?

    Si vis pacem para bellum

  • Frage an die Expertenrunde; Tacho justieren?

    Je nach Motorrad und wo es die Geschwindigkeit abliest. Bei Modellen mit komplexen Assistenzsystemen geht das über die ABS/TC Lochscheiben an den beiden Rädern. Dem neueren Motorrad ist der Ritzelwechsel ziemlich egal da wird sowieso alles aus den Resultaten der Sensoren gesteuert (digitaler Tacho). Bei Älteren könnte es schon der Fall sein, oder? Wenn die Geschw. von den Drehzahlen des Motors abgelesen wird.

    "you can't say that, it's a Ferrari!"

  • Wäre eine Möglichkeit, aber hast Du mir ein Beispiel hierfür, bzw. eine Maschin

    Ich kenne es von meinem Motorrad mit dem APRC System. Folgend ein Screenshot der Bedienungsanleitung:



    Da ist es Beschrieben, dass die TC Sensoren eine Falschmeldung der Geschwindigkeit generieren können. Ich dachte darum, dass die Sensoren für das Ablesen zuständig sind.


    Ich habe den Ritzel auch schon gewechselt und habe keine Abweichungen des Tachos feststellen können. Nicht wissenschaftlich nachgeprüft, aber mit GMaps als Referenz sahen die Geschwindigkeitsangaben in beiden Fällen korrekt aus.


    Weiss nicht ob Yamaha es auch so macht, aber ich könnte mir vorstellen, dass Motorräder, bei welchen Modifikationen durch den Benutzer vorgesehen sind, diese Anpassungen selber vornehmen.

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