Geschwindigkeitübertretung

  • Hallo Zusammen


    Ich habs tatsächlich geschafft und war so dumm mit starker Tempoüberschreitung geblitzt zu werden. Hatte gerade mein neues Mopped und das innere Kind hat zu sehr gewütet.

    Ich bin absolut selber schuld und das ist mir auch bewusst, aber eventuell kann mir jemand von euch ja einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll:


    Ich wurde ausserorts mit einer Geschwindigkeit von 114 KM/H gemessen, abzüglich 4 km/h ergibt 30 km/h zuviel (ja habs genau in die Kategorie geschafft ...)

    Laut Bussgeldkatalog sind das Anzeige und Führerscheinentzug von mid. 3 Monaten.


    Meinen Führerschein Kat A hab ich seit 2018, seither genau eine kleine Geschwindigkeitsübertretung von wenigen KM/H


    Meine Frage ist nun natürlich, was da Verfahrenstechnisch (also irgendwelche Anhörungen usw.) und preislich auf mich zukommt und wie ich mich verhalten soll.

    Spannend wäre auch wie das mit dem Fahrverbot funktioniert, also wie und vor allem wann das umgesetzt wird.


    Bringt so eine Anzeige sonst noch negative Elemente mit sich, Thema Arbeit, Wohnung?


    Wäre froh um jeden Input.


    Das ich dumm bin muss man mir nicht mehr sagen, das weiss ich selber schon sehr gut.

    A ride a day keeps the stress away.

  • frosties

    Hat den Titel des Themas von „Verkehrsübertretung“ zu „Geschwindigkeitübertretung“ geändert.
  • frosties
    Das hat nichts mit dumm zu tun. Ist halt ärgerlich.
    Neues Bike, Freude, schönes Wetter, das geht ganz schnell.

    Wie war das mit dem ersten Stein werfen?

    Wie das mit dem Gesetz läuft, können Dir qualifiziertere Forenteilnehmer sagen.
    Wie war das, aufstehen, Krönchen richten?

    Schlucken und hoffen, dass es nicht arg zu schlimm (und teuer wird).

    Halte uns auf dem laufenden.

    P.S.: Falls Du Angst um deine Batterie hast, es finden sicher welche, die die KTM vor dem Standschaden bewahren wollen. :winking_face:

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Also du hast bis jetzt mal die konkrete Überschreitung schriftlich bekommen? Auch schon dass ein Administrativverfahren eingeleitet wird? Wenn nicht, dann kommt das noch, und dann noch die konkrete Strafe, Geldstrafe wie Entzugsdauer. Kann nochmal Wochen dauern. Normalerweise kannst du den Zeitpunkt der Ausweisabgabe selber bestimmen, innerhalb gewisser Fristen (ich glaube ein halbes Jahr oder sogar noch länger). Von ner Anhörung würd ich nicht ausgehen, das wird wohl ein Standardverfahren geben. Heisst du wirst dich einfach mit der Strafe einverstanden geben, das geht vermutlich schriftlich bzw. es reicht, wenn du keinen Einspruch erhebst und einfach den Forderungen auf den Briefen nachkommst. Das StVa wird dich dann zur Einreichung des Ausweises auffordern etc., das sind keine grossen Dinge.

    Hab jetzt noch nie gehört, dass ein Vermieter oder Arbeitgeber da grundsätzlich was davon mitbekommen müssen. Ausser natürlich du bist Fahrer von Beruf...


    Wie hoch die Geldbusse ist, keine Ahnung.

    Falls du hast, Rechtsschutz informieren, sobald du definitiven Bescheid über die Massnahmen bekommst. Die übernehmen dann meist die Administrativgebhren.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    Einmal editiert, zuletzt von Boo ()

  • Also du hast bis jetzt mal die konkrete Überschreitung schriftlich bekommen? Auch schon dass ein Administrativverfahren eingeleitet wird? Wenn nicht, dann kommt das noch, und dann noch die konkrete Strafe, Geldstrafe wie Entzugsdauer. Kann nochmal Wochen dauern. Normalerweise kannst du den Zeitpunkt der Ausweisabgabe selber bestimmen, innerhalb gewisser Fristen. Von ner Anhörung würd ich nicht ausgehen, das wird wohl ein Standardverfahren geben. Heisst du wirst dich einfach mit der Strafe einverstanden geben, das geht vermutlich schriftlich bzw. es reicht, wenn du keinen Einspruch erhebst und einfach den Forderungen auf den Briefen nachkommst. Das StVa wird dich dann zur Einreichung des Ausweises auffordern etc., das sind keine grossen Dinge.

    Hab jetzt noch nie gehört, dass ein Vermieter oder Arbeitgeber da grundsätzlich was davon mitbekommen müssen. Ausser natürlich du bist Fahrer von Beruf...


    Wie hoch die Geldbusse ist, keine Ahnung.

    Falls du hast, Rechtsschutz informieren, sobald du definitiven Bescheid über die Massnahmen bekommst. Die übernehmen dann meist die Administrativgebhren.

    Hi Boo, danke dir. Dann muss ich meine Motorradferien im August also nicht beerdigen?


    Bisher habe ich nur von der Polizei den Brief mit der Verkehrsübertretung erhalten, wo ich alles ausfüllen muss.

    Aber heisst, Sachverhalt einfach anerkennen und zurückschicken oder?


    Halt einfach ärgerlich wegen dem 1 Km/h, da aus min. 1 Monat, min. 3 Monate macht, aber nehme mal an am Ende des Geschwindigkeitsbereichs für min. 1 Monat wird es dann auch schon 2 oder 3 Monate sein :smiling_face:


    Bin zum Glück nicht drauf angewesen und kann problemlos mit den ÖV arbeiten gehen.


    So eine ganz grobe Schätzung wär noch nice. Ich rechne persönlich mit 1-2k CHF.

    A ride a day keeps the stress away.

  • frosties
    Das hat nichts mit dumm zu tun. Ist halt ärgerlich.


    Halte uns auf dem laufenden.

    P.S.: Falls Du Angst um deine Batterie hast, es finden sicher welche, die die KTM vor dem Standschaden bewahren wollen. :winking_face:

    Naja dumm in dem Sinn, dass 5 km entfernt die Deutsch Grenze ist und das dort drüben nur einen feuchten Händedruck wert gewesen wäre :winking_face:


    Ich hoff ja persönlich, dass ich den Führerscheinentzug im Winter absitzen kann, dann hängt die schöne eh am Strom.

    Aber ich denk an dich, falls es nicht so sein sollte :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Danke dir für die tröstenden Worte :winking_face:

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  • Hab jetzt noch nie gehört, dass ein Vermieter oder Arbeitgeber da grundsätzlich was davon mitbekommen müssen. Ausser natürlich du bist Fahrer von Beruf...

    Will nur kurz anfügen (denke aber mal das trifft auf dich nicht zu da der Anteil sehr klein ist) das es durchaus ein paar Berufsbereiche gibt in der das nicht gut ankommt.


    Über Polizei etc. muss ich gar nicht reden. Aber ich z.B in einem sehr sozialen Beruf in der Kita muss jährlich mein Strafregisterauszug dem Arbeitgeber vorweisen.

  • Lies doch mal den:
    es hat geblitzt

    und hier noch mein Einstand im Forum, ich bin auch mit nem schweren Vergehen hier angekommen...
    Oh, der wurde scheinbar gelöscht. Kurz, Aufgebot zur Identifikation, Anzeige Verurteilung mit bedingter Geldstrafe (Einkommen-Abhängig) 3 Monate Ausweisentzug, Massnahme 5 Jahre anzegefrei und Kostenfür Dies, Das Jenes. Später hatte ich mich dann noch mit abgefahrenen Reifen erwischen lassen, erneut 1 Monat Ausweis weg und die 5 Jahre Frist hat sich nach hinten verschoben. Bitter.

  • Es wird ein Strafverfahren geben, geführt von den Behörden des Übertrettungsortes. Hier erklärt beispielhaft vom Kanton Zürich https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/strafverfahren.html In anderen Kanton läuft es ähnlich, Bei


    Dazu gibt es ein Administrativverfahren das parallel läuft wo es um den Ausweisentzug geht. Hier beispielhaft erklärt vom Kanton Basel Stadt : https://www.polizei.bs.ch/verk…ministrativmassnahme.html es gilt wiederum, dass es in anderen Kantone ähnlich ist.


    Von Seite Strafverfahren wird es eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen geben dazu eine Verbindungsbusse von ca. 900 Franken plus Schreibgebühren von ca. 400 Franken. Die Bewährungszeit ist je nach Leumund und Vorstrafen 2 - 5 Jahre. Gibt es in dieser Zeit keinen weiteren Vorfall der über Ordnungsbussen Niveau ist, muss man die Geldstrafe nie bezahlen.

    Von Seite Administrativverfahren sind es die 3 Monate Entzug und dazu Gebühren in Höhe von etwa 300 Franken.


    Kann also schnell im Bereich von 2000 Franken kosten.

    Bringt so eine Anzeige sonst noch negative Elemente mit sich, Thema Arbeit, Wohnung?

    Einen Strafregistereintrag, der während der strafrechtlichn Bewährungszeit auf dem Auszug escheint. Je nach dem kann das dein Arbeitgeber interessieren und falls Du Ausländer bist, ist eine Einbürgerung während dieser Zeit und eine gewisse Zeit danach nicht möglich.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • frosties


    Wo Du aufpassen musst ist mit neuen Versicherungen.

    Ich hatte einen ähnlichen Fall in der Familie. Er hat noch bei einer Versicherung eine Haftpflicht für einen 20 Jahre alten Toyota Yaris 1.3 L abschliessen können.

    Zu einem Jahrenpreis von CHF 900 !
    Alle anderen Versicherungen haben ihn abgelehnt.

    Sobald er die 5 Jahre durch hat (ist ja eine Frage der Versicherungen bei Offertenerstellung) kann er wieder schauen wo er was billigeres kriegt. Ich bin mal gespannt, ob die jetzt ablehenden Versicherungen dann ein Angebot machen oder aufgrund der vorhandenen Daten immer noch Nein sagen.

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  • Es gibt auch noch ausländische Versicherungen ... oder gibts die nicht mehr? Die sind vielleicht kulanter.


    P.S.: Und sag Deiner Tochter, sie soll nicht so rasen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Ich widerspreche, die Tochter hatte bis jetzt nur Ordnungsbussen. (Sie kommt halt nach dem Autor dieses Artikels.)

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  • Notiert: Ordnungsbusse (auf gut Deutsch: Strassenrowdie mit viel Glück).

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Nee, nur Parkbusse für den Roller, da auf Velofeld geparkt, weil das Motorradfeld mit Velos zugeparkt war.

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  • Also Missbrauch eines Motorradersatzparkplatzes durch einen nichtswürdigen Roller - und auf dem Weg zum dorthin gerast und mit viel Glück den am Strassenrand lauernden Blitzermeute entkommen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.