Geschwindigkeitübertretung

  • Hallo!


    Frosties wie es endete? Ich habe das gleiche Problem, Ich wurde innerorts mit einer Geschwindigkeit von 80 Km/h gemessen, abzüglich 4 Km/h ergibt 26 km/h zuviel .. :frowning_face:

  • Hallo!


    Frosties wie es endete? Ich habe das gleiche Problem, Ich wurde innerorts mit einer Geschwindigkeit von 80 Km/h gemessen, abzüglich 4 Km/h ergibt 26 km/h zuviel .. :frowning_face:

    Aus eigener Erfahrung:

    - Vergehen: 79 km/h in 50er Zohne ... hab den Blechkollegen nicht mal bemerkt ... (81 abz. 2 km/h Toleranz - 1 mehr und ich wäre im Raserbereich ...)

    - Einladung zur Einvernehmung bei der Polizei des Wohnkantons / Einvernehmung ganz nett

    - Strafverfahren (Administrativweg) im Uebertretungskanton = 3 Monate Führerausweisentzug + 1'600.- Busse + 45 Tagsätze auf 2 Jahre bedingt (Tagsatz wird auf Einkommen berechnet)

    - Der Führerausweisentzug wird vom Wohnkanton verfügt - Abgeben innert 6 Mt ab Verfügung (nochmals 250.- Gebühren)


    Zeitrahmen:

    - Vergehen im März

    - Urteil 4 Mt.+ nach Vergehen => Urteil im August

    - 1 Mt. bis Verfügung des Entzug => Verfügung Ende September => abgeben bis Ende Februar ....

  • Hallo Zusammen


    Ich geb mal meine Erfahrung wieder, da das Thema mittlerweile gegessen ist (abgesehen von Bewährung und Ausweisentzug)


    Fazit:


    3 Monate Führerscheinentzug

    CHF 900 Busse

    CHF 360 Gebühr

    + 2 Jahre auf Bewährung mit bedingter Geldbusse wie im Post vor mir beschrieben (hoffen wir mal nicht dass es jemals dazu kommt)


    Dachte persönlich, dass es teurer ausfällt, aber will mich da jetzt absolut nicht drüber beschweren. Hängt sicher damit zusammen, dass ich den Ausweis mittlerweile seit 8 Jahren hab und das das erste mal ist, das etwas in der Richtung vorgekommen ist.

    Vor Ort antanzen musste ich nirgends und den Ausweis bring ich auf meinem Black Friday E-Rolle vorbei, den ich mir als Autoersatz für die nächsten 3 Monate gekauft hab :winking_face: (weiss jemand ob ich den direkt bei der Polizei abgeben kann, oder muss ich effektiv auf die Post die 20 Meter nebenan ist, damit der Poststempel drauf ist?)


    Man merke sich:


    110 KM/H Ausserorts lieber wieder nur in Deutschland fahren, auch wenn die Strasse frei ist und so grade, dass ein A380 drauf landen könnte :).

    A ride a day keeps the stress away.

  • Aus eigener Erfahrung:

    - Vergehen: 79 km/h in 50er Zohne ... hab den Blechkollegen nicht mal bemerkt ... (81 abz. 2 km/h Toleranz - 1 mehr und ich wäre im Raserbereich ...)

    Der Raserbereich fängt bei Überschreitung einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 50 km/h an (Art. 90 Abs. 4 lit. b SVG), also ab 100 km/h.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Dachte Raser wäre man erst bei doppelter Geschwindigkeit? d.H 100 in 50 etc.?

  • Dachte Raser wäre man erst bei doppelter Geschwindigkeit? d.H 100 in 50 etc.?

    Für die, die es nicht so mit Gesetzesstellen finden haben:


    4 Eine besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt vor, wenn diese überschritten wird um:

    a. mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;

    b. mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;

    c. mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;

    d. mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Sch... jetzt ists auch mir passiert: Ende September von Gais den Stoos runter, innerorts in Altstätten (wohl der bekannteste Blitzer in der Schweiz, nur ich kannte ihn noch nicht):


    Statt 50 gemessene 72, gibt nach Abzug 19 km/h zu viel. Anzeige.


    Mit was muss ich etwa rechnen? Soviel ich weiss gerade noch keinen Ausweisentzug. Richtig?


    Seufz

    Franz

  • Innerorts

    • Bis 15 Stundenkilometer (km/h) zu schnell: keine Administrativmassnahme (Ordnungsbusse)
    • 16–20 km/h zu schnell: Verwarnung (leichte Widerhandlung)
    • 21–24 km/h zu schnell: mindestens 1 Monat Führerausweis-Entzug (mittelschwere Widerhandlung)
    • 25 km/h und mehr zu schnell: mindestens 3 Monate Führerausweis-Entzug (schwere Widerhandlung)


    Voraussetzung ist natürlich, dass das Strassenverkehrsamt davon Kenntnis erhält.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von Langtourer ()

  • Meine Frage war unpräzis: in welcher Höhe bewegen sich die Bussen in so einem Fall?


    Die Verwarnung ist mir klar, bedeutet quasi eine Bewährungsfrist von 2 Jahren und im Wiederholungsfall innerhalb dieser Zeit Ausweisentzug.

  • Die Bemessung einer Busse erfolgt individuell (Einkommwn, Vermögen, Vorstrafen etc.). Im Regelfall kann man von ca. Fr. 400.--ausgehen. Hängt dann natürlich auch noch ein wenig vom Kanton und vom Staatsanwalt ab. Da hilft dann auch ein richtiges Verhalten bei den Einvernahmen etwas.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Gibt eine Anzeige. Ein Stadthalter wird das entscheiden. Frag doch in Appenzell nach.

    Altstätten ist Kanton St. Gallen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.