Wieso muss man von 125ccm- offener Führerschein (A) an 3 praktische Prüfungen

  • Mir war in der Berufsschule wieder einmal etwas zu langweilig ubd ich diskutierte mit meinem Kollegen der ebenfalls Motorradfahrer ist, wie unser Meinung nach sinnesfrei diese Regelung eigentlich ist.


    Startet man von 125ccm mit 16 Jahren muss man:

    A1 - Praktische Prüfung

    2 Jahre später

    A- 35kw - Praktische Prüfung

    2 Jahre später

    A Praktische Prüfung


    Was haben sie sich bei diesem Gesetz gedacht? Klar das man nicht direkt mit einer R1M starten sollte/darf ist mir bewusst und das von 15PS auf 48PS ein grosser Unterschied auch. Aber wieso muss man dan für die offene Prüfung noch einmal Geld hinblättern? Das man mit über 4 Jahren Praxiserfahrung Motorradfahren (hoffentlich 😅) kann ist wohl jedem klar.


    Proiizieren wir dies auf das Auto (klar dies ist viel sicherer blablavla) aber Fakt du machst eine Prüfung mit 18 Jahren u d kannst theoretisch Autos mit über 1000Ps fahren (dich zu Tode).


    Was haltet ihr davon? Und was denkt ihr was die Intention/der Gedanke dahinter?

  • der gedanke dahinter war, dass die töffhändler mehr umsatz machen können - so geht schweizer politik.

    Nunja es geht mir ja ansich nicht um die 48PS Regel sondern, dass man nach dem 2 Jahren Fahrpraxis ein 3tes Mal an die Prüfung muss für den Offenen und den nicht einfach eingetragen bekommt

  • All because of money

    "Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass ich schon mal irgendwo, irgendwas gesehen habe, was mich annehmen lässt das die Nummer hier in die Hose geht"

  • 48 PS? Sind wir im Jahr 1952 oder was? 48 PS sind übrigens 0.3kW zu viel und 15 PS sind 0.03 kW zuviel. Der Gesetzgeber ist da Gnadenlos.


    Zum Thema: zwischen A1 und A (35 kW) ist es schon ein ziemlicher Unterschied.

    Warum eine zweite gross Prüfung? Da liest Du dich am besten in die Vernehmlassungen von OPERA-3 ein: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/6017/37/cons_1


    Siehe vorallem 4.3.2.6 im "Ergebniss Bericht" 2rad, also die Töffhändler, haben übrigens die Abschaffung des Direkteinstiegs wie auch die zusätzliche Prüfung abgelehnt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Des öfteren schon gehört: "ach kein Ding, fix Prüfung machen und dann 2 Jahre warten auf den Grossen". Vermutlich geht es neben dem Geld und sinnlosen Regelungen (die wohlgemerkt meistens Leute machen, die selber keinen Plan davon haben) auch um die Praxis.


    Wenn es damals den Direkteinstieg nicht gegeben hätte, würde ich heute vermutlich gar nicht fahren :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Warum es mit dem Auto geht? Grössere Lobby und altes Gesetz. Als das Gesetz verabschiedet wurde, gab es weder (privates) Leasing noch Autos mit der Leistung. Die Diskussionen wegen Begrenzung für Neulenker ist ja auch nicht neu und kommt immer wieder auf.


    Aber hey, sei froh, es gab eine Zeit in der du erst 3 Jahre 125er gefahren bist, dann zwei Jahre und das ab 18.

  • Der Gesetzgeber ist da Gnadenlos

    Und was sagt der Gesetzgeber zur XT660. Ab einem gewissen Jg. genau 35.0 Kw (Gewicht > 175 Kg)

    Was isses jetzt? Fisch oder Vogel und welche Prüfung kann damit gemacht werden?

    Si vis pacem para bellum

  • Prüfungsfahrzeuge Kategorie A beschränkt


    Sie brauchen ein betriebssicheres Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW (siehe Fahrzeugausweis, Feld 76), zwei Sitzplätzen und einem Verhältnis Motorleistung/Leergewicht von höchstens 0,20 kW/kg (siehe Fahrzeugausweis, Feld 78), ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1. Motorräder mit Doppelrädern, die als ein Rad gelten, sind nicht zugelassen.


    -> ergo A beschränkt


    Musst Du die Prüfung wiederholen? :thinking_face: :rolling_on_the_floor_laughing: :face_with_hand_over_mouth:

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • Und was sagt der Gesetzgeber zur XT660. Ab einem gewissen Jg. genau 35.0 Kw (Gewicht > 175 K

    Was ist das Problem? Ganz klar ein A beschränkt Fahrzeug, da nicht mehr als 35 kW und nicht mehr als 0.2 kW /kg. Oder mit anderen Worten: 35 kW und 0.2 kW/kg aufs Loch ist erlaubt, aber nicht ein Mü mehr.


    Für die grosse A Prüfung müssen es mehr als 35 kW sein ODER mehr als 0.2 kW /kg. Theoretisch sind also gewisse KTM 390 Dukes für die grosse Prüfung zugelassne.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Musst Du die Prüfung wiederholen?

    Da würde ich um Faktor 100 durchsegeln :winking_face:


    Hatte ja ne XT660 mit 2 oder 300 Watt mehr. Die erreichte jedoch das Leistungsgewicht von grösser 0.2 Kw\Kg nicht.

    Mir war nicht klar ob meine alte an die Prüfung zugelassen worden wäre, bzw. beide Kriterien erfüllt sein müssen.

    Das ODER hat alles geklärt, Danke Jungs :top:

    Si vis pacem para bellum