Ebay Deutschland Auktion gewonnen, Ware verschwunden

  • Sali zäme


    Ich habe Original Spiegel für die R6 für 25 Euro ersteigert. Ich habe das Geld auf sein Konto überwiesen und mit Ihm abgemacht das die Spiegel zum Kollegen nach DE gesendet werden. Gestern hat er mir geschrieben dass sehr wahrscheinlich die Spiegel aus seinem Keller geklaut worden sind.



    Was habe ich für Möglichkeiten? Hat jemand Erfahrung mit solchen Situationen? Oder habe ich sogar ein Anspruch auf die Ware da zwischen Ihm und mir ein Kaufvertrag entstanden ist und er diesen nicht einhalten will?


    Bisher hatte ich mit Auktionbörsen gute Erfahrungen gemacht. Dieses Jahr ist schon das 2te Mal wo ich ein Problem hatte. 1X Ricardo User der Aliexpress Ware für Originale Alpinestars verkauft und jetzt das.


    Vielen Dank!


    LG aus Bern

  • Also nach Schweizer Recht ist es soweit wie ich gelernt habe so, dass Nutzen und Gefahr in dem Moment an den Kunden übergehen, sobald die Ware für dich spezifisch aussortiert wurde, was sie ja in diesem Moment war. Wichtig ist halt ob die Spiegel vor dem Abschliessen des Vetrages oder nach dem Abschliessen des Vertrages geklaut wurden resp. ob sie noch da waren als du sie ersteigert hast. ( Korrigiert mich falls ich das Falsch gelernt habe). Da das ganze aber mit dem Verkäufer in DE stattfindet weiss ich nicht inwiefern dieses Recht giltet, ich würde mich sicher mal bei der Plattform nach ihren richtlinien informieren . Gefühlsmässig stehen deine changen auf Anspruch auf die Ware aber schlecht, ich würde an deiner Stelle eher darauf hoffen, dass du das Geld zurückkriegs.

    A ride a day keeps the stress away.

  • Schwer zu sagen ich würde EBay direkt kontaktieren und denen Dein fall schildern. Ansonsten nur via PayPal bezahlen


    Wünsche Dir viel Glück !! Ist ja nicht ein "Haufen" Geld aber ich denke es geht ums Prinzip


    Gruss
    Dani

  • Ich gehe davon aus, dass es gebrauchte Spiegel sind und nicht neue Original. Das heisst, Du kannst nicht einfach ein anderes Paar Spiegel der gleichen Bauart verlangen.


    Mein Verständnis ist aber so, dass der Verkäufer die Spiegel ja noch gar nicht versandt hat, die sind bei ihm in seinem Herrschaftsbereich gestohlen worden, er kann also seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen. Damit kannst Du von ihm das Geld zurück fordern, ich denke das ist im deutschen Recht gleich geregelt. Schwierig wird es, wenn er nicht bezahlt, dann musst Du in Deutschland rechtlich gegen ihn vorgehen. Aus diesem Grund bezahle ich nur noch via PayPal, dann hast Du Käuferschutz. Wenn er sich weigert das Geld zurück zu bezahlen, dann unbedingt bei EBay melden, eventuell schon jetzt an Ebay eine Mitteilung senden, dass da etwas schief lief. Wenn er bezahlt, dann kannst Du das ja auch melden.


    Gruss Lüku

  • sali zäme


    Mit ER meine ich den Verkäufer und hat bis jetzt 100% Beurteilungen.


    Ja genau es waren neuwertige gebrauchte R6 RJ15 Original Spiegel. Wenn Ihr noch tipps habt dann bitte daher :smiling_face:


    er hat die Spiegel ja Fotographiert als er die Auktion gestartet hat, somit keine Ahnung. Also eigentlich wäre der Verkäufer zuständig wenn er etwas im Internet Anbietet, dass die Ware gesichert ist oder?


    Vielen Dank schon jetzt für eure Meldungen.

  • Verlange einfach das überwiessene Geld von ihm retour! Und zwar mit dem Vermerk überweissung in CHF und Spesen gehen zu lasten von ihm.
    Da die Spiegel noch bei ihm wahren haftet er. Nutzen und gefahr gehen erst auf den Käufer wenn die Ware in der Poststelle abgegeben wurde.

  • Kann nur von Ricardo sprechen, weil ich dort schon einige Dinge ersteigert habe.
    Hatte noch nie ein Problem, schaue mir auch immer die Bewertungen an. Keine Bewertung, kein Kauf :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']

    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Gibt zwei Möglichkeiten


    1. Er ist ehrlich, dann wird er dir auch das Geld zurück geben wenn du danach fragst (oder sogar von selbst)


    2. Er ist ein Abzocker, dann wird er ziemlich sicher auch "erfahren" genug sein, sodass du dein Geld nicht wieder siehst.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • hoi hoi


    Ich habe mal nett nachgefragt ob er bedenkt eine Anzeige zu machen, es kam zurück dass er mir keine Antwort schuldig ist. Für mich ist klar dass nach dieser Antwort, der Verkäufer sehr wahrscheinlich die Ware irgendwo anders noch teurer verkauft hat.


    So, er hat dann noch geschrieben dass er mir das Geld zurücküberweisst.


    Sobald das Geld eingetroffen ist, werde ich natürlich einen entsprechenden negativen Eintrag machen + bei Ebay melden dass ich die Ware nicht erhalten habe, sollte laut dem was ich gelesen habe eine Sperrung des Accounts bedeuten. Hier geht es mir ums Prinzip (gebe ich zu).


    Vielen Dank für eure Bemühungen.


    Falls Interesse da ist werde ich Mitteilen wie es ausgegangen ist oder sonst kann man den Thread zumachen.


    LG aus Bern

  • ..uh - dies ist ärgerlich. Hatte vor ein paar Jahren eine ähnliche Situation erlebt.
    Dies war aber ein privater Onlineshop in Ostdeutschland, der ältere SMITH Sonnenbrillen vertrieb.
    Leider stimmte angeblich der Warenbestand nicht. Plötzlich verschwand der E-Shop komplett von der Bildfläche. :confused_face:
    Telefonisch und per Mail war er nicht mehr erreichbar. Hatte unter dem gleichen Namen einen weiteren E-Shop entdeckt.
    War dazumals fuchsteufelswild geworden und hatte ihm angedroht, wenn er die Ware innert 10 Tagen nicht liefern kann, muss er mir den Betrag EUR 25.00 zurückzahlen. Hatte ihn dermassen unter Druck gesetzt und mit rechtlichen Schritten und weiterem gedroht, dass er dann kürzlich den vollen Betrag online zurückerstattete.
    Heute meistens nur noch über eBay, Ricardo...Bezahung PayPal :winking_face:
    Wichtig: IMMER FRISTEN SETZEN!!


  • Du hast sie wohl nicht mehr alle? Wenn ihm die Ware gestohlen wurde und er Dir im Gegenzug das Geld zurückschickt, hat er sich völlig korrekt verhalten. Es gibt keinen Grund für einen Negativeintrag.