Heckumbau mt 07

  • Es haben sicherlich schon alle, welche hier eine MT 07 haben, den Heckumbau gemacht, also kurzes Heck.

    Muss man dies Vorführen, etwas beachten oder so, oder darf ich einfach eins bestellen und mein Mann, zum Glück Mechaniker, montiert es mir und fertig? :upside_down_face:

    Danke für eure Hilfe

  • Hallo.


    Meines Wissens musst du einen Heckumbau (also kurzen Kennzeichenhalter) nicht vorführen, solange du nichts am Rahmen änderst.

    Das wichtigste ist aber, dass du dich an die ASA-Richtlinie 2b und die VTS-Verordnung hältst.


    Sprich:

    - Nummernschild Neigung maximal 30° nach oben, 15° nach unten (VTS Art. 45)

    - Die hinteren Blinker min. 18cm auseinander sind (Glas zu Glas, kann je nach kurzem Heck zum Problem werden) Nummernschild ist übrigens genau 18cm breit. (ASA 2b 4.4.6.5)

    - Die hinteren Blinker müssen eine Sichtbarkeit gegen innen von 20° und nach aussen von 80° haben (Das Problem hat man aber nur, wenn die Blinker viel weiter vorne als das Nummernschild montiert sind.) (VTS Abbildungen gegen Schluss 52)

    - Nicht dreieckiger, roter Rückstrahler nach hinten mit E-Prüfzeichen. Art. 140 Abs. 1 und Anhang 10 VTS

    - Kontrollschildbeleuchtung mit E-Prüfzeichen, welche Kontrollschild gleichmässig ausleuchtet. UNECE-Reglement Nr. 50



    Sonst kommen mir spontan keine weiteren Vorschriften in den Sinn.

    Als ich mein neues Federbein eintragen lies, wurde meinem Heck kein einziger Blick gewürdigt obwohl Blinker genau 18cm auseinander waren und auch der Blickwinkel gegen innen haarscharf an den 20° war. Also alles nach Vorschrift, aber sicherlich prüfenswert aus Sicht des Prüfers.

    3 Mal editiert, zuletzt von Lighty () aus folgendem Grund: Auf Anregung des werten Herrn RebelFazers mit weiteren Informationen ergänzt.

  • Der Nummerhalter mit den Blinker dran ist ja auch nicht das Heck :emojiSmiley-57:


    Den Nummerhalter zu Wechseln und als Heckumbau zu bezeichnen, ist in etwa wie wenn man den Reifenwechsel als Fahrwerkstuning bezeichnet :emojiSmiley-06:

    Die hinteren Blinker min. 18cm auseinander sind (Glas zu Glas, kann je nach kurzem Heck zum Problem werden)

    Das Nummerschild ist genau 18 cm breit. Man sieht also relativ einfach ob es stimmt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Klugscheisser. :winking_face:


    Fairerweise muss erwähnt werden, dass der Thread als Heckumbau benannt wurde und im Text auch kurzes Heck geschrieben steht, was umgangssprachlich als kleiner Nummernhalter bekannt ist. Zudem, was willst du beim Heck der MT-07 Kürzen ausser dem Nummernhalter? Na also :face_with_tongue: Meine Bezeichnungen sehe ich daher eher als Präzisierungen. :face_with_tongue:


    Hab übrigens selber ne MT-07, welche aber meine Partnerin fährt. Allerdings mit dem originalen Heck. Ich fahr ja nicht damit. :face_with_tongue:

  • Klugscheisser. :winking_face:

    Bitte korrekt: DUMMSCHWÄTZER :emojiSmiley-12:


    Zudem, was willst du beim Heck der MT-07 Kürzen ausser dem Nummernhalter?

    Etwas geht immer https://www.motorradonline.de/…as-neus-feine-schmankerl/ oder https://www.bikeexif.com/yamaha-mt-07-hageman Schmunzle halt immer wenn ich Heckumbau lese und dann nur der Nummerhalter angetastet wird.

    Hab übrigens selber ne MT-07, welche aber meine Partnerin fährt. Allerdings mit dem originalen Heck.

    Das Original Heck der MT-07 ist ja schon recht kurz und der original Nummerhalter hat nebst dem das er das Nummernschild und Blinker hält noch eine dritte Funktion. Die findet man raus wenn man mal im Regen, am besten noch eine Baustelle, gefahren ist. Oder auch recht lustig, dort fährt wo vor kurzem ein Alpauf- oder Abzug war.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Das Heck der MT-07 aus dem ersten Link gefällt mir überhaupt nicht. Muss wohl aber auch nicht.


    Im Regen spritzt es einem aber sowieso den Rücken voll. Hab zumindest bis jetzt keine anderen Erfahrungen gemacht. Wobei die zugegebenermassen recht bescheiden sind und nur mit der Mt und der XSR. Bin eher der schönwetterfahrer :grinning_squinting_face:

  • Wir streiten uns doch nicht. Das ist ein iterativer Prozess mit dem Ziel am Schluss die ultimative Definition eines Rahmens, eines Hecks, eines Kontrollschildhalters und eines Umbaus zu erhalten. Am Schluss haben beide gewonnen und die Welt ein kleines Stück besser gemacht.


    Zurück zum Thema: Den Reflektor und die Kontrollschildbeleuchtung darfst du auch nicht vergessen. Somit hat sich nun auch mein Post gerechtfertigt und gilt nicht als Spam, sondern als sinnvoller Beitrag zum Thema. :winking_face:

  • Zurück zum Thema: Den Reflektor und die Kontrollschildbeleuchtung darfst du auch nicht vergessen. Somit hat sich nun auch mein Post gerechtfertigt und gilt nicht als Spam, sondern als sinnvoller Beitrag zum Thema. :winking_face:

    Editiere doch am besten deinen ersten Beitrag und füg das noch hinzu. Dann ist alles schön an seinem Platz :emojiSmiley-106:

    Darfst gerne auch dazu nehemn dass das Töff-Nummerschild 18 cm breit ist und als Abstandshilfe dient ob die Blinker weit genug auseinader sind. Art. 83 Abs. 3 Bst. c VZV


    Wenn das Nächste mal die gleiche Frage kommt, kannst Du einfach Copy-and-Paste machen :emojiSmiley-02:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Super arbeit Lighty :emojiSmiley-106:


    Kleinere Fehler gibt es noch:

    Rechteckiger Reflektor nach hinten mit e-Prüfzeichen.

    -Nicht dreieckiger, roter Rückstrahler nach hinten mit E-Prüfzeichen. Art. 140 Abs. 1 und Anhang 10 VTS


    https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19950165/index.html#a140

    Rückstrahler mit e-Prüfzeichen gibt es meines Wissens nicht, sondern das ist alles in der UNECE-Richtlinie abgehandelt, darum E-Prüfzeichen.


    - Kontrollschildbeleuchtung mit e-Prüfzeichen, welche Kontrollschild gleichmässig ausleuchtet.

    Hier ebenso E-Prüfzeichen verwenden. UNECE-Reglement Nr. 50

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Habs nochmals angepasst, obwohl ich nicht genau verstanden habe was du meinst.^^

    Wegen dem Nicht dreieckigen Rückstrahler ist klar, aber was ist mit den Prüfzeichen? Weil ichs klein geschrieben habe und es gross geschrieben wäre?!


    Ich überlasse ich die Paragraphenreiterei nächstes mal wieder dir. :winking_face:


    PS: Habe die ASA-2B übrigens in mühsamer Handarbeit als PDF bei mir gespeichert. Stand von 2020. Die Weiterverbreitung ist ja leider nicht erlaubt.... aber die die sie brauchen, müssen sich zu halt zu helfen wissen. *wenntwaischwasimain" :winking_face:

  • Ich überlasse ich die Paragraphenreiterei nächstes mal wieder dir. :winking_face:

    Man kann nur lernen. :emojiSmiley-01: Und irgendwann bin ich auch nicht mehr da und ihr Jungen müsst den Laden selber schmeissen :emojiSmiley-06:


    e-Prüfzeichen [kleines e im Rechteck]: Nach EG/EU Vorschriften/Richtlinien. Betrifft vor allem den Zubehör-Auspuff sowie das Motorrad als ganzes.


    E-Prüfzeichen (grosses E im Kreis) : Nach UNECE Vorschriften/Richtlinien. Betrifft Lichter, Lampen, Rückstrahler, Spiegel, Reifen, etc. etc. In den EU-Vorschriften wird übrigens oft und mehr und mehr auf die UNECE-Vorschriften verwiesen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Claja80 Wie bereits erwähnt, ist ein kürzerer Kennzeichenhalter eintragungsfrei. Ich hatte den Kennzeichenhalter aus dem Zubehör vom Yamaha verbaut und dabei die lange Strebe weggelassen.

    Hier noch ein Bild von meiner 2015er MT-07:


    Hast du vor noch LED Blinker zu verbauen?