Drosseln nicht möglich wg. fehlender Typengenehmigung Suzuki VS 1400 BJ 87

  • Hallo zusammen und vielen Dank für die Aufnahme im Forum.


    Natürlich habe ich auch sofort eine Frage. Als alter Sack wollte ich mir den Traum vom Moped Führerausweis erfüllen. Zu diesem Zweck habe ich mir eine Intruder VS1400, BJ87 als Bobber-Umbau gekauft. (Mein Traum-Moped) Man hatte mir empfohlen gleich mit einem Moped zu starten, dass ich dann später auch offen fahren will, um mich an Dimensionen und Gewicht zu gewöhnen, und nicht zweimal kaufen zu müssen.

    Nun wollte ich sie drosseln lassen, und musste feststellen, dass das, auf Grund einer fehlenden Typengenehmigung nicht möglich ist. Hat wohl auch etwas mit dem certificate of conformity (COC) zu tun.

    Bleibt mit nun nur die Option die Trude für 2 Jahre in den Keller zu stellen, und mir irgendein 35kw-Moped zu kaufen? Gibt es da evtl. Möglichkeiten an so ein COC oder die Typengenehmigung zu bekommen. Ein Einzelabnahme kommt wohl schon aus Kostengründen nicht in Frage....

    Für Infos und Tipps bedanke ich mich im Voraus, und wünsche allzeit gute Fahrt.

  • Drosselung aufheben - Motor, Getriebe und Kette - Das Motorrad und Töff-Forum der Schweiz (toeff-forum.ch)

    Suzuki VS 1400 Intruder 49 oder 21 kW - Allgemeine Töff-Themen - Das Motorrad und Töff-Forum der Schweiz (toeff-forum.ch)


    In den Links sind schon mal paar Infos drin betreffend Drossel bei einer VS1400.


    Wenn die Maschine in der Schweiz eingelöst war - wieso fehlt dann eine Typengenehmigung? (Typenschein X = Import?)

    Mit wieviel Leistung ist die Kiste denn im Ausweis überhaupt eingetragen? (früher waren teils abenteuerliche Leistungen vorhanden wegen CH-Abgasnormen, da nützt dann auch ein COC nicht weiter).


    Und: gibt es denn überhaupt eine 35 KW-Drossel welche in der Schweiz zugelassen ist für die Maschine? (früher waren ja 24 Kw Standard).

    Wenn Drosselung (überhaupt) möglich, dann wäre dann noch die Frage wie diese nach CH-Richtlinien zu erfolgen hat. Wie schon öfters beschrieben gibt es hier von sehr einfachen Möglichkeiten (Gasanschlag, Reduktionshülsen für Vergasereinlass) bis hin zu ziemlich aufwändigen Motor-Umbauten (andere Kurbelwellen, spezielle CH-Auspuffanlagen und bei modernen Maschinen neue Einspritzsteuerungen) einiges an Varianten.


    Kurz: gib mehr Infos was genau da ist - dann gibt es im Forum sicher paar Spezialisten welche Dir sagen können ob sich das "lohnt" (finanziell bzw. seitens Nerven) Geld in die 1400er zu stecken - oder sich eben lieber gleich eine günstige A- Maschine zuzulegen.


    Generell ist ein auf Geradeauslauf getrimmter Chopper nicht die einfachste Lösung für die Prüfung (Handlings-Parcours, Kreisfahren usw. sind damit nicht gerade einfacher als mit einer kompakteren, wendigeren Maschine) und ohne ABS wird viel Übung nötig werden damit es keine Beanstandungen gibt. Rein von der Seite her gäbe es sicher Gründe sich was "einfacheres" zuzulegen, aber es ist natürlich verständlich, dass man sich das Geld dazu sparen möchte, zumal es ja auch nicht völlig unmölgich ist mit einem Chopper durch die Prüfung zu kommen.

  • Die Maschine war in der Schweiz eingelöst, wurde nicht importiert, und ist mit 49kW eingetragen.

    Der von mir kontaktierte Garagist meinte, dass die Drosselung technisch möglich ist. Habe aber nicht nachgefragt in welcher Art und Weise diese vorgenommen würde.

    Er meinte, dass zu dem Zeitpunkt, wo diese Maschinen in die Schweiz importiert wurden, keine Notwendigkeit zur Drosselung bestand. (Typengenehmigung 6S7008) Das meinte ich oben mit den Sorten von Führerausweisen. Und es deswegen wohl auch kein COC für gedrosselt VS1400 gibt. (Oder war es die Typengenehmigung??) Ich blicke da noch nicht zu 100% durch.

    Das es mit der Trude nicht einfach wird bei der Prüfung ist mir klar. Könnte mit der Trude auch nicht an die Prüfung weil sie ein Einsitzer ist, und auch so eingetragen.

    Ich finde es allerdings nicht nachvollziehbar, dass ich sie nicht durch eine Fachwerkstatt drosseln darf. Aber wenn der MFK kein Papier vorliegt, wie so eine Drosselung auszuführen ist, und somit auch keine Bestätigung, dass der Hobel nach der Drosselung noch "Konform" ist, wird es wohl schwierig.

    Alles kann halbwegs problemlos verändert werden (Bobber-Umbau) und sonstiges Zeug, nur eine Drosselung soll nicht möglich sein??? Echt frustrierend.

  • Hallo zusammen und vielen Dank für die Aufnahme im Forum.


    Man hatte mir empfohlen gleich mit einem Moped zu starten, dass ich dann später auch offen fahren will, um mich an Dimensionen und Gewicht zu gewöhnen, und nicht zweimal kaufen zu müssen.

    Wer empfiehlt immer sowas ....

    Meine Empfehlung: 1. Organisiere dir eine Maschine und mach die Prüfung. Die muss nicht schön sein, die muss nicht toll sein, die MUSS für die Prüfung ideal sein. Muss auch nicht gekauft sein. Ev. mieten oder beim Fahrlehrer Ausbildung MIT Fahrzeug nehmen.

    2. Wenn dann die Prüfung geschafft ist und der Wille weiter da ist: Kauf eine Maschine die zur Fahrerlaubnis passt. Ggf. kann das auch eine gedrosselte sein. Wenn es eine gedrosselte ist, und damit noch ne Prüfung ansteht (offen) zurück auf Pt. 1.


    Ich bin pragmatisch und meine Maschine muss fahren und nicht (nur) schön sein.


    Auch wenn ich im Moment gar keine Maschine brauche ... (noch ca. 10 Wochen)

  • OK, schon mal paar Schritte weiter. Kein Typenschein X (immer mühsam), bereits in der Schweiz zugelassen und CH-Typenschein.


    Das Problem: für diese Maschine (kannst auf obigem Link den Namen eingeben) gab es in der Schweiz nie mit einem Typenschein für eine gedrosselte Variante - somit nichts mit einbauen, prüfen und fahren. Nur die 1995er wurde dann mit 21 Kw eingetragen (hier eben eine dieser "kuriosen" CH-Leistungseintragungen, da hilft auch kein Reden und kein Geld um da jemals mehr Leistung eingetragen zu bekommen).


    Ohne CH-Typenschein für eine gedrosselte Variante müsstest Du, wie selber aufgeführt, somit eine Einzelabnahme machen (in DE gibt es offenbar Kits zur Leistungs-Reduktion auf 24 Kw). Hier noch mehr zu dieser Leistungs-Reduktion.


    Wenn du nun belegen kannst, dass die CH-Version mit deinem Typenschein genau dem entspricht, was in DE zugelassen ist und dort mit einem dieser Umbau-Kits mit reduzierter Leistung zugelassen werden kann, dann müsste in der Schweiz eine vereinfachte Abnahme möglich sein. Bevor Du dich im Behörden-Wahn verlierst, würde ich empfehlen erst mal bei Suzuki Schweiz dein Problem vorzulegen, denn die sind die einzigen welche (eventuell!) ein COC besorgen könnten welches die 100%ige Übereinstimmung mit den deutschen bzw. damaligen EU-Maschinen belegt. Da diese Papiere nicht ewig aufbewahrt werden und Ersatz schwierig wird, wäre dies das KO, wenn Suzuki Schweiz hier nicht helfen kann (bzw. nicht helfen will).

    Wenn Du das Papier bekommst, dann wäre die nächste Station die MFK, die müssen dir sagen können was sie genau haben müssen um mit dem COC und den deutschen Tüv-Papieren eine Eintragung machen zu können. Wird vermutlich eben auf eine Einzel-Abnahme beim DTC rauslaufen, wobei mit den nötigen Papieren die Preise nicht ganz so abartig werden wir wenn man bei Null anfängt. Ob sich das "lohnt" ist aber sehr fraglich.


    Einmal mehr bleibt die Erkenntnis, dass man sich VOR dem Kauf einer Maschine um die allenfalls benötigten Papiere bzw. Informationen bemühen sollte, damit es keine Überraschungen gibt - und Vergleiche mit Infos aus dem Ausland oft nichts taugen (insbesondere eben bei älteren Maschinen wo in der Schweiz noch nicht die ECE-Abkommen gelten).


    Wenn ich mir einen Tipp erlauben dürfte: ich würd's lassen und mir ne billige Einsteigermaschine mit A- Homologation und ABS zulegen, das könnte vor allem in den ersten Jahren auch helfen um sich im alltäglichen Wahnsinn zurechtzufinden. Wer lange (oder oft) auf unseren Strassen unterwegs ist, hat da schon so einiges erlebt was einfach nur irre ist, da ist man um jede Hilfe froh welche die Maschine seitens Sicherheit zusätzlich bieten kann. Zudem: auch wenn ein grossvolumiger Chopper / Bopper Umbau sicher cool zum fahren ist; durch die doch recht geringe Bodenfreiheit welche sich auch aufs Kurvenfahren auswirken kann, den Federungskomfort der nicht wirklich Langstreckentauglich ist und die Motor-Technik welche (wie soll man das sagen ohne gesteinigt zu werden...) doch eher altertümlich daher kommt und einfach anfälliger für Pannen ist, ist man vielleicht froh noch eine "Alltagsmaschine" umstehen zu haben welche halt einfach immer läuft, sobald man den Zündschlüssel dreht. Aber wie immer ist das halt eine Frage der persönlichen Vorlieben und auch der Kohle - zwei Maschinen sind immer teurer als eine. Wenn man dafür keine Mietmaschine beim Fahrlehrer braucht, eventuell einen Ausrutscher oder gar Auffahrunfall durch ABS vermeiden kann und auf Anhieb durch die Prüfung kommt, dann ist das eben auch was wert. Wenn die Kiste seit 1987 rumgestanden ist, dann sind die 2 Jahre bis zum A unbeschränkt auch nur noch ein Klacks, von der Seite her gibt es sowieso keine Einschränkungen.


    Na dann - viel Spass (mit welcher Maschine auch immer).

  • Halt uns auf dem Laufenden - ist immer spannend zu wissen was da so geht bzw. möglich ist. Und selbst wenn's nichts wird....Horrorgeschichten sind auch nett zu lesen :winking_face_with_tongue:

  • Ein CoC wird es nicht geben denn dass gibt es erst seit 1999 mit EU-Zulassung nach EURO 1 Vorschriften. Vor 1999 machte jedes Land sein eigenes Ding, speziell die Schweizer welche viel strengere Abgasvorschriften hatten als die anderen. D.h. wir hatten damals quasi schon EURO 1. Deswegen haben Töffs aus der Zeit von 1987 - 2000 oft eine viel kleinere Leistung als die aus dem umliegenden Ausland.


    Siehe auch hier: Motorrad Import


    Und vor 2003 war das drosseln auch kein Thema, da es damals nur 125er oder dann unbeschränkt gab (mit 2 Jahre Zwangs 125er bevor man Töfffahren durfte). Auch kann man, wenn man dann kann, die meisten Motorräder von 1999 - 2016 nur bis 25 kW drosseln, da es den A 35 kW erst seit dann gibt.


    Läuft also auf eine Einzelabnahme heraus. Nebst DTC, gibt es noch FAKT und die Berner FH Biel welche dabei helfen können und die dazu notwendingen Dokumente erstellen können. Das sind aber dann auch alle ASTRA Anerkannten Prüfstellen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Also... Ich habe mich dafür entschieden, mir ein Moped unter 35kw zu besorgen. Herausgekommen ist dabei eine Yamaha TDM 850 / BJ 93. Wurde am Samstag probe gefahren und für gut befunden. Die Trudsche wird für die nächsten 2 Jahre warm und trocken "gelagert".