Sollte nicht. Im allgemeine gilt Gesetz und Vorschriften des Zulassungsstaates mit wenigen spezifischen Ausnahmen bzw. Mindestvorschriften (Anhang 5 des Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 8. November 1968 https://www.admin.ch/opc/de/classif…html#app5ahref1 , § 31d StVZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31d.html).
In den Deutschen Vorschriften findet sich aber in §20 Abs. 3 FZV https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html folgende Generalklausel: "Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind." Die Weiterfahrt kann, bzw. muss andernfalls gemäss §22 und 5 FZV untersagt werden.Wenn der Schnittlauch also meint ein einzelner Spiegel sie nicht verkehrssicher, obwohl gemäss Schweizer Vorschriften und Wiener Übereinkommen erlaubt kann es zu Problemen kommen.
Das gleiche Problem besteht theoretisch auch bei Reifen welche keine Freigabe haben (Falls in der Deutschen Typengenehmigung ein Markenbindung besteht, betrifft also vorallem Fahrzeuge vor Euro-Zulassung), bei Mischbereifungen (Marken wie Bauart) oder Reifen-Felgen Kombinationen die zwar gemäss ETRTO erlaubt aber aber nicht auf der Schweizer Typengenehmigung aufgeführt sind. Änderung von Ritzel/Kettenblatt ist auch so eine Geschichte. Bei uns, bezogen auf die Gesamtübersetzung, innerhalb +/- 8% problemlos und ohne Eintragung möglich, in Deutschland ein riesen Drama. Bei Zubehörscheiben dass selbe. Als Ausgleich haben wir bei uns halt die ganze Bremshebel-Eintragungs-Geschichten.
FZ in der CH legal - in DE evtl. nicht
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SwissT -
30. Dezember 2019 12:34 -
Erledigt
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PS: Bevor man sich ins Hemd macht. Was sagt eigentlich die Deutsch StVZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html oder FZV https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html bezüglich Seitenreflektoren?
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Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.
An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).
Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.
Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.
Daneben können EURO 3 Maschinen nicht mehr neu zugelassen werden. Deshalb sind nunmehr viele der EURO 3 Maschinen bereits vom Markt gänzlich verschwunden oder entsprechend EURO 4 angepasst worden. -
Bevor wir uns komplett auf die Frage zu den Reflektoren einschiessen, welche m.W.n. nur ein Bsp. war. Es ging es doch um die Grundsatzfrage, ob ein CH-Moped im Ausland legal ist, auch wenn es nicht allen dortigen Gesetzen entspricht?
Die Antwort ist hier JA, denn gemäss dem Wiener Übereinkommen gelten die Zulassungsbedingungen des Registrierungslandes.
In der Schweiz legal, in allen Mitgliedsstaaten legal.Sonst könnte man mit seinem Fahrzeug ja kaum noch über die Grenze
Ob man die Seitenreflektoren, welche ggf. in der Typengenehmigung enthalten sind, entfernen kann ohne dass die TG erlischt, ist was anderes. Dazu müsste man die Gesetze zur TG und die TG kennen.
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Und unabhängig von der Typengenehmigung ist einfach zu beachten, welche Änderungen nach bestandener MFK ohne weitere Prüfung zulässig sind oder nicht. Auch dies ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt, so das Beispiel der Bremshebel. Aber wenn es nach CH-Recht für ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug zulässig ist, dann muss D das akzeptieren.
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soweit ich weiss braucht man die grüne Karte nur im falle eines Unfalls
Nö. Die Grüne Karte ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug Haftpflichtversichert ist - ein Versicherungsnachweis auf Papier also. Dies ist auch der Grund, warum sie meistens nur ein Jahr gültig ist (dann muss man ne neue von dern Versicherung anfordern). In den meisten Europäischen Ländern ist dies hinfällig, da das Kennzeichen Garant für den Versicherungsschutz ist (ohne Versicherung kriegst ja kein Schild).
Es gibt aber auch Länder, wo Du auch ohne ein Schild kriegst. Wenn Du z.B. in den Balkan möchtest, verlangen sie an der Grenze einiger Länder unter Umständen die Grüne Karte. Kannst Du diese nicht vorweisen und damit deinen Versicherungsschutz beweisen, musst Du auf Platz eine Übergangsversicherung kaufen.Wenn die Polizei z.B. in der Schweiz bei einem Unfall nach der grünen Karte fragt, dann nur, weil die Kartennummer gleichzeitig Deine Policennummer ist - deswegen kommt die dann auch aufs Unfallprotokoll -> die Versicherungen haben damit gleich alle nötigen Angaben.
Dabeihaben musst Du sie hier aber nicht - genauso wie man nicht zwingend ein Unfallprotokoll ausfüllen MUSS - empfiehlt sich aber beides trotzdemEdit: Hatte was durcheinander gebracht und anstatt Balkan Kosovo geschrieben. @Pausenclown hat natürlich recht. Der Kosovo anerkennt die Grüne Karte nicht und ist somit nicht im Deckungsgebiet drin. Der Kosovo ist ja da in verschiedenster Hinsicht ein Spezialfall.
Danke fürs korrigieren! -
Es gibt aber auch Länder, wo Du auch ohne ein Schild kriegst. Wenn Du z.B. in den Kosovo möchtest, verlangen sie an der Grenze die Grüne Karte. Kannst Du diese nicht vorweisen und damit deinen Versicherungsschutz beweisen, musst Du auf Platz eine Übergangsversicherung kaufen.
Die grüne Karte nützt im Kosovo nichts, weil der Kosovo nicht auf der grünen Karte vorhanden ist. Eine Versicherung muss also immer gekauft werden.
Das letzte mal im Sommer 2019Grusssugus
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Grüne Karte: Man schaut auf der Karte des Nationalen Versicherungsbüros nach wo das Kontrollschild alleine, und wo man die Grüne Karte braucht.
https://www.nbi-ngf.ch/de/nvb/dokumen…geltungsbereichHell Grün = Kontrollschild.
Dunkel Grün = Grüne Karte. Achtung: Land kann auf der Grünen Karte durchgestrichen und somit ausgeschlossen sein.
Grau = Es braucht eine spezielle Versicherung. Gibt es Oft in Form einer Grenzversicherung, an der entsprechenden Grenze. -
Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4,
Strenggenommen schon. Denn EURO 4, bzw. Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 verweist im Artikel 4 und Anhang I explizit auf die entsprechenden UNECE Regeln in der entsprechenden Fassung und machen diese somit Teil von EURO 4.
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Hallo Zusammen,
Bin aktuell gerade an diesem Thema "Seitenreflektoren" dran und bin total verwirrt. Meine Triumph Bonneville T100 von 2017 hat diese hässlichen Seitenreflektoren an der Gabel. Würde diese gerne legal abmachen um in der CH zu fahren. Nun.. wir wissen gemäss Euro 4 bzw. UN/ECE sind diese jedoch Pflicht. Im Gesetzt (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/44…_3/tit_3/chap_4) gemäss Art 141 lese ich das anders.
Wurde hier bereits einmal Thematisiert und weis nun nicht mehr was ist und was nicht... *Verwirrt hoch 10*
ThemaKomme ich so durch den MFK??(Kanton Kuzern)
Hoi Zäme
Habe schon lange kein Aufgebot mehr erhalten bezüglich MFK meiner Maschine. Inzwischen habe ich ein paar Änderungen durchgeführt von denen ich ausging dass diese Problemlos akzeptiert werden Was meinen den die Experten dazu? Würde ich so durch den MFK kommen oder muss ich vorher was machen?
Es wurden:
Neuer Auspuff rangemacht (Original vorhanden) (Hurric wurde auf Louis.de gekauft da hiess es sein In CH zugelassen)
Neu auf LED Blinker aufgerüstet
Ein neuer Scheinwerfer rangemacht
Das Heck…macncheese28. Februar 2018 12:03 Nun, klebt Triumph die einfach in der Schweiz drauf da die keinen Bock haben die extra für die Schweiz zu entfernen? Da wir ja nicht "teil" der EU sind ist mir nicht ganz klar in wie fern das in der CH wirklich legal ist.
Danke für eure Antwort ob ich diese abmachen kann & darf
Lg
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Triumph kommt aus Grossbritannien, Grossbritannien ist nicht EU - warum soll also Triumph diese seitlichen Reflektoren draufpappen, wenn sie nicht notwendig wären? Das als Einstieg.
Ernsthafter: Versuch einfach mal das zu verstehen, war Rebelfazer im Post vor Dir geschrieben hat. Manchmal sind gesetzliche Vorschriften über mehrere Gesetze verteilt. Machen Juristen gerne, um die Leute zu ärgern (Letzteres ist jetzt nicht ganz ernsthaft gemeint).
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Da wir ja nicht "teil" der EU sind ist mir nicht ganz klar in wie fern das in der CH wirklich legal ist.
Die Seitenreflektoren sind legal aufgrund der TAFV 3. Muss man also nicht abmachen um legal in der Schweiz unterwegs zu sein.
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Da wir ja nicht "teil" der EU sind ist mir nicht ganz klar in wie fern das in der CH wirklich legal ist.
Die Seitenreflektoren sind legal aufgrund der TAFV 3. Muss man also nicht abmachen um legal in der Schweiz unterwegs zu sein.
Er will sie legal wegmachen.
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Triumph kommt aus Grossbritannien, Grossbritannien ist nicht EU - warum soll also Triumph diese seitlichen Reflektoren draufpappen, wenn sie nicht notwendig wären? Das als Einstieg.
Richtig, Triumph ist aus Grossbritannien und mein Bike ist von 2017.. da waren sie ja noch in der EU
Und ja, ich möchte diese weg machen und möchte einfach sicher gehen, dass das in der CH kein Problem bei einer Kontrolle oder Mfk darstellt.
RebelFazer hat dazu ja folgendes geschrieben:
Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4,
Strenggenommen schon. Denn EURO 4, bzw. Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 verweist im Artikel 4 und Anhang I explizit auf die entsprechenden UNECE Regeln in der entsprechenden Fassung und machen diese somit Teil von EURO 4.
Und im post hier (RE: Komme ich so durch den MFK??(Kanton Kuzern)) folgendes:
Art. 140 und 141 VTS widersprechen dem https://www.admin.ch/opc/de/cl…/19950165/index.html#a140. Seitliche Rückstrahler sind in der Schweiz ganz klar fakultativ
Und jetzt stelle ich mir die Frage.. gehört es nun zur Euro 4 und sind somit pflicht in der Schweiz oder ist es eben trotz allem fakultativ gemäss Art. 141?
lg
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Art. 4 VTS.
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