es hat geblitzt

  • Man sollte einen Polizisten nicht zuviel glauben ... er kann dir erzählen, wie eine Polizeikontrolle abläuft und wie es weiter geht (Verzeigung, Abnahme des Führerausweises auf der Stelle), der Rest ist dann aber in den meisten Fällen nur Geschwätz.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Langtourer ()

  • Mit meinem Einkommen hat das nichts zu tun. Aber zu glauben, ein Polizist sei ein Jurist, sollte seinen Glauben hinterfragen.


    Oder um es mit den Worten eines etwas abgeklärteren Polizisten anlässlich einer Zeugenbefragung zum Jurist des Statthalteramtes zu sagen: "Ich habe nur protokolliert, was ich gesehen und gemessen habe. Festzustellen, ob der Angeschuldigte gegen das Gesetz verstossen hat, ist ihre Aufgabe und nicht meine."

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • was passieren kann, wenn die falsche Höchstgeschwindigkeit signalisiert wurde und deshalb die gefahrene Geschwindigikeit von den Behörden und der Justiz als zu hoch angesehen wird:


    Mich hat es vor Jahren auf der Autobahn im Kt. Bern im Baustellenbereich mit 60 signalisiert geblitzt und ging dann 3 Monate auf Schusters Leisten! Weil 60 signalisiert war, wurde dies wie "innerorts" geahndet! Ich fahre auf der Autobahn bewusst nie schneller (.... .... .....) als die Limite zum Ausweisentzung - darum hatt's mich dann im 60er-Baustellenbereich voll gsnögglet!


    zu Erinnerung:

    Autostrasse != Autobahn

    Autostrasse = Ausserorts


    eine kurze Google Suche ergab, dass einer ?2018? deswegen bis vor Bundesgericht ging und verlor.


    cheerioh

    SiS, wieder auf 4x 2 Rädern, yay!

    a.D.: Yamaha DT 125 MX :top:, Honda NSR 125 :emojiSmiley-02:, Honda CB 250G :emojiSmiley-41:, Honda VTR 1000 SP2 :emojiSmiley-15:

    i.B.: Kawasaki KLE 500 *hug*, Honda CBR 600 F :emojiSmiley-07:, Honda CRF 1000L Africa Twin :emojiSmiley-13:, Ducati Scrambler Urban Enduro :tee:

  • Update:

    Ich hab die Briefe von Schaffhausen und Frauenfeld erhalten:


    Schaffhausen:

    Einleitung eines Administrativverfahrens (10 Tage Frist mich zu äussern - mach ich nicht, bringt nix):

    Vorgesehene Massnahme: Entzug des Führerausweis für 3 Monate - Abgabefrist 6 Monate ab formeller Verfügung


    Frauenfeld:

    45 Tagssätze zu je Fr. x.- (bedingt auf 2 Jahre) plus 1'260.- Busse & 300.- Gebühr & 66.- Untersuchungskosten


    Schaffhausen wird ja auch noch Gebühren verrechnen ...


    Also Jungs: haltet Euch zurück, es ist teuer und mühsam ....

    D':

    Einmal editiert, zuletzt von shphil ()

  • Frauenfeld:

    45 Tagssätze zu je Fr. 140.- (bedingt auf 2 Jahre) plus 1'260.- Busse & 300.- Gebühr & 66.- Untersuchungskosten

    Also wenn Du wieder mal ein Foto von Dir haben willst, lass es mich wissen - ich mach es wesentlich billiger.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Mein Beileid.

    Nicht vergessen, die 5 Jahre "Unterwegs ohne weitere Anzeigen" ab Ende Verfügung wenn ich mich recht erinnere.

    Es soll Leute geben die sind in der Situation auf nen 250er umgestiegen, weil Permikompatibler.

    Was genau willst du damit sagen?

    - die Tagsätze sind bedingt auf 2 Jahre

    - was heisst: "permikompatibler"?

    - warum sollte ich auf eine 250er umsteigen? Es ist egal was du fährst, solange du dich an die Regeln (Verkehrsregeln) hältst.

  • Hoi shphil
    5 Jahre: Ich frag morgen nochmal auf meinem Amt nach damit ich es erklären kann.

    Mit Permikompatibel meine ich ein Fahrzeug bei dem man weniger schnell als mit "Anderen" in Bereiche beschleunigt wo man den Ausweis abgeben muss.


    Ich hab nen Bekannten in DE, der fährt 250er weil er damit eben nicht so schnell in den Bereich reinfährt wo man von Ausweisenzug redet. Dies, nachdem er den Ausweis mehrfach abgeben musste und sich nichts mehr "erlauben" darf. Das muss nicht auf Dich zutreffen.


    Ich habs gut gemeint, wenn das nerft, sags mir dann äussere ich mich nicht mehr zu Deinem "Fall".

  • Habe noch nachgelesen und musste feststellen, ich hatte das mit den 5 Jahre Frist falsch verstanden und falsch wieder gegeben. Es sind NICHT bei allen Vergehen (Leicht, Mittel Schwer, Raser) 5 Jahre ausschlaggebend. 5 sind es nur wenn ein wiederholtes, schweres Vergehen inner 5 Jahren vorliegt, dann wird der Ausweis zB 6 statt 3 Monate entzogen.


    Zum Vergleich, leichtes Vergehen:
    Wenn man in den letzten 2 Jahren einen Entzug hatte und ein neues leichtes Vergehen begeht, wird einem mindestens für 1 Monat der Ausweis erneut entzogen.


    Wenn Du ein Ausweisentzug hattes und erneut ein Leichtes, Mittleres u.s.w. Vergehen (Innert 2 oder 5, 10 Jahren..) machst fällt die Straffe härter aus als ohne solche Vergehen in den letzten ... Jahren. Dieses "Massnahmen aufsummieren" (nenne ich es mal) geschieht unabhängig von Deiner bedingten Geldstraffe auf 2 Jahre. Frag mich bitte nicht, ob das in "Deinem Fall" ebenso ist, ich hatte das nur bezogen auf den Kt. Fr. (für mich) nachgelesen.


    Das zugrundeliegende PDF dazu, seihe Seite 2: https://www.ocn.ch/sites/defau…iderhandlung_20220630.pdf

    Ich hoffe, ich konnte meine Fehleinschätzung korrigieren ohne eine weitere Diskussion loszutreten.

  • Ich würde behaupten, dass dies keine Fehleinschätzung war. Wenn der Check für 3 Monate weg ist, also grobe Widerhandlung, bist 5 Jahre auf Bewährung. War zumindest bei mir 2010 so...

    Meine Tour-Videos auf YT

  • Aha...jetzt verstehe ich was ihr meint.


    • Die Strafe (45 Tagsätze verdonnert vom Kanton TG) ist auf 2 Jahre bedingt - wenn ich also innert diesen 2 Jahren ein Vergehen begehe, muss ich blechen.
    • Die Strafe ist 5 Jahre im Strafregister eingetragen. Das hat nichts mit Bewährung zu tun. Das heisst, wenn ich innert den nächsten 5 Jahren einen Strafregisterauszug brauche, steht die Strafe (45 Tagsätze) im Strafregister.
    • Bei einem weiteren Vergehen, schaut die Staatsanwaltschaft natürlich im Strafregister nach und sieht: "Den kennen wir ja!" - das wird natürlich bei einem neuen Verfahren berücksichtigt.
    • Für den Entzug ist der Kanton Schaffhausen zuständig. Ob der eingetragen wird (nehme ich ja an) - sehe ich wenn ich diese Verfügung habe (bis jetzt erst die Ankündigung).
    • Die Strafe ist 5 Jahre im Strafregister eingetragen. Das hat nichts mit Bewährung zu tun. Das heisst, wenn ich innert den nächsten 5 Jahren einen Strafregisterauszug brauche, steht die Strafe (45 Tagsätze) im Strafregister.
    • Bei einem weiteren Vergehen, schaut die Staatsanwaltschaft natürlich im Strafregister nach und sieht: "Den kennen wir ja!" - das wird natürlich bei einem neuen Verfahren berücksichtigt.


    Sie hatten vor weniger als fünf Jahren einen Führerausweis-Entzug wegen einer schweren Widerhandlung gehabt. Nun haben Sie erneut eine schwere Widerhandlung begangen. Ihr Führerausweis-Entzug dauert dieses Mal mindestens ein Jahr.


    aus https://www.zh.ch/de/mobilitae…ntzug/massnahmearten.html

    Jaaa, man könnte es aber auch Bewährung nennen. Ab min 3:47

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